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Antrag der Verwaltung - 1038/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung bei der Investitionsnummer 5731010005 – Eigenkapitalerhöhung Städtisches Krankenhaus Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Nov 26, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 1, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2020
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird gem. § 95 d GO einer außerplanmäßigen Mehrauszahlung im Teilfinanzplan 5731 bei der Investitionsnummer 5731010005 – Eigenkapitalerhöhung Städtisches Krankenhaus Kiel – in Höhe von 5.400.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei den Investitionsnummern:
1115010002 Erwerb von Grundstücken | 1.500.000 |
1115050064 Ausbau barrierefreie Schule | 100.000 |
1115050120 Ersatzbau KTE Buschblick | 300.000 |
1115050155 Neubau Rettungswache m. Atemschutzbereich - FW Ost | 400.000 |
1115070008 Umbau eines Wohngebäudes zum Jugendtreff | 470.000 |
1115070009 Herrichtung ehemaliges Bundesbankgebäude | 1.100.000 |
1260010031 Aus- und Umbau von Feuerwachen | 500.000 |
3660026004 Multifunktionale Spiel- und Sportanlage | 100.000 |
3660026005 Ankauf der Fläche KSP Stromeyer Allee | 70.000 |
5510021561 Neubau Kaikante Hasselfelde | 860.000 |
Summe | 5.400.000 |
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21.02.2019 –Drs. 1201/2018- wurde u. a. die Verwaltung darin unterstützt, „alle erforderlichen mittel- und langfristigen Maßnahmen zu erarbeiten, die das Städtische Krankenhaus in die Lage versetzen, notwendige und zeitgemäße Versorgungsangebote dauerhaft sicher zu stellen.“
Dies beinhaltete auch eine finanzielle Unterstützung. Nach Abwägung der in der o. g. Drucksache in Betracht gezogenen Maßnahmen ist die Erhöhung des Eigenkapitals derzeit die geeignetste Vorgehensweise.
Die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH benötigt eine höhere Eigenkapitalausstattung, um die erforderlichen Kredite zur Finanzierung der Eigenmittel erhalten zu können.
Durch Beschluss der Ratsversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 1110/2019) wurden außerplanmäßig zunächst 4.000.000 € bereitgestellt und durch den Haushalt 2020 ff. folgende Beträge für die Investitionsplanung beschlossen:
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Summe |
-1.400.000 | -2.000.000 | -2.000.000 | 0 | 5.400.000 |
Aufgrund der aktuellen Prognose zum 31.12.2020 werden die zur Deckung vorgesehenen Mittel in diesem Jahr nicht benötigt und stehen daher bereit, vorzeitig eine Einlage in Höhe von 5.400.000 € zu leisten. Daher können die für die Investitionsplanung derzeit vorgesehenen Mittel der Jahre 2021 – 2023 abgemeldet werden.
Eine Aufstockung des Eigenkapitals in Höhe der förderfähigen, aber nicht vom Land geförderten Investitionsmittel in Höhe von 9.400.000 €. EUR ist weiterhin erforderlich.
Die Gesellschaftsanteile am Städtischen Krankenhaus werden vom Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) gehalten, so dass eine Zuführung zur Kapitalrücklage über den EBK vorgenommen werden muss.
Die Unabweisbarkeit ergibt sich auch aus der Drucksache 1201/2018.
Gerwin Stöcken
Stadtrat