Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1034/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Der im Lageplan (Anlage) gekennzeichnete Parkplatz Havemeisterstraße wird für den öffentlichen Verkehr gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) eingezogen.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Parkplatz Havemeisterstraße gilt gemäß § 57 Abs. 3 StrWG als gewidmet und ist als sonstige öffentliche Straße (Parkplatz) eingestuft. Auf der Fläche des derzeitig als Parkplatz genutzten Grundstückes an der Havemeisterstraße soll zeitnah eine Wohnbebauung durch die neu gegründete Kieler Wohnungsgesellschaft (KIWOG) erfolgen. Da hierbei die als Parkplatz genutzte öffentliche Fläche dem Straßenverkehr entzogen wird, ist eine Einziehung dieser Fläche gemäß § 8 Abs.1 Satz 1 StrWG erforderlich. Diese ist unter anderem auch Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.

 

Aufgrund der erheblichen Verkehrsbedeutung des Parkplatzes kommt nur eine Einziehung gemäß § 8 Abs.1 Satz 2 StrWG in Frage.

 

Eine Einziehung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG setzt voraus, dass Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen. Als Begründung wird daher Folgendes angeführt:

 

Durch die Einwohnerentwicklung in Kiel werden in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich 15.000 zusätzliche Wohnungen in Kiel benötigt. Zur Deckung des Bedarfs sind vorrangig aus ökonomischen und umweltpolitischen Gründen innerstädtische Flächen zu entwickeln, die an die vorhandene Infrastruktur angebunden werden können, ohne eine neue erst erstellen zu müssen. Die nachbarschützenden Belange (z. B. Abstände) werden eingehalten.

 

Mit einer Bebauung durch die KIWOG kann daher zum einen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, zum anderen das für eine handlungsfähige und wirtschaftlich leistungsfähige Wohnungsgesellschaft notwendige Portfolio erweitert werden.

 

Das Grundstück in der Havemeisterstraße ist für eine Mehrfamilienhausbebauung mit

ca. 10 - 12 Wohneinheiten geeignet.

 

Der Bauausschuss in seiner Sitzung am 03.09.2020 sowie die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 17.09.2020 haben jeweils einstimmig beschlossen, dass die geplante zukünftige Nutzung des Parkplatzes Havemeisterstraße für Wohnen dem öffentlichen Wohl der wachsenden Landeshauptstadt Kiel mehr dient als die Nutzung als Parkplatz. Die Gründe des öffentlichen Wohls überwiegen somit gegenüber den privaten Interessen.

 

Der Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf hat in seiner Sitzung am 30.09.2020 der Einziehung zugestimmt.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Dec 4, 2020 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 21, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen