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Geschäftliche Mitteilung - 0866/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb des Tiessenkais
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 16.10.2020
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 28, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 10, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Nov 12, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 19, 2020
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Sachverhalt/Begründung
- Zusammenfassung:
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betreibt bislang das Areal des Tiessenkais. Nach der Entwidmung des Schutz- und Sicherheitshafens hat die Landeshauptstadt Kiel (LHK) ihr öffentliches Interesse bekundet, den Tiessenkai als Liegeplatz insbesondere für Traditionssegler zu erhalten.
Der Tiessenkai entfaltet eine hohe Anziehungskraft auf die Kieler Bevölkerung, Tagesgäste und Touristen. Von dessen Aufenthaltsqualität profitieren der Stadtteil Holtenau, die Gastronomie und das Gewerbe.
- Sachverhalt:
Die Verwaltung hat einen Vertragsentwurf mit der WSV in einem kooperativen Prozess ausgehandelt. Dabei sind außerdem Absprachen entwickelt worden, die dafür sorgen, dass die Verkehrssituation reguliert wird.
Wesentliche Eckpunkte des Vertragsentwurfes und der Absprachen sind:
- Betrieb durch die Sporthafen GmbH im Auftrag der LHK auf Basis einer gültigen Liegeplatzordnung
- Liegeplatzgebühren: 50 % werden nach Abzug der Betriebskosten (Personal, Müll-, Altölentsorgung, Bewirtschaftung) der WSV erstattet, Verluste trägt die LHK.
- Im Rahmen ihrer Nutzung kommt die LHK für die Unterhaltung auf. Entsprechendes gilt für die Verkehrssicherungspflicht.
- Maßnahmen zur Verkehrsregulierung:
- Zurzeit werden drei Zufahrtsbeschränkungen in Erwägung gezogen, siehe Anlage 1, wobei die Bedarfe der Gewerbetriebe und der Gastronomie berücksichtigt werden.
- Die Kosten für die Baumaßnahmen, die Unterhaltung trägt die WSV, die Planung, Baudurchführung obliegt der LHK.
- Fazit:
Die Vereinbarungen mit der WSV ermöglichen eine nahtlose weitere Nutzung des Liegeplatzes zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen, die zudem mit Verbesserungen im Hinblick auf die Verkehrssituation verbunden werden können.
Wesentliche Alternativen zu dieser Vorgehensweise bestehen nicht.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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