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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1085/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Landeshauptstadt Kiel beantragt beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein eine Sonderbedarfszuweisung nach §13 Finanzausgleichsgesetz im Umfang von je 200.000 EUR r die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden für die Einrichtung einer Servicestelle für digitale kommunale Archivierung beim IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR eingesetzt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Kommunen und die Zweckverbände Schleswig-Holsteins sowie alle sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger der öffentlichen Verwaltung sind zur eigenverantwortlichen Archivierung aller als archivwürdig eingestuften analogen und digitalen Unterlagen verpflichtet.

 

Aufgrund der steigenden Bedeutung digitaler Verwaltungsprozesse und der Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes hat das Landesarchiv Schleswig-Holstein (LASH) am 05.06.2019 das Digitale Archiv S-H (DASH) eröffnet. So wurden alle Voraussetzungen zur Archivierung von Unterlagen aus den digitalen Systemen der Landesverwaltung geschaffen.

 

Das DASH nutzt zur dauerhaften Sicherung von Unterlagen aus den digitalen Systemen der Landesverwaltung entwickelte lizenzfreie archivische Software, die den Träger*innen öffentlicher Archive in Schleswig-Holstein zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt werden kann. Sinnvoll ist es hierfür, die Hard- und Software-Architektur des LASH für eine gemeinsame zentrale Nutzung durch kommunale Archive zu spiegeln.

 

Den Betrieb der Architektur soll der IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) übernehmen. Der ITVSH als kommunales Kompetenzzentrum für Digitalisierungre die zentrale Servicesteller die Träger*innen öffentlicher Archive Schleswig-Holstein. Zudem würde der ITVSH das Bindeglied zwischen kommunalen Archiven und dem LASH darstellen. Zu den Aufgaben würde das „User Help Desk, die archivfachliche Beratung und Schulung gehören.

 

Zur Umsetzung der Aufgaben der Servicestelle werden personelle Ressourcen und Sachmittel für den ITVSH benötigt. In der zweijährigen Aufbauphase der Servicestelle sollen diese Mittel aus einer Sonderbedarfszuweisung nach §13 Finanzausgleichsgesetz finanziert werden. Diese Form der Finanzierung setzt eine Antragstellung durch eine Kommune voraus. In Absprache mit dem Schleswig-Holsteinischen Städteverband und dem ITVSH wurde die Antragstellung durch die Landeshauptstadt Kiel vereinbart. Finanziell wirken sich die Haushaltspositionen budgetneutral aus, da sich Ertrag und Aufwand mit jeweils 200.000 EUR für 2021 und 2022 gegenseitig aufheben.  

 

Die Sonderbedarfszuweisungen von jeweils 200.000 EUR r 2021 und 2022 werden durch das Stadtarchiv als Ertrag und  als Aufwand  über die Nachmeldeliste zum Haushalt 2021/2022  im Teilplan 251 (Wissenschaft und Forschung) angemeldet.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Beschlüsse

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Nov 24, 2020 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 10, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen