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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0984/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 95 f Gemeindeverordnung (GO) in Höhe von 700.000 EUR im Teilplan 541 wird r die Investitionsmaßnahme 5410010240 Mobilstationen zugestimmt.

 

Gleichzeitig wird im Teilplan 538 bei der Investitionsmaßnahme 5380010180 Heidenberger Teich 2. BA die zugeordnete Verpflichtungsermächtigung um einen Betrag in Höhe von 700.000 EUR reduziert.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Bei der Investitionsmaßnahme 5380010180 Heidenberger Teich 2. BA ist in diesem Jahr eine Beauftragung nicht mehr im vollen Umfang glich, da im 2. BA in der lang favorisierten Variante ein „nicht baubarer“ Abschnitt im Laufe der Planung ermittelt wurde. Dieses bedingte eine Teilung des 2. BA und erfordert umfangreiche Um- und zum Teil Neuplanungen. Dieser erhöhte Planungsaufwand führte dazu, dass dieses Jahr die Ausschreibung des 2. BA Heidenberger Teich nicht im geplanten Umfange erfolgen kann.

 

Bei der Investitionsmaßnahme 5410010240 Mobilstationen ist in diesem Jahr u. a. noch die Beauftragung von Bauleistungen für die geplante Mobilitätsstation am Tilsiter Platz und für die Fahrradabstellanlage Rathausinnenhof vorgesehen. Die Veröffentlichungen sind für Ende November geplant. Des Weiteren ist die Beauftragung von Ausstattungselementen r

Mobilitsstationen notwendig, da diese eine längere Lieferzeit haben.

 

Die Verpflichtungsermächtigung steht erst nach Beratung und Entscheidung über die Nachmeldeliste des Haushalts 2021 zur Verfügung, sofern im Haushalt 2021 ausreichend Kassenmittel bei der Investitionsnummer 5410010240 Mobilstationen zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 1, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 10, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen