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Antrag der Verwaltung - 1075/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Vorliegens von Gründen für das überwiegende öffentliche Wohl einer geplanten neuen Nutzung einer Teilfläche des Parkplatzes vor Johannesstraße 8 (ehemaliges Schwimmhallengrundstück)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jan 7, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 21, 2021
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung stellt fest, dass die geplante zukünftige Nutzung des Parkplatzes vor dem ehemaligen Schwimmhallengrundstück Johannesstraße 8 als Standort einer Grundschule nebst Nebenflächen dem öffentlichen Wohl der Landeshauptstadt Kiel mehr dient als die Nutzung als Parkplatz.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Auf der Fläche des derzeitig als Parkplatz genutzten Grundstücks (siehe Lageplan als Anlage 1) vor Johannesstraße 8 soll nach dem Abbruch der Schwimmhalle nunmehr auf der gesamten Fläche, einschließlich der des Parkplatzes, zeitnah eine Grundschule errichtet werden. Da hierbei die als Parkplatz genutzte öffentliche Fläche dem Straßenverkehr entzogen wird, ist eine Einziehung dieser Fläche erforderlich. Diese ist unter anderem auch Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Kiel wird auf Grundlage des § 8 Abs.1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) ein Einziehungsverfahren durchführen.
Das Verfahren wird durch eine Beschlussvorlage des Tiefbauamtes an die Selbstverwaltung eröffnet werden. Grundlage hierfür ist gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG, dass die Einziehung überwiegend aus Gründen des öffentlichen Wohls erfolgt.
Seit Dezember 2018 ist bekannt, dass aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung die Grundschulversorgung für den Stadtteil Kiel-Gaarden ab dem Jahr 2023 nicht sichergestellt werden kann. An den vorhandenen Schulstandorten kann dieser Bedarf nicht bedient werden. Deshalb bestand das Erfordernis einen neuen Schulstandort für die Errichtung einer dreizügigen Grundschule mit eigener Sporthalle zu finden und zu entwickeln.
Aus der durch das Amt für Schulen beauftragten Standortsuche des Stadtplanungsamtes ist das „Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle in Gaarden“ aufgrund der Faktoren
Komplettierung der Grundschulversorgung, Abdeckung künftiger Bedarfe
keine zu große räumliche Nähe zu bestehenden Grundschulen
Hohe Schulwegsicherheit, kurze Wege
Geringe zusätzliche Umweltbeeinträchtigungen
Kein Auslösen neuer Verlagerungserfordernisse
Kurz- bis mittelfristige Vorhabenrealisierung
Stärkung von sozialer Kontrolle, zusätzliche Belebung
als bestgeeigneter Grundschulstandort hervorgegangen und mit dem Beschluss der Ratsversammlung – Drs. Nr. 0817/2019 vom 21.11.2019 als zu Fläche für die künftige Grundschule festgelegt.
Der Bau einer Grundschule an diesem Standort komplettiert die Grundschulversorgung des gesamten Stadtteils ohne dabei zwei Schulen gleicher Art in zu großer räumlicher Nähe zueinander zu verorten. Insbesondere vor dem Hintergrund der neu entstehenden Wohneinheiten an der Hörn, auf dem Postfuhrhofareal sowie an der Werftbahnstraße befindet sich in dieser Lage ein attraktiver potentieller Schulstandort, der aus allen Richtungen eine fußläufige Erreichbarkeit ermöglich. Durch eine Entscheidung für diesen Standort kann somit eine hohe Schulwegesicherheit für künftige Grundschüler*innen gewährleistet und die Grundschulversorgung der zukünftigen Wohnquartiere im Westen des Stadtteils Gaarden sichergestellt werden.
Nach Abwägung der vorgenannten Gründe geht aus Gründen des öffentlichen Wohls das Schulneubauprojekt dem Erhalt der Parkplätze vor.
Doris Grondke
Stadtbaurätin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424,2 kB
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