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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1078/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Stellenplan als Teil des Haushaltsplans 2021 (vgl. § 95a Abs. 2 GO) mit den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2020 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der hohe Stellenaufwuchs der letzten Jahre (rund 700 Neu-Stellen in 5 Jahren) kann in dem Umfang nicht fortgesetzt werden. Die Aufgabenssen künftig stärker entsprechend den Schwerpunkten und Zielen priorisiert werden. In der Finanzplanung ist ein Stellenaufwuchs von maximal 50 Stellen pro Jahr als Orientierungsrahmen vorgesehen (vgl. Vorlage 0903/2019 Grundsätze einer Nachhaltigen Finanzwirtschaft Finanzstrategie).

 

Die Ämter wurden aufgefordert ihre Stellenbedarfe anzumelden. Die Ergebnisse bildet der vorliegende Stellenplan-Entwurf für 2021 ab. Ausgehend von einem Stellenbestand von 4.523,6 Stellen in 2020 ist ein Aufwuchs von insgesamt 165,8 Stellen im Haushaltsplan-Entwurf 2021 vorgesehen. Davon haben 119,2 Planstellen einen Kostendeckungsgrad von mindestens 90 %, so dass ein eigenfinanzierter Stellenaufwuchs von 46,6 Stellen erfolgen soll. 

 

Die Stellenbedarfe und -aufwüchse verteilen sich auf fast alle Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung. Die refinanzierten Stellen resultieren insbesondere aus den Umsetzungen des Rettungsdienstbedarfsplans (vgl. Vorlage 0978/2019) und der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2020/2021 (vgl. Vorlage 0429/2020).

 

Anträge zum Stellenplan 2021

 

Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden

 

  • Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
  • Vorschläge zur Anbringung von KW-Vermerken[1] und KU-Vermerken[2] zum Stellenumfang.

 

Mit diesen Stellenplananträgen ist insgesamt ein Stellenaufwuchs von 127,1 Planstellen verbunden. 72,4 Planstellen haben einen Kostendeckungsgrad von mindestens 90 %.

 

Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:

 

  • Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
  • Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
  • organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
  • Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
  • Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
  • Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter*innen.

 

Auch die Veränderungen, die sich durch das Wirksamwerden von bereits beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten. In diesem Rahmen erhöht sich der Stellenplan 2021 um weitere 38,8 Planstellen (92,7 Zugänge, 53,9 Abgänge und 46,8 kostengedeckte Stellen).

 

Alle Entscheidungen zu KW-Planstellen sind in der Anlage 3 nochmals zusammengefasst.

 

Der Personalaufwand ist im Vorbericht zum Haushaltsplan-Entwurf dargestellt. Die Planstellen mit Kostendeckung enthalten einen Refinanzierungsanteil[3] von 7,1 Mio. €

 

Mit der Aufhebung oder Verlängerung von KW-Vermerken werden 134,7 Planstellen mit einem Kostenvolumen3 von 5,3 Mio. € r 2021 nicht, wie bisher vorgesehen, gestrichen.

 

Nachrichtlich aufgeführte Stellen

 

Planstellen für Widerrufsbeamt*innen, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiter*innen sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. Die Veränderungen sind in dieser Vorlage ebenfalls nachrichtlich enthalten.

 

Schlussbemerkungen

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunter fallenden Planstellen mit Stand vom 17.11.2020 sind in der Anlage 4 aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begründet, da diese Mitarbeiter*innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.

 

In den Anlagen 5 und 6 werden der Stellenzuwachs zum Stellenplan 2020 sowie die Stellenentwicklung seit 1996 dargestellt.

 

Anlage 7 enthält den Entwurf des Stellenplanes 2021.

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat


[1] KW = Planstelle fällt künftig weg

[2] KU = Planstelle wird künftig umgewandelt

[3] berechnet nach Personalkostenmittelwerten

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 1, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 8, 2020 - Innen- und Umweltausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

Dec 10, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen