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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0760/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Maßnahmenbeschreibung:

In der Partenkirchener Straße wurde im Jahr 2017 zwischen den jeweiligen Einmündungen der Partenkirchener Straße in den Zeppelinring die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei sind die alten Holzmasten mit Freileitungen durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt worden. Daraus ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG-SH) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den (Mit-)Eigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

mtliche an der Partenkirchener Straße zwischen den jeweiligen Einmündungen der Partenkirchener Straße in den Zeppelinring anliegenden und von ihr erschlossenen Grundstücke werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 94.000 €

Städtischer Anteil

ca. 14.000 €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 80.000 €

Beitragsbelastungen

(ohne städtische Grundstücke)

ca. 45 € bis 21.000 €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Elmschenhagen / Kroog eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Oct 1, 2020 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen