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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1059/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Antrag des OBR (Drs. 0448/2020) in der Sitzung des Bauausschusses am 04.06.2020 zurückgestellt/vertagt:

 

Antrag:

In der Holtenauer Straße (zwischen Jungmannstr. und Einmündung Knooper Weg) soll in beide Fahrtrichtungen durchgehend ein Fahrradschutzstreifen ("unterbrochene Linie") markiert werden.

 

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Maßnahme kann mit wenigen Kosten viel für den Fahrradverkehr

- vergleichbar wie in der Olshausenstraße - erreicht werden. In dem Rahmen ist auch eine Testphase bezüglich der zeitlich begrenzten Ladezonen möglich. Die Kosten für die Maßnahme bewegen sich im Rahmen der Budgets. Wien hat bereits seit März Begegnungszonen in Wohnvierteln eingerichtet. Es gilt Tempo 20 und Fußgängerinnen dürfen die Fahrbahn nutzen [2].

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Holtenauer Straße ist durch viele verschiedene Nutzungsansprüche geprägt. Neben den Belangen der Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden ist die Holtenauer Straße eine der am stärksten frequentierten ÖPNV-Achsen der Landeshauptstadt Kiel. Auch Parkmöglichkeiten sowie Ladezonen werden vor allem seitens der Geschäftsleute gefordert.

 

Es entsteht daher bei begrenzt verfügbarem Straßenquerschnitt eine Nutzungskonkurrenz, die es erforderlich macht, dass Prioritäten hinsichtlich der Straßenraumaufteilung gesetzt werden.

 

Derzeit liegt aus diesem Grund, aber auch aus verwaltungsinternen Bearbeitungsengpässen noch kein abschließender Verwaltungsvorschlag vor. Einbezogen werden muss auch die im Oktober begonnene Trassenstudie für das hochwertige ÖPNV-System auf eigener Trasse, für welches die Holtenauer Straße eine zu prüfende Variante darstellt.

 

 

Derzeit befinden sich folgende verkehrlichen Fragestellung/Varianten in der Prüfung:

 

-          Schutzstreifen für Radfahrende: Welche Auswirkungen ergeben sich bzgl. des ÖPNV und Park- und Lieferverkehrs?

-          Überbreite Busspur/Radfahrende frei: Ist dies verkehrsrechtlich zulässig? Welche Auswirkungen ergeben sich bzgl. des ÖPNV und des Park- und Lieferverkehrs?

-          Überbreiter Fahrradstreifen/ÖPNV frei: Ist dies verkehrsrechtlich zulässig und ist dies auch hinsichtlich der ÖPNV-Beschleunigung zielführend? Welche Auswirkungen ergeben sich für den Park- und Lieferverkehr?

-          Wo und wie können Ladezonen eingerichtet werden?

-          Soll/kann der bestehende Radweg den Zu-Fuß-Gehenden zur Verfügung gestellt werden? Sollen alle Radfahrenden in der Fahrbahn fahren müssen?

-          Wie kann durch eine kostengünstige Maßnahme die Einführung eines Hochwertigen ÖPNV-Systems auf eigener Trasse vorbereitet werden?

-          Wer betreibt die Kommunikation mit den Gewerbetreibenden wann in welcher Form?

 

Die Entwicklung eines umsetzbaren Entwurfs wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und kann weiterentwickelt werden, sobald sich die stark angespannte personelle Situation entspannt hat. Die oben beschriebenen Fragestellungen machen deutlich, dass nicht nur verkehrliche Belange betroffen sind. In fachbereichsübergreifender Projektarbeit müssen die aufgeführten Fragestellungen bearbeitet werden, um zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu kommen.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Ravenberg/Brunswik/

Düsternbrook zur Kenntnisnahme.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

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Dec 4, 2020 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen