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Geschäftliche Mitteilung - 1103/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 1, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Dec 10, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Anlass
Auf Drucksache 0783/2020 hatte die Ratsversammlung am 17.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:
- Die Verwaltung wird ermächtigt, für im Sinne des Bundesprogramms „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ geeignete
Vorhaben Projektskizzen beim Projektträger einzureichen.
- Der Ratsversammlung ist spätestens zu den Haushaltsberatungen 2021 über die
gemäß Ziffer 1. eingereichten Projektskizzen zu berichten. Zu diesem Zeitpunkt ggf.
bereits absehbare Auswirkungen einer Umsetzung einzelner Vorhaben auf die Haushalte
sind dabei darzustellen.
- Die Ratsversammlung ist über die vom Projektträger ausgewählten Projekte zu unterrichten.
Mit der vorliegenden Geschäftlichen Mitteilung wird dem Finanzausschuss (und im Anschluss der Ratsversammlung) entsprechend Ziffer 2 des zitierten Antrages berichtet.
Bis zum Ablauf der im Bundesprogramm dafür gesetzten Fristen wurden beim Forschungszentrum Jülich GmbH und beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein 17 Projektskizzen eingereicht. Im Anhang findet sich eine Übersicht jeweils mit dem Namen, unter dem die Projektskizze eingereicht wurde, dem verantwortlichen Fachamt und der Veranschlagung in der Investitionsplanungsliste im Haushalt 2021ff. (Die Reihenfolge der Projekte in der Tabelle spiegelt keine Priorisierung wider).
Die Förderquote liegt für die Landeshauptstadt Kiel als finanzschwache Kommune bei 90% der förderfähigen Projektkosten (Bescheinigung der Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht).
Der Verfahrensablauf bis zu einer möglichen finanziellen Förderung untergliedert sich in zwei Phasen. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte.
Derzeitig findet die Sichtung, Aufbereitung und Bewertung der eingereichten Projektskizzen statt. Mit einem Beschluss durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags ist laut Forschungszentraum Jülich GmbH frühestens Mitte März 2021 zu rechnen.
Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.
Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch den Projektträger Jülich aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Die Kommune wird dahingehend im Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Koordinierungsgesprächs beraten. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber. Der Zuwendungsantrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde. Voraussichtlich ab April 2021 werden die Koordinierungsgespräche durchgeführt. Sechs Wochen nach dem Koordinierungsgespräch sind von den Kommunen die Zuwendungsanträge einzureichen. Die Zuwendungsbescheide werden im Laufe des Jahres 2021 erteilt.
Die Fördermittel stehen in Jahresraten bis 2025 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2021 vollständig verpflichtet werden.
Soweit Zuwendungen aus dem SKE-Bundesprogramm für bereits im Haushalt 2021 oder in der mittelfristigen Investitionsplanung 2022-2024 veranschlagte Vorhaben gewährt werden, führen diese zu einer Entlastung des veranschlagten Kreditbedarfs in den entsprechenden Haushaltsjahren.
Für sechs der 17 beantragten Maßnahmen sind noch keine Mittel im Haushalt der Landeshauptstadt Kiel eingeplant (siehe Übersicht im Anhang). Soweit Zuwendungen aus dem SKE-Bundesprogramm für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht im Haushalt 2021 oder in der mittelfristigen Investitionsplanung 2022-2024 veranschlagt worden sind, sind zur Durchführung der Vorhaben, einschließlich Mittelbereitstellung der erforderlichen Eigenanteile, entsprechende Beschlüsse der Ratsversammlung erforderlich.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,7 kB
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