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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0758/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

  1. Hintergrund

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich das strategische Ziel gesetzt, Kiel als kreative und innovative Stadt zu positionieren (Drs. 0397/2016). Dies setzt voraus, dass Kiel als attraktiver Ort von freischaffenden Kreativen wahrgenommen wird. Die Landeshauptstadt steht hierbei in Konkurrenz zu anderen Städten, die Kreative direkt bei ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen. Deshalb hat die Ratsversammlung im November 2018 beschlossen, freischaffende kreative Berufs- und Widereinsteiger*innen bei ihrer Professionalisierung durch jährlich 50.000 Euro im Haushalt zu unterstützen. (Drs. 1117/2018)

 

Um die Antragsmenge zu bündeln und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den Förderfonds zu erhöhen, haben das Referat Kreative Stadt und das Kulturbüro gemeinsam einen jährlichen Antragstermin festgelegt (22. Mai). Zusätzlich wurden gemeinsame Kriterien erarbeitet, die dem Gremium aus der Verwaltung und glichen Fachgutachter*innen für die Bewertung der Anträge vorliegen.

Mit den Vorgaben wurde der Förderfonds auf der Website #KreativKiel und im Newsletter #KreativKiel beworben. 

 

 

 

  1. Anträge / Antragsverfahren 2020

 

Die Werbung führte zu 19 fristgerecht eingereichten Anträgen im Referat für Kreative Stadt. Alle Anträge wurden hinsichtlich einer möglichen Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit vom Gremium (Referat für Kultur und Kreative Stadt sowie Amt für Kultur und Weiterbildung) geprüft.

Insgesamt wurden 11 Anträge durch das Gremium als förderwürdig bewertet. Die Professionalisierungsvorhaben stammen aus den unterschiedlichsten Kultur- und Kreativbranchen (Film, Kunst, Industriedesign und Literatur) und beinhalten z.B. Mietkostenübernahme, Weiterbildungen, technisches Equipment sowie Marketingmaßnahmen. Insgesamt wurde dieses Jahr eine Gesamtfördersumme von 36.572,01 EURO bewilligt. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid haben die Antragssteller*innen im Juli erhalten.

Die verbleibende Restsumme sollte zur intensiven Unterstützung und Beratung von Soloselbstständigen aus der Kieler Kultur- und Kreativwirtschaft genutzt werden, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notsituation geraten sind. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, die einen Nachweis über ihre hauptberufliche tigkeit im kultur- oder kreativwirtschaftlichen Sektor erbringen. Die Beratung übernimmt eine Person mit sehr guten Erfahrungen im betriebswirtschaftlichen Management und Coaching innerhalb der Kultur- und Kreativbranche.

 

 

 

  1. Weiterentwicklung des Verfahrens

 

Um das Verfahren für den Fonds Professionalisierung freischaffender Kreativer zukünftig noch effizienter und handhabbarer zu gestalten, ist geplant, für das kommende Förderjahr 2021/2022 eine Formularvorlage und ein Informationsblatt für die Antragssteller*innen auf der Website vorzuhalten.

 

 

 

  1. Weitere Angebote zur Professionalisierung

 

Seit Sommer 2019 gibt es vom Referat Kreative Stadt eine weitere Möglichkeit der Unterstützung für Kultur und Kreativschaffende, den sogenannten “Beratungsgutschein KielKreativ“. Kultur- und Kreativschaffende erhalten eine Kostenerstattung bei der Wahrnehmung einer Beratung bei rechtlichen und finanziellen Fragestellungen. Ausgestellt oder versendet wird der Beratungsgutschein vom Referat Kreative Stadt oder dem Amt für Kultur und Weiterbildung der Landeshauptstadt Kiel, vom Team EXIST an der Muthesius Kunsthochschule sowie von der Kieler Wirtschaftsförderung. 
Nach der Beratung stellt der/die Dienstleister*in (Steuer-, Rechts- und/oder Finanzberatung) die Rechnung über max. 100 Euro (plus beigefügtem Gutschein in Kopie) an das Referat Kreative Stadt, das dann die Höhe der Kosten übernimmt.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 22, 2020 - Kulturausschuss - zur Kenntnis genommen