Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0769/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Thermische Verwertung von gekalktem Klärschlamm aus dem Klärwerk Bülk
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 1, 2020
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 3, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 19, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Veranlassung:
Der Kieler Klärschlamm wird seit dem Jahr 1996 landwirtschaftlich verwertet, um die im Klärschlamm enthaltenen Rohstoffe - z. B. Stickstoff und Phosphor - zu nutzen. Die praktizierte direkte Verwertung des für die Entwässerung mit Kalk und Eisenchlorid vermischten Klärschlamms durch das Aufstreuen und Einarbeiten in landwirtschaftliche Nutzflächen wird streng überwacht, damit es nicht zu Umweltschäden kommt. Wichtige Regelwerke hierfür sind die Klärschlammverordnung - zuletzt novelliert am 27.09.2019 - und die Düngemittelverordnung in der Fassung vom 02.10.2019. Die Aufbringung wird reglementiert durch die maximalen, dem jeweiligen Boden angepassten zulässigen Düngereinträge sowie durch maximal zulässige Höchstwerte an Schadstoffgehalten. Einer der zu überwachenden Stoffe ist das Schwermetall Quecksilber. Die Düngemittelverordnung schreibt seit dem 26.05.2015 einen Höchstwert von 1 mg/kg TS vor.
Routinemäßig wird der Kieler Klärschlamm zwölfmal im Jahr untersucht. In den letzten zwei Jahren wurden Quecksilbergehalte von ca. 0,35 - 0,75 mg/kg TS gemessen. Zum Ende des Jahres 2019 kam es zu einem Anstieg der Quecksilberkonzentration auf knapp unter 1 mg/kg TS und seit der Probenahme am 14.02.2020 ist der Klärschlamm mit einem Gehalt von 1,3 mg/kg TS nicht mehr für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung geeignet.
Entwicklung seit Frühjahr 2020:
Im Zeitraum vom 06.03.2020 bis heute werden regelmäßig Klärschlammproben im Austrag der Schlammentwässerung genommen und analysiert. Bis Mai/Juni stieg die Quecksilberkonzentration bis auf einen Wert von 3,3 mg/kg TS. Seitdem fällt die Schadstoffkonzentration langsam ab, hat den zulässigen Grenzwert jedoch noch nicht wieder unterschritten.
Ursachenforschung:
Alle zuständigen Arbeitsgruppen des Tiefbauamtes - Abteilung Stadtentwässerung - sind seit dem Frühjahr intensiv mit der Suche nach dem Eintragspfad beschäftigt. Leider haben weder Beprobungen bei einleitendenden Betrieben, im Kanalnetz sowie auf dem Klärwerk belastbare Hinweise auf die Schadstoffquelle ergeben. Die Suche wird unvermindert fortgesetzt. Ein externes Kieler Büro mit Erfahrungen in der Schadstofferkennung und -beseitigung wurde zwischenzeitlich beauftragt und in die Suche einbezogen.
Eingeleitete Maßnahmen und Konsequenzen:
Die landwirtschaftliche Verwertung von seit Februar 2020 produziertem Klärschlamm wurde sofort gestoppt. Lediglich älterer zwischengelagerter Klärschlamm aus dem Zwischenlager konnte landwirtschaftlich verwertet werden, da die zulässigen Grenzwerte eingehalten wurden.
Der gesamte angefallene Klärschlamm seit Februar 2020 ist daher einer thermischen Verwertung zuzuführen. Bislang sind dies über 20.000 t. Aufgrund des derzeitigen Entwässerungsverfahrens und der notwendigen Zugabe von Eisen und Kalk fällt es bundesweit schwer, geeignete Verbrennungskapazitäten für den Kieler Klärschlamm zu finden.
Wegen der begrenzten Zwischenlagerkapazität auf dem Klärwerk Bülk wurden im Frühjahr als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle zwei freihändige Vergaben für die Verbrennung von Klärschlamm durchgeführt. Inzwischen hat sich die Hoffnung auf eine relativ kurzfristige Überschreitung der Schadstoffbelastung zerschlagen. Daher wurde eine weitere europaweite Ausschreibung für die thermische Verwertung weiterer Klärschlammmengen eingeleitet. Es ist aktuell nicht absehbar, wann der Klärschlamm wieder landwirtschaftlich verwertet werden kann.
Die thermische Verwertung der anfallenden Klärschlämme führt zu einer Erhöhung der geplanten Entsorgungskosten. Dies wird sich voraussichtlich im Jahr 2021 auf die Kosten für die Abwasserreinigung auswirken.
Doris Grondke
Stadträtin