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Antrag der Verwaltung - 1060/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung gem. § 95 d Gemeindeordnung für die Förderung des Projektes „Ostuferhafen Kiel - Teilabriss der ehern. GAG-Hallen und Schaffung v. Vorstau- und Erweite-rungsflächen für RoRo-Fährverkehrsladung“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Dec 1, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2020
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung von bis zu 5.444.700 EUR im Teilfinanzplan 571 bei der Investitionsnummer 5710010018 „Ostuferhafen – Vorstau- und Aufstellfläche“.
Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinzahlung in gleicher Höhe im Teilplan 571 bei der Investitionsnummer 5710010018 durch Zuweisung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einzahlung der Fördermittel bei der Landeshauptstadt Kiel.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gegenstand des Projektes ist der Ausbau der Zugangsinfrastruktur im Ostuferhafen als Vorstau- und Aufstellfläche für RoRo-Verkehre für die den Ostuferhafen anlaufenden Fährlinien. Dies erfolgt durch Teilabriss der 2016 von SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG erworbenen ehemaligen GAG-Hallen und Herrichtung des Abrissbereiches und der umliegenden Flächen mit insgesamt rd. 2,8 ha.
Um die Unrentierlichkeit des Projektes zu finanzieren, wurde aktuell eine GRW-Förderquote von 70% beantragt, die die IB.SH auch per Zuwendungsbescheid vom 08.05.2020 bewilligt hat.
Förderfähige Gesamtkosten 7.778.006,82 €
GRW-Förderung 5.444.604,78 €
Seehafen Kiel GmbH & Co. KG 2.333.402,04 €
Das Projekt ist nahezu fertig gestellt. Seehafen Kiel ist bislang vollständig in Vorleistung gegangen.
Zuwendungsempfängerin ist die Landeshauptstadt Kiel, die auf der Basis eines Fördermittelweiterleitungsbescheides die GRW-Fördermittel zu 100 % an Seehafen Kiel weiterleiten wird.
Aktuell ist die IB.SH an die Stadt herangetreten, da sie entgegen der im Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Verteilung auf verschiedene Haushaltsjahre noch in diesem Jahr die komplette Fördersumme zur Verfügung stellen kann.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister