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Antrag der Verwaltung - 1045/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 95 d Gemeindeordnung (GO) in ver-schiedenen Teilplänen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 1, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2020
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird gem. § 95 d GO folgenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen:
a) im Teilplan 314 (Eingliederungshilfe gem. SGB IX) Position 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 2.350.000 EUR,
b) im Teilplan 315 (Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe)) Position 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 120.000 EUR,
c) im Teilplan 315 (Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe)) Position 16 (Sonstige Aufwendungen) in Höhe von 150.000 EUR und
d) im Teilplan 611 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) Position 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 4.600.000 EUR.
Die Deckung erfolgt für alle vier Positionen in einer Gesamthöhe von 7.220.000 EUR durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen im Teilplan 611 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) Position 02 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen; Gewerbesteuerausfallkompensation).
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach Beschluss des 1. Nachtragshaushaltes 2020 haben sich die nachfolgenden, nicht innerhalb der jeweiligen Budgets zu deckenden Haushaltsveränderungen ergeben, die nunmehr überplanmäßig ausgeglichen werden müssen:
Zu a)
Die Mehraufwendungen im Teilplan 314 (Eingliederungshilfe gem. SGB IX) in Höhe von 2.350.000 EUR sind zum einen auf Fallzahlsteigerungen bei den einfachen Assistenzleistungen, qualifizierten Assistenzleistungen (Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags), besonderen Wohnformen und heilpädagogischen Leistungen zurückzuführen. Zum anderem fallen die Aufwendungen bei Einzelfällen, die beispielsweise einen hohen Betreuungsaufwand haben, weil die Hilfeempfänger*innen unabhängig im eigenen Wohnraum leben wollen, höher aus.
Zu b) und c)
Im Teilplan 315 (Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe)) fallen Mehrkosten aufgrund erhöhter Hygieneanforderungen in Folge der Corona-Pandemie an. Die Personalkosten des Christlichen Vereins bemessen sich an der Anzahl der zu betreuenden Asylsuchenden.
Durch entsprechende Fallsteigerungen und tarifliche Bindungen wie z.B. Weihnachtsgeld wird der fortgeschriebene Ansatz überschritten.
Zu d)
Aufgrund der unerwartet hohen Gewerbesteuereinnahmen im 3. Quartal 2020 ergibt sich für das Gesamtjahr 2020 eine um rd. 4,6 Mio. EUR höhere Gewerbesteuerumlage als im 1. Nachtragshaushalt 2020 eingeplant.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 30. Oktober 2020 das „Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder“ beschlossen. Danach erhält die Landeshauptstadt Kiel rd. 32,6 Mio. EUR „Gewerbesteuerausfallkompensation“ für das Haushaltsjahr 2020, die im 1. Nachtragshaushalt 2020 noch nicht veranschlagt werden konnten. Sie stehen damit als Deckung für die überplanmäßig bereitzustellenden Mittel in Höhe von rd. 7.220.000 EUR zur Verfügung.
Christian Zierau
Stadtrat