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Antrag der Verwaltung - 0763/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1017V „Kap Horn Hotel“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Oct 1, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 19, 2020
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Antrag
Antrag:
- Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen beschlossen (siehe Anlage 1).
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1017V „Kap Horn Hotel“ im Stadtteil Kiel-Südfriedhof für das Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1 (Gemarkung Kiel-N, Flur 14, Flurstück 285 und Flur 13, Flurstück 232) und der Vorhaben- und Erschließungsplan werden in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Begründung wird zugestimmt (Anlage 3).
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V liegt südlich der Hörn am östlichen Rand des Stadtteils Südfriedhof im Übergangsgebiet zum Stadtteil Gaarden. Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates Gaarden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V liegt zwischen der Werftbahnstraße, der Gablenzstraße und der Werftstraße. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.545 m².
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Die Landeshauptstadt Kiel hat sich lange Zeit darum bemüht, das östlich des Hörnbades gelegene Grundstück Werftbahnstraße 1 zu entwickeln und zu vermarkten. Zuletzt wurde dieses städtische Grundstück als Fläche für einen Gebrauchtwagenhandel nicht seiner exponierten Lage entsprechend genutzt.
Zur Entwicklung des gesamten Bereiches zwischen Werftbahnstraße, Gablenzstraße und Werftstraße in mehreren Bauabschnitten wurde die Kap Horn GmbH gegründet. Die Kap Horn GmbH hat unter anderem das Grundstück Werftbahnstraße 1 von der Landeshauptstadt Kiel erworben.
Im 4. Quartal 2018 wurde ein konkurrierendes Verfahren mit fünf internationalen Architekturbüros zur städtebaulich-architektonischen Überplanung des gesamten Quartiers durchgeführt. Im Vorwege ergab eine im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel durchgeführte stadträumliche und stadtgestalterische Untersuchung die Verträglichkeit eines im nördlichen Bereich des Quartiers (Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1017V) geplanten Hochhauses von ca. 67 m Höhe. Der Entwurf des Büros MVRDV aus Rotterdam ging als Sieger aus dem gutachterlichen Verfahren hervor.
Das Grundstück Werftbahnstraße 1 soll durch die Errichtung eines 18 geschossigen Hotelturms mit ca. 67 m Höhe städtebaulich betont werden. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist ein Gebäude für vorwiegend Büronutzung mit 12 Geschossen geplant.
Die Realisierung dieses Vorhabens setzt voraus, dass für das Grundstück eine höhere bauliche Ausnutzung zulässig wird, als in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 615 1. Änderung - festgesetzt ist. Daher soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1017V „Kap Horn Hotel“ aufgestellt werden.
Für die Planung und Durchführung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) zu schließen, der beinhaltet, dass der Stadt dafür keine Kosten entstehen.
III. Flächennutzungsplan und bestehender Bebauungsplan Nr. 615 1. Änderung
Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als gewerbliche Baufläche dar. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1017V überdeckt zum Teil den Geltungsbereich des seit dem 27.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 615 1. Änderung. Um aktuell die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotelturms und eines Gebäudes für Gewerbe zu schaffen, wird der verbliebene rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 615 1. Änderung teilweise durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017V überlagert.
IV. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 04.10.2019 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.10.2019 bis zum 25.10.2019 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung am 09.10.2019 im Ortsbeirat Gaarden frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 2 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1017V wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 09.01.2020 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 28.02.2020 bis zum 17.04.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.02.2020 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 01.04.2020 gebeten.
Aufgrund des Auftretens der Corona-Pandemie wurde die Auslegungsfrist bis zum 17.04.2020 verlängert. Die Frist zur Stellungnahme für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde entsprechend verlängert.
Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Plan und in die Begründung eingeflossen.
V. Durchführungsvertrag
Der Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017V ist vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung zu beschließen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung (Anlage 3) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017V.
Der Ortsbeirat Gaarden erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung (zur inhaltlichen Information)
Anlage 3: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017V
Hinweis: Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1017V kann
im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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303,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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321,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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3 MB
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