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Antrag der Verwaltung - 0901/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in der Landeshauptstadt Kiel - erste Schlussfolgerungen aus der Corona- Pandemie
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Nov 3, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 10, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 19, 2020
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung beschließt:
- Die Erstellung eines Katastrophenschutz-Bedarfsplans durch das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz soll schnellstmöglich unter Einbindung der zuständigen Stellen im Land Schleswig-Holstein und der Hilfsorganisationen erfolgen.
- Dabei ist ein Katastrophenschutzzentrum zu berücksichtigen.
- Die bisher geplante neue Fahrzeughalle an der Hauptwache soll zu einem Technikzentrum an der Hauptwache erweitert werden.
- Das Konzept der Einsatzstellenhygiene und des Mitarbeiter*innenschutzes bei Brandeinsätzen sowie technischer Hilfe wird überprüft. In den Jahren 2021 und
2022 werden neue persönliche Schutzausrüstungen für die Freiwillige und die Berufsfeuerwehr beschafft.
- Die Realisierung eines Feuerwehr-, Bevölkerung- und Katastrophenschutz- informationszentrums („112-Info-Zentrum“) ist zu prüfen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Ratsversammlung hat am 14.05.2020 beschlossen, dass der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz einschließlich der Vorhaltung von umfangreichem Material, der Logistik im Hintergrund sowie die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge) zukünftig verstärkt werden muss (vgl. Vorlage 0376/2020).
Mit dieser Vorlage werden geeignete Maßnahmen vorgeschlagen, um den Beschluss der Ratsversammlung „Solidarisch und innovativ in der Coronakrise – Ziele für ein erstes Maßnahmenpaket in der Landeshauptstadt Kiel“ umzusetzen.
- Katastrophenschutz-Bedarfsplan
Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz (Amt 13) übernimmt stellvertretend für den Oberbürgermeister die Aufgaben der unteren Katastrophen- schutzbehörde für die Landeshauptstadt Kiel. Diese Aufgabe besteht im Wesentlichen in der risikobewerteten Vorplanung und Vorhaltung für Schadens- und Katastrophenereignisse, wie z. B. Störungen der Infrastruktur, einen Massenanfall verletzter oder erkrankter Menschen, Extremwetterphänomene oder andere natürliche Schadensereignisse sowie großflächige Schadenslagen mit betrieblichen Ursachen (Stromausfall, nukleare, chemisch-biologische Gefährdung).
Konkret bedeutet dies, dass das Amt 13 eine Koordinierungs- und Steuerungsplattform bildet zwischen den Ämtern der Landeshauptstadt Kiel, den Nachbarkommunen, den Landes- und Bundesbehörden, Unternehmen mit besonderen Funktionen und/oder besonderem Risiko sowie vor allem auch zu den in den Katastrophenschutz eingebundenen Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfallhilfe, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft) mit ihren zumeist ehrenamtlichen Helfer*innen.
Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat eine bewegte Geschichte und wurde ab Mitte der neunziger Jahre (Ende des Kalten Krieges) vernachlässigt. In Kiel und Schleswig- Holstein ist jedoch vor allem in den letzten Jahren eine Intensivierung der Bemühungen wahrzunehmen, einen zeitgemäßen wie sinnvollen Einsatzgrad sicherzustellen. Dabei haben sowohl die Flüchtlings- als auch die Corona-Krise gezeigt, welch hohen Nutzwert die Vorhaltung und Trainings von gesicherten öffentlichen Krisenstrukturen haben.
Der Zivil- und Katastrophenschutz stellt neben dem Brandschutz und dem Rettungsdienst eines der drei Aufgaben des Amtes 13 dar. Da alle drei Aufgaben inhaltlich miteinander verzahnt sind, ergeben sich starke Wechselwirkungen zum Feuerwehrbedarfsplan (siehe Drucksache 0190/2017) und dem Rettungsdienstbedarfsplan (siehe Drucksache 0978/2019). Daher ist aktuell beabsichtigt den Katastrophenschutzplan zu überarbeiten (siehe Drucksache 0664/2015). Dabei soll auch die Leistungsfähigkeit der Hilfsorganisationen betrachtet und berücksichtigt werden.
Der Zwischenbericht (siehe Anlage 1) stellt die aus Sicht der Landeshauptstadt Kiel notwendigen Eckpunkte des Katastrophenschutz-Bedarfsplans dar, die als Diskussionsgrundlage dienen sollen.
