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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0756/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 0690/2020 "Maßnahmen zur Unterstützung und Hilfestellung der Schausteller und Gastronomen für die Durchführung von Herbst- und Weihnachtsmärkten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 17, 2020
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Antrag
Antrag:
Der Antrag erhält folgende Form:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, die Durchführung von Herbst- und Weihnachtsmärkten im Jahr 2020 in Kiel unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse sowie unter Beachtung des Infektionsschutzes und der geltenden Landesverordnungen und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu ermöglichen.
Zusätzlich sollen den Gastronom*innen und Schausteller*innen für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes auf Herbst- und Weihnachtsmärkten auf Antrag und unter Berücksichtigung ihrer Verhältnisse von Oktober 2020 - Dezember 2020 die Standgebühren für Fahrgeschäfte und für Weihnachtsmarktbuden bei Nutzung von Individualbauten zu 90 %, für Weihnachtsmarktbuden bei Nutzung von Mietbuden zu 100 % erlassen werden. Auf die Erhebung der Verwaltungsgebühr soll generell verzichtet werden.“
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Anliegen, den Schausteller*innen und Gastronom*innen in der derzeitigen Ausnahmesituation so weit wie möglich entgegenzukommen so weit wie möglich entgegenzukommen, um deren Existenz sicherzustellen, ist richtig. Dennoch erscheint es sinnvoll, zumindest einen minimalen Teil der Standgebühr, sozusagen als Schutzgebühr, zu erheben. Bei angemieteten Weihnachtsmarktbuden ist dies allerdings unnötig. Gleichzeitig sollte auf die Erhebung der pauschalen Verwaltungsgebühren verzichtet werden, die insbesondere Inhaber*innen kleinerer Stände benachteiligen würde.
Eine Beantragung und Genehmigung unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse der Schausteller*innen und Gastronom*innen würde eine Einzelfallprüfung und damit einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, auf den bei einer solchen einmaligen und begrenzten Maßnahme aufgrund der derzeitigen Extremsituation verzichtet werden sollte.
gez. Ratsfrau Margot Hein f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE