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Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION - 0794/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 0625/2020: Einrichtung eines "Kieler Ateliers der Künste"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Entscheidung
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Sep 22, 2020
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Mar 23, 2021
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Sep 28, 2021
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Mar 22, 2022
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Sep 27, 2022
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Feb 28, 2023
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Aug 29, 2023
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Feb 27, 2024
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Mar 26, 2024
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Antrag
Antrag:
Die Landeshauptstadt Kiel entwickelt ein Konzept für die Einrichtung eines „Kieler Atelier der Künste“.
Dieses soll Künstler*innen einen Arbeitsaufenthalt in Kiel im Umfang von 3 bis 9 12 Monaten, inklusive Wohn- und Arbeitsmöglichkeit und einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 1000 Euro, anbieten.
Die Künstler*innen sollen während ihres Aufenthaltes thematisch auch hauptsächlich zur Stadt Kiel und ihrer besonderen Lage arbeiten. Die Ergebnisse der Arbeiten sollen den Kieler*innen in jeweils geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
Während des Arbeitsaufenthaltes besteht für die Künstler*innen Residenzpflicht. Zugelassen zur Bewerbung sind internationale Künstler*innen ohne Altersbeschränkung mit Abschluss einer Berufsausbildung oder mit dreijähriger Berufserfahrung. Die Auswahl wird von einer Jury unter Beteiligung des Kunstbeirates getroffen.
Bei der Konzeptentwicklung und -realisierung soll die Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen und dem Land Schleswig-Holstein gesucht werden.
Das Konzept so wie ein Finanzplan zur Umsetzung soll der Selbstverwaltung im ersten Quartal 2021 vorgelegt werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Änderungen begründen sich wie folgt:
Die Künstler*innen sollen in Kiel wohnen und arbeiten können. Hierfür sind den Kunstschaffenden Wohnung und Atelier, wenn benötigt, in irgendeiner Form bereitzustellen.
Für zusätzliches Renommee und längerfristige Arbeiten bietet sich eine maximale Länge des Aufenthalts von bis zu einem Jahr an. In dieser Zeit soll hauptsächlich, also mit eindeutigem Fokus, zu Kiel gearbeitet werden.
Um Autodidakt*innen und Menschen aus Ländern ohne in Deutschland anerkanntem Ausbildungssystem oder andere Menschen nicht im Vorhinein auszuschließen, bietet es sich an, die Berufsausbildung um die Berufserfahrung als zweite Möglichkeit der Bedingungserfüllung zu ergänzen.
gez. Herr Wilhelm Ahrens f.d.R.
Ratsfraktion Die FRAKTION