- Katastrophenschutzzentrum
Bereits bei der Unterbringung von Geflüchteten im Jahr 2015 und vor allem in der Corona-Pandemie wurde offensichtlich, dass die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben deutlich mehr eigene Vorratshaltung an Materialien betreiben müssen, welche kurzfristig zur direkten Gefahrenabwehr notwendig sind. So wurde in 2015 eine Vielzahl von Gegenständen zur Herstellung temporärer Unterbringungsmöglichkeiten von Personen beschafft. In diesem Jahr mussten große Bestände von Hygienematerial und Desinfektionsmitteln ad-hoc eingekauft werden. Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz hat sich dabei bei den Beschaffungsvorgängen als zentraler Logistiker bewährt und wertvolle Erfahrungen gesammelt. Die angeschafften Vorräte sind derzeit in provisorischen und z.T. angemieteten Hallen untergebracht. Die Einrichtung eines zentralen Katastrophenschutzzentrums sollte geprüft und erarbeitet werden.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes wird derzeit ein Konzept zur Erstellung eines Katastrophenschutzzentrums erarbeitet, welches sowohl die Lagerbestände, die Lagerorte und Transportfragestellungen beinhaltet. Elementar ist die Suche nach einem geeigneten Grundstück in zentraler Lage der Stadt.
- Technikzentrum an der Hauptwache
Derzeit befinden sich verschiedene, aber auch gleichgeartete Werkstätten der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr an diversen Standorten über das Stadtgebiet verteilt. Dies bedingt einen erheblichen logistischen und technischen Aufwand im Bereich der Lagerlogistik, Personalwirtschaft und Fuhrparkorganisation. Die Werkstätten befinden sich in einem kritischen Zustand hinsichtlich der Gebäudesubstanz. Zudem bestehen Bedenken, hinsichtlich der Anforderungen an einen zeitgemäßen Arbeitsschutz mit Blick auf die Mitarbeitenden.
Im Zuge der Planungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache in Kiel-Holtenau (Nordwache, der Rettungswache an der Ostwache und den Planungen für Ersatzbau- maßnahmen abgängiger Garagen an der Hauptwache („Fahrzeughalle“), wurde die Feuerwehr durch die Immobilienwirtschaft aufgefordert, Raumbücher mit dem Gesamtbedarf der jeweiligen Liegenschaften sowie der dislozierten Standorte zu erfassen, um Synergien in den Betriebsabläufen aufzudecken und zukunftsorientierte, gesamtheitliche Planungen zu ermöglichen. Zudem hat sich die Möglichkeit ergeben, den angrenzenden Betriebshof des Abfallwirtschaftsbetriebes in der Gutenbergstraße in die Planungen einzubeziehen, da der ABK plant, diesen Standort zu verlagern.
Die Planungen für ein Technikzentrum können in zwei verschiedene Planungs-/ Bauabschnitte unterteilt werden:
Der Bauabschnitt I betrifft die bisherigen Planungen für einen Garagenkomplex, welcher zur Unterstellung von Einsatzfahrzeugen der Berufsfeuerwehr am Standort Westring vorgesehen war. Diese Planungen sollen jetzt erweitert werden, indem in der Kubatur des Gebäudes die Anzahl der Stellplätze verringert wird und die Funktionalität um eine Kfz-Werkstatt, Kleiderkammer, und Sozialräume für die betreffenden Werkstätten erweitert wird. Zudem wird ein Bestandsgebäude der Hauptwache (Gebäude 2, aktuell: Vorbeugender Brandschutz und Rettungsdienst Zentralversorgung) ertüchtigt, um die Werkstätten für Elektrotechnik, Messtechnik, Funktechnik, Ausrüstungstechnik, die Schlauchwerkstatt sowie zugehörige Lagerkapazitäten unterzubringen.
Der Bauabschnitt II umfasst die Überplanung des bisherigen ABK-Standorts und soll die Unterbringung der Geschäftsstelle des Stadtfeuerwehrverbandes, der Kleiderkammer sowie weiterer Lagerflächen ermöglicht werden. Mit Büro- und Besprechungsflächen für die ehrenamtlichen Kräfte des Stadtfeuerwehrverbandes (Stadtbrandmeister, Stadt- jugendfeuerwehrwart, Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung sowie Gremien und Bereitschaftsführung) wird das hohe ehrenamtliche Engagement der insgesamt gut 800 Mitgliedern in adäquater Form gewürdigt und bisher nicht vorhandener Raum für Gremienarbeit geschaffen. Mit der Zusammenlegung der Geschäftsstelle (bisher im Gerätehaus der Feuerwehr Gaarden – Dietrichstraße) und der Kleiderkammer (Dachgeschoß im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Meimersdorf) werden Arbeitsabläufe vereinfacht, Beschaffungsvorgänge gebündelt und dringend benötigte Platzangebote in den freiwerdenden Liegenschaften für die dortigen Ortsfeuerwehren geschaffen.
Die Gesamtheit des Technikzentrums ermöglicht optimierte, logistische Abläufe im Bereich der Beschaffung, Lagerhaltung, Wartung- und Instandhaltung sowie Vereinfachungen der Inventarisierung für Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr. Zudem werden bisherige Anmietungen reduziert bzw. können entfallen, was die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme verstärkt.
Neben den beschriebenen Synergieeffekten wird insbesondere auch die dringend überfällige Sanierung der Bestandswachen (Haupt- und Ostwache) sichtbar angegangen. Dies ist unabdingbare Voraussetzung, um die Feuerwehr der Landeshauptstadt Kiel auf dem Stand der Technik zu halten, weiterhin als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren und auf die zukünftigen Anforderungen an den Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz vorzubereiten.
Diese Maßnahme ist bereits unter der Investitionsnummer 1115050156 Neubau Mehrzweckhalle an der Hauptwache im Haushaltsplan 2020 aufgenommen und mit insgesamt 3,5 Mio. Euro eingeplant. Die Kosten für die Umsetzung des Bauabschnitts I werden zum jetzigen Zeitpunkt durch die Immobilienwirtschaft auf ca. 8,5 Mio. Euro brutto geschätzt. Dieser Mehraufwand wird im Haushaltsplan-Entwurf 2021 aufgenommen. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Ratsversammlung zum Haushaltsplan-Entwurf 2021.
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln für diese Maßnahme ist zu prüfen. Entsprechend der Beschlüsse zum „Climate Emergency“ (vgl. Vorlage 0901/2019 - „Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution“, Ziffer 4.1 b) soll der Einsatz von regenerativen Energieerzeugungsanlagen dabei berücksichtigt werden.
Die weitere Planung für sämtliche Liegenschaften der Berufsfeuerwehr Kiel sowie in Teilen des Stadtfeuerwehrverbandes wird den Gremien nach Fertigstellung in einer gesonderten Geschäftsmitteilung vorgelegt.
- Konzept Einsatzstellenhygiene und Beschaffung von Schutzausrüstung
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Folgen von Kontamination und Inkorporation (gewollte und unbeabsichtigte Aufnahme von Stoffen, Gegenständen oder Mikroorganismen in den Körper) von Brandrückständen (in der Regel Rauchgasen) und anderen schädlichen Stoffen sowie die technische Entwicklung bei der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zur Brandbekämpfung haben in den letzten Jahren vielseitige Erkenntnisse und erhebliche Verbesserungen hervorgebracht.
Mittlerweile gibt es nicht nur im Bereich der feuerwehrspezifischen Interessenvertretungen und Gewerkschaften, sondern auch bei den spezialisierten Arbeitsmediziner*innen und der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe z.B. DGUV Information 205-035) weitreichende Forderungen, die Kontamination und Inkorporation schädlichen Stoffen zu vermeiden und damit gesundheitliche (Langzeit-) Schäden zu verhindern.
Weiter werden im technischen Bereich fortwährend die Membranen zum Schutz vor thermischer Belastung verbessert sowie zusätzliche Sicherheitsmerkmale, z. B. im Bereich der Absturzsicherungen, in die Schutzausrüstung integriert, was zu einem deutlichem Sicherheitsgewinn und zu Gewichtsreduzierung führt. Nicht zuletzt wird heutzutage auch über die Farbgebung der Schutzkleidung eine erhöhte Warnwirkung im öffentlichen Raum erzielt, gerade bei technischen Hilfeleistungseinsätzen im Straßenverkehr. Die bisherige schwarze Farbgebung ist aufgrund neuer Verfahren bei der Reinigung nicht mehr erforderlich, sondern eher kontraproduktiv.
Die Feuerwehr Kiel verwendet bisher unterschiedliche Fabrikate und Modelle bei der Freiwilligen sowie bei der Berufsfeuerwehr. Dies führt zu einem erhöhten Beschaffungs-
und Lageraufwand, aber auch zu umständlichen Verfahren bei der Instandhaltung. Da die unterschiedlichen Modelle auch entsprechender Reinigungsvorgänge bedürfen, kommt es immer wieder vor, dass falsch gereinigte PSA ausgesondert werden muss.
Die Schutzkleidung der Berufsfeuerwehr wurde zuletzt im Jahr 2010/2011 neu beschafft
und erreicht trotz technisch hohem Standard in den nächsten Jahren die 10-jährige Verwendungsgrenze. Bei der Freiwilligen Feuerwehr wird Schutzkleidung auf einem der jeweiligen Verwendung angepasstes Niveau kleinteilig beschafft und ergänzt. Eine umfassende Beschaffung wurde länger nicht durchgeführt, so dass das Alter der Schutzkleidung zum Teil deutlich über 15 Jahren liegt (aufgrund der geringeren Nutzung und Waschzyklen kann die PSA bei der FF länger verwendet werden).
Die Feuerwehr Kiel plant deshalb, das System der feuerwehrtechnischen Schutzausrüstung ab dem Jahr 2021 für alle Einsatzkräfte auf den derzeitigen hygienischen und technischen Standard umzustellen. Dies bedeutet:
- Erstellen eines umfassenden Reinigungs- und Logistikkonzeptes, u. a. mit digitaler Erfassung der Anzahl der Waschvorgänge,
- Vorhalten einer Möglichkeit, verunreinigte PSA direkt an der Einsatzstelle abzulegen, den Körper zu reinigen und neue PSA anlegen zu können,
- eine umfassende Neubeschaffung von Schutzkleidung sowohl für die Freiwillige als auch für die Berufsfeuerwehr mit einheitlichem Design und auf die jeweiligen Nutzer*innengruppen angepasster Funktionalität,
- Daraus ergibt sich vermutlich auch eine Umstellung von persönlich zugeordneter PSA zu einer Pool-Lösung.
Für die Möglichkeit der Feuerwehrmitarbeiter*innen, sich gleich an der Einsatzstelle zu reinigen, beschafft die Feuerwehr bereits in diesem Jahr einen Abrollbehälter „Einsatz- stellenhygiene“. Für die Neubeschaffung der Schutzkleidung wurden die Sachkontenansätze 52712900 - Beschaffung für Festwerte Schutzbekleidung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2021 und 2022 sowohl bei der Berufsfeuerwehr als auch bei der Freiwilligen Feuerwehr zur aktuellen Mittelplanung um insgesamt 1 Mio. € erhöht. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Ratsversammlung zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 und 2022.
Die Feuerwehr beabsichtigt im Jahr 2021 eine umfassende Markterkundung durchzuführen und eine Ausschreibung für die Lieferung der Schutzkleidung durchzuführen, evtl. inklusive einer Lagerhaltung und /oder einen Reparatur- und Reinigungsservice, sodass die Auslieferung Ende 2021 beginnen kann.
Das endgültige Konzept der Einsatzstellenhygiene und des Mitarbeiter*innenschutzes bei Brandeinsätzen und technischer Hilfe wird den beschlussfassenden Gremien als Geschäftliche Mitteilung vorgelegt.
- „112-Info-Zentrum“
Weiterhin soll die Einrichtung eines Informationszentrums eines Feuerwehr-, Bevölkerung- und Katastrophenschutzinformationszentrums („112-Info-Zentrum“) geprüft werden, wie es in der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2003 existiert[1]. Hier könnten Besucher*innen- gruppen sowie Schulklassen in den Bereichen Gefahrenprävention, Brand- und Katastrophenschutzerziehung- und Aufklärung, Erste-Hilfe und modernem Selbstschutz informiert werden. Auch könnten die Stellenangebote im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst hier sichtbar platziert werden und eine Zusammenarbeit auch mit der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen. Bis später ein dauerhafter Ort gefunden ist, könnte eine temporäre Nutzung (z.B. Pavillon am Europaplatz) oder Anmietung einer Immobilie in der Innenstadt geprüft werden, wie der Deutsche Städtetag es zuletzt vorgeschlagen hat.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
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(wie Dokument)
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