Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0906/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluation Kommunaler Ordnungsdienst
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 23.10.2020
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 3, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 19, 2020
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Sachverhalt/Begründung
- Grundlage
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Landeshauptstadt Kiel hat im Mai 2019 die Arbeit aufgenommen.
Grundlage war der Beschluss der Ratsversammlung vom 15.03.2018 (vgl. Vorlage 0156/2018 „Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes“). Schwerpunktmäßig sollte der KOD in Kiel auf folgenden Feldern aktiv sein:
- Überwachung aller städtischer Satzungen und Verordnungen mit Ordnungswidrigkeitentatbeständen,
- Feststellung unerlaubter Abfallentsorgung,
- Überwachung der Hundeanleinpflicht,
- Ahndung aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht mit Kraftfahrzeugen begangen werden,
- die Durchführung von Präsenzstreifen im Innenstadtgebiet und in den Stadtteilen, örtliche Schwerpunkte sollen dabei im Bahnhofsbereich und in den Stadtteilen Gaarden und Mettenhof gebildet werden,
- Ansprechpartnerin/-partner auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit,
- In Ergänzung zu den Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung auch Ahndung insbesondere gravierender Verstöße im ruhenden Verkehr (z.B. Fehlnutzungen von Behindertenparkplätzen und Missachtung von Feuerwehr-Zufahrten),
- Flankierende Begleitung städtischer Kontrollen im Bereich Jugendschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht.
Die Mitarbeiter*innen des KOD sollten von Montag bis Samstag im Zweischichtbetrieb eingesetzt werden. In der ersten Aufbauphase wurden 18 Stellen dafür eingerichtet, für die ein Personalaufwand i.H.v. rd. 871 Tsd. Euro (Stellenbewertung nach EG6) bzw. rd. 920 Tsd. Euro angenommen wurde. Die Überwachung des fließenden Verkehrs sollte dabei nicht zu den Aufgaben gehören.
Mit Vorlage 0713/2018 wurde über die Einrichtung des KOD dem Innen- und Umweltausschuss berichtet. Insbesondere die Anforderungen an das Personal (z.B. abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung) und die Qualifizierung (theoretische und praktische Grundlagen sowie Hospitationen im Umfang von rd. 600 Stunden) wurden dargestellt.
- Arbeit des KOD 2019/2020
Der KOD hat seinen Dienst nach erfolgreicher Absolvierung der Qualifizierung und abschließender Prüfung am 13.05.2019 mit zunächst 16 Mitarbeiter*innen aufgenommen. Neben Präsenzdiensten in den aufgeführten Schwerpunktstadtteilen kamen von Beginn an viele weitere Aufgaben hinzu. Es wurden Einsätze im gesamten Stadtgebiet notwendig, wie z.B. Sondereinsätze bei Evakuierungsmaßnahmen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel der Kieler Woche oder des Weihnachtsmarktes. Aber auch zeitintensive Kontrollen und Präsenzdienste bei Fußballheimspielen.
Die KOD-Mitarbeiter*innen haben im Zeitraum vom 01. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 insgesamt 9.727 Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Durchschnittsbußgeld i.H. v. 25 € eingeleitet und bei 1.569 Abschleppfällen Verwaltungsgebühren von je 63 € erzielt. Somit wurden Verwarnungs- und Bußgelder und Verwaltungsgebühren in Höhe von insgesamt ca. 341 Tsd. Euro in einem Jahr vereinnahmt. Die Änderung des StVO-Bußgeldkatalogs wird zu weiteren Mehreinnahmen führen.
Zudem ist die Wirkung des KOD für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Kiel sichtbar geworden. In Parks und auf anderen gut besuchten Aufenthaltsflächen konnten häufig durch Ordnungsdienstkontrollgänge Jugendschutzbelange verfolgt und auch Lärmbelästigungen verringert werden. Fahrräder wurden gelegentlich hinsichtlich ihrer Verkehrstauglichkeit kontrolliert und viele Fahrradfahrer*innen zur Beachtung der Verkehrsregeln angehalten werden. Auch eine bestehende Anleinpflicht für Hunde wird dort besser eingehalten, wo und solange der Ordnungsdienst kontrolliert. Darüber hinaus konnte der KOD jede*n 5. Verursacher*in von illegalen Müllablagerungen ermitteln. Beschwerden über den KOD sind selten, wie auch die Zahl der aggressiven bzw. gewalttätigen Übergriffe auf die Kolleg*innen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden seit März 2020 vermehrt selbstständige Kontrollen von Gaststätten, des Einzelhandels und des öffentlichen Raums wie der Parkanlagen und des Wochenmarktes gemäß der städtischen Allgemeinverfügungen bzw. der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus durchgeführt. Im Vordergrund standen Information und Hinweise für Gastronomie, Gewerbetreibende und Bürger*innen. Es wurden insgesamt über 160 aufwendige Kontrollen durchgeführt. Darüber hinaus wurden seitdem rd. 400 Betriebe besucht zu den jeweils geltenden Anforderungen beraten bzw. (nach)kontrolliert.
Die Kolleg*innen des KOD sind mit zwei Kraftfahrzeugen, eBikes und zu Fuß für die Bürger*innen unterwegs. Über das ursprüngliche Konzept hinausgehend wird Dienst an sieben Tagen die Woche versehen (08:00-23:00 Uhr). Zu beachten ist die im Zeitraum bis 31. Juli 2020 geleistete Mehrarbeit i.H.v. rd. 1500 Mehrarbeitsstunden. Im Regelfall stehen in der Früh- und Spätschicht jeweils 4-5 Mitarbeiter*innen tatsächlich zur Verfügung. Bei unvermeidbaren Abwesenheiten (Urlaubs- und Krankheitszeiten und bei Fortbildungen) wird die Anzahl zeitweise unterschritten.
Ebenfalls hat sich gezeigt, dass das Anrufaufkommen und die Ermittlungstätigkeit sowie die Verfahrensbearbeitung im Innendienst bei der Konzeption des KOD nicht bedacht wurden. Der interne Dienst („Leitstelle“) muss dauerhaft durch die vorhandenen 16 Mitarbeiter*innen mit mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin besetzt werden. Auch das Abfassen von gerichtsverwertbaren Berichten nimmt einen erheblichen Anteil der Arbeitszeit ein.
Die ursprünglich vorgenommene Eingruppierung der Kolleg*innen nach EG6 (Mittelwert rd. 54,3 Tsd. Euro) hat sich im Städtevergleich (insbesondere auch Hansestadt Lübeck) als zu niedrig herausgestellt. Im Rahmen der Neubewertung „KGSt 2009“ (vgl. Vorlage 0567 „Personal Stärken“) wurden die Stellen nach EG8 (Mittelwert rd. 56,3 Tsd. Euro) bewertet und zum 01.04.2020 angepasst. Somit ergibt sich für die 16 Stellen ein Personalaufwand i.H.v. rd. 950 Tsd. Euro.
Im Mai 2020 konnten die zwei offenen Stellen besetzt und zwei zusätzliche Stellen, die im Rahmen von Stellenbewirtschaftung geschaffen wurden (Synergieeffekte aus der Übernahme der Pförtner- und Hausmeisterdienste im Bundesbankgebäude), mit insgesamt vier neuen Mitarbeitenden besetzt werden. Diese werden bis zum Jahresende 2020 über zehn Wochen in der Hansestadt Lübeck geschult, mit der die LHK im Bereich des Ordnungsdienstes eng kooperiert. Zusätzlich werden die neuen Mitarbeiter*innen dann durch Hospitationen in der Kieler Stadtverwaltung auf ihre Arbeit vorbereitet. Zum Ende des Jahres stehen damit 20 Mitarbeiter*innen dem KOD zur Verfügung (Personalaufwand i.H.v. rd. 1.150 Tsd. Euro).
- Bewertung
Die Mitarbeiter*innen des KOD sind ganz überwiegend gerngesehene und geschätzte Repräsentant*innen der Landeshauptstadt, ihre Arbeitsleistung und Motivation wird von der Zivilgesellschaft und der Polizei gleichermaßen geschätzt. Die Straßenpräsenz wird ausdrücklich begrüßt und gefordert.
Von Beginn an hat sich herausgestellt, dass die eigentlich angedachte dauerhafte Präsenz in den Schwerpunktstadtteilen nur in einem wesentlich geringeren zeitlichen Umfang wahrgenommen werden konnte. Insbesondere die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nahm einen wesentlich höheren Anteil ein, wie auch die interne Nacharbeit und Ermittlungstätigkeit. Weitere Anforderungen (z.B. Sonderlagen) haben eine Priorisierung stetig erfordert.
Die im Vergleich zum Konzept geringere Besetzung (zwei offene Stellen) hat sich negativ ausgewirkt und zu den aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden bei den Kolleg*innen beigetragen. Zudem wurden die Dienstzeiten auf sieben Tage die Woche ausgeweitet, was aber als bewährt beurteilt wird. Die vollzogene Besetzung und Aufstockung auf nunmehr 20 Stellen hat daher die dringendsten Anforderungen (z.B. dauerhaft besetzte Leitstelle) entsprochen. Zudem wurde durch die Höhergruppierung auf EG8 die Attraktivität der KOD-Stellen gestärkt.
Der Kostendeckungsgrad kann – unter Berücksichtigung der neuen Straßenverkehrsordnung und der Corona-Pandemie – mit rd. 40 bis 50% des Personalaufwands angenommen werden. Zusätzlich entstehen Kosten für Räume, Fahrzeuge und Ausstattung.
Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 konnten die regulären Aufgaben und Schwerpunkte nicht mehr wahrgenommen werden. Der KOD hat sich hier als schnell zu mobilisierende Einheit bewährt.
Auf Basis dieser ersten Erfahrungen kann als gesichert angenommen werden, dass der Personalmehrbedarf des KOD um rd. 10 - 20 Stellen höher liegt, um die ursprünglich definierten Aufgaben und Einsatzorte verlässlich abzudecken. Zudem könnte eine weitere inhaltliche Fokussierung auf folgende Schwerpunkte erfolgen:
- Konzeptionelle Ahndung von Verkehrsdelikten im Zusammenwirken mit der Verkehrsüberwachung,
- Intensivierung der Verfolgung von Umweltdelikten (z.B. illegale Müllentsorgung),
- Verstärkung der Kooperation in sozialen Räumen (z.B. Bahnhofsvorplatz, Gaarden hoch 10), u.a. auch im Zusammenhang mit einem Konzept für öffentliche Sicherheit,
- Verbesserte Kommunikation und Prävention.
In Vertretung
Gerwin Stöcken
Stadtrat
