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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0867/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Im Jahre 2021 ist der Einbau von Lärmschutzfenstern in einem Bereich des Theodor-Heuss-Rings südöstlich des Waldwiesenkreisels mit einem Höchstbetrag in Höhe von 150.000 € zu fördern. Der Förderung sollen die folgenden Kriterien zugrunde liegen:

 

-   Antragsberechtigt sind die Eigentümer*innen der Wohngebäude Theodor-Heuss-Ring 53 bis 79,

    Dorotheenstraße 16 und 17, Krusenrotter Weg 31 und Dithmarscher Straße 14

    (Förderkulisse).

-   rderfähig ist der Einbau von schalldämmenden Fenstern und Balkon- bzw. Fenster-

    ren ab der Schallschutzklasse 4, mit hoher Priorität in den jeweiligen Erdgeschoss-

    wohnungen.

-   Die Förderquote beträgt max. 50% der rderfähigen Kosten (bestehend aus den

    jeweiligen Anschaffungs- und Montagekosten).

 

Weitere Einzelheiten und Vorgaben (z.B. Ausschluss sanierungsbedingter Mieterhöhungen) sind in einer Förderrichtlinie zu regeln, die der Selbstverwaltung im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Gebäudefront nördlich des Theodor-Heuss-Rings im Abschnitt zwischen Waldwiesenkreisel und Lübscher Baum ist nicht nur in hohem Maße durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe belastet, sondern ist auch der bedeutendste Problemschwerpunkt bezüglich Verkehrslärm im Kieler Stadtgebiet. Die letztere Einstufung ergibt sich aus den Kartierungen und Untersuchungen im Rahmen der städtischen Lärmaktionsplanung. Der derzeit in Kraft befindliche Lärmaktionsplan wurde im November 2014 durch die Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0657/2014 und 0887/2014); die turnusgemäße Fortschreibung wird den städtischen Gremien als Entwurf im November 2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt (Drs. 0882/2020).

 

Der obengenannte Abschnitt des Theodor-Heuss-Rings weist die höchste Lärmbetroffenheit im Stadtgebiet auf, nachgewiesen durch die sogenannte Lärmkennziffer, in die sowohl die he der Verkehrslärmbelastung als auch die Anzahl der betroffenen Anwohner einfließen.

Eine Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern in dem betreffenden Straßenabschnitt ist aus städtischer Sicht sinnvoll und notwendig. Die Verwaltung geht dabei von einer sinngemäßen Anwendbarkeit der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) aus, die zwar unmittelbar nur für den Bund gelten, aber entsprechend auch eine Grundlage für das Handeln der Landeshauptstadt Kiel darstellen können. Dies bezieht sich insbesondere auf die dort enthaltenen Regelungen zur Lärmsanierung, d.h. zum Lärmschutz an bestehenden Straßen, der nicht infolge eines bestehenden Rechtsanspruchs, sondern als freiwillige Leistung auf der Basis haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt wird. Die Richtlinie beschränkt den Umfang der Lärmsanierung auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung soll nach Dringlichkeit erfolgen. Die fachliche Begründung, die für die Priorisierung der Verwendung von Haushaltsmitteln für die Lärmsanierung in einem abgegrenzten Straßenabschnitt erforderlich ist, ergibt sich aus den Feststellungen im Zuge der Lärmaktionsplanung. Eine detaillierte Regelung der Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Förderung ist sinnvoll. Eine entsprechende Beschlussvorlage kann im 1. Quartal 2021 erarbeitet werden.

 

Die Maßnahme steht noch unter Haushaltsvorbehalt im Rahmen des „Nachmeldeprozesses“ zum Haushalt 2021.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Beschlüsse

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Nov 3, 2020 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 5, 2020 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 10, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 19, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen