Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1139/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jan 21, 2021
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Sachverhalt/Begründung
- Anlass/Beschlusslage
Auf Drucksache 0376/2020 hatte die Ratsversammlung am 14.05.2020 den Beschluss „Solidarisch und innovativ in der Coronavirus-Krise – Ziele für ein erstes Maßnahmenpaket der Landehauptstadt Kiel“ gefasst.
Demnach müsse die Landeshauptstadt ihrer Verantwortung gerecht werden und im Rahmen vorhandener Möglichkeiten eigene Impulse setzen, die auf die aktuellen Herausforderungen eingehen und wirksam unterstützen. Ziel der Landeshauptstadt Kiel sei es, deutlich gestärkt aus der Coronavirus-Krise wieder herauszukommen. Dabei sei ein Schwerpunkt auf die Neuschaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und wirtschaftlichem Wachstum, sowie die weitere Transformation zu einer nachhaltigen und digitaleren Stadtgesellschaft zu legen. Hier seien sowohl die weitere Entwicklung der Lage als auch die Wirkungen der Maßnahmen von Bund und Land zu berücksichtigen.
Mit dem Antrag „Für eine nachhaltige Wirtschaft in Kiel – innovativ, sozial und ökologisch aus der Corona-Krise“; Drucksache 0455/2020, wurde anschließend ein weiterer, insoweit an die oben genannte Drucksache anknüpfender Beschluss gefasst.
Darin wurde die Verwaltung gebeten der Ratsversammlung einen Plan vorzulegen, mit welchen innovativen, sozialen und ökologischen Maßnahmen die Kieler Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden könne. Für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Kiels verfolge die Ratsversammlung das Ziel einer Ausrichtung der Wirtschaftsförderung auf Innovation, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Damit solle die Haltung Kiels deutlich werden, Zukunftsaufgaben als soziale, innovative und kreative Stadt zielgerichtet und konsequent anzugehen.
Die „Corona-Pandemie“ (hier im Zusammenhang mit einem daraus „resultierenden“ Wandel des Einkaufsverhaltens) wurde schließlich auch mit der Drucksache 0754/2020 aufgegriffen. Der entsprechende Beschluss beauftragte das Referat für Wirtschaft zusammen mit den anderen zuständigen städtischen Bereichen sowie der Kieler Wirtschaftsförderung und Kiel Marketing, verschiedene Maßnahmen noch in 2020 einzuleiten.
Zu den Details wird auf die drei genannten Papiere verwiesen.
Mit der vorliegenden Geschäftlichen Mitteilung (GM) wird der Beschluss zur Drucksache 0376/2020 aufgegriffen und bezogen auf die verschiedenen Themenfelder berichtet (s. Abschnitt II).
Ziel ist es einen Überblick über verschiedene Maßnahmen und Initiativen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bzw. mit deren Folgen eingeleitet wurden, zu vermitteln.
Für die Gliederung wird jeweils auf die in der Drucksache 0376/2020 gesetzten Schwerpunkte Bezug genommen. Da es zu einzelnen Punkten bereits gesonderte Informationen gab, wird auf diese verwiesen, zumal um umfangreiche Wiederholungen zu vermeiden.
Zum Umsetzungsstand zur Beschlussvorlage 0455/2020 wird am Ende dieser GM unter den Handlungsfeldern 7. „Regionale Produkte und Kreativität“ und 8. „Wirtschaftsstandort und Gründertum“ berichtet.
- Maßnahmen und Initiativen/Drucksache 0376/2020
- „Solidarität und Handlungsfähigkeit“
Im Juni 2020 hat die Große Koalition ein „Krisen- und Konjunkturbewältigungspaket“ auf den Weg gebracht, dessen Ziel lautete, „Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert…Deutschland soll gestärkt daraus
Hervorgehen...“
Mit dem Paket will der Bund das Signal setzen, Wirtschaft, Verbraucher*innen, und die Kommunen zu unterstützen. Das Paket sieht insgesamt 57 Einzelmaßnahmen vor, von denen mehrere wichtige Impulse und Hilfen für die kommunale Ebene enthalten und dies dann angelegt entweder als kurzfristige Hilfestellungen oder auch als langfristige, strukturell wirkende Unterstützungsleistungen. Ein Schwerpunkt ist in der Stärkung kommunaler Investitionen zu sehen.
Insbesondere zwei Maßnahmen aus dem Paket haben wesentliche Auswirkungen auf die Kommunen bzw. die Landeshauptstadt Kiel:
Angesichts der auftretenden Steuerausfälle wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen.
In diesem Zusammenhang wird mit einer Entlastung von jährlich rund 20 Mio. € gerechnet.
Zur Kompensation der krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen gewähren der Bund und die Länder bei jeweils hälftiger Finanzierung für 2020 den Gemeinden einen pauschalierten Ausgleich. Für 2020 beträgt die Kompensation für die Landeshauptstadt Kiel demnach 32,6 Mio. €.
Weitere, für die Kommunen relevante Maßnahmen des Krisen- und Konjunkturbewältigungspaktes sind:
die Bereitstellung zusätzlicher Investitionsmittel für Kitas und ein Sonderprogramm zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen,
die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser,
der Ausbau der Digitalisierung (hier mit dem Schwerpunkt „Digitales Lernen“),
eine Kompensation für Einnahmeausfälle im ÖPNV,
die Ausweitung von Förderprogrammen und
Absichten zu Verfahrensvereinfachungen bzw. zur Entbürokratisierung.
Das Paket bzw. die sich daraus ergebenden Hilfen decken nicht alle Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben der Stadt siehe zum Beispiel Defizite in öffentlichen Einrichtungen wie Theater, Orchester und Schwimmbäder). Insgesamt kann und wird die Bundeshilfe also allein nicht ausreichen, die Finanzlage Kiels zu stabilisieren. Deshalb wurden in Richtung Landesregierung verschiedene Erwartungen formuliert, nicht zuletzt, um Klarheit und Planungssicherheit für 2020 und 2021 zu erlangen.
Im Einzelnen:
dass die Landeshauptstadt Kiel daraufsetzt, dass die Landesregierung die Kommunen gegenüber dem Bund, jedoch auch im eigenen Zuständigkeitsbereich unterstützen wird,
dass vergaberechtliche Vereinfachungen zur Beschleunigung von Investitionen umgesetzt werden,
dass dort, wo der Bund Einnahmeausfälle der Kommunen ausgleichen oder durch eine höhere Kostenübernahme entlasten will, Ausgleich und Entlastung auch zu 100 % in der Kommune ankommen und nicht durch Verrechnungen mit anderen landesseitig gewährten Zuweisungen vermindert werden,
dass die ausdrücklich gewollte verstärkte Investitionstätigkeit der Kommunen nicht durch Auflagen der Kommunalaufsicht konterkariert wird und
dass darauf geachtet wird, dass Investitionsmaßnahmen, die darauf abzielen, den Kapazitätsausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen sowie der Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung zu verstärken bzw. zu beschleunigen, zwar kurzfristig auch zur Stärkung der Konjunktur beitragen mögen, für die Kommunen aber zu dauerhaften Mehrbelastungen im Haushalt zu werden drohen. insofern darf die gewollte nachhaltige Stärkung der Kommunen nicht aus dem Blick geraten.
Mit dem „Stabilitätspakt über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie“ zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden ist es gelungen, eine Vereinbarung auf den Weg zu bringen, die die finanziellen Folgen der Pandemie jedenfalls teilweise abfedert.
Ausgelöst durch die Corona-Pandemie und mit der Zielsetzung, Investitionen zu generieren und u.a. die Kommunen zu unterstützen, sind nach dem Konjunktur-und Krisenbewältigungspakt Einzelmaßnahmen konkretisiert, andere bestehende Förderprogramme erweitert oder neue Programme aufgelegt worden[1].
Zum Beispiel:
Mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ unterstreichen Bund und Länder die herausragende Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.
Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von 4 Milliarden € bis 2026 zur Verfügung.
Dazu wird auf die Darstellungen unten zu Nr.4 „Gesundheitswesen“ verwiesen.
Zum Ausgleich von Schäden der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 gewährt das Land Schleswig-Holstein Billigkeitsleistungen, deren tatsächliche Höhe für Kiel allerdings erst in 2021 feststehen wird.
Mit dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020“ hat der Bund beschlossen, bereits im Jahr 2020 im engen Kontext der Städtebauförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Das Projekt „Hilfesystem 2.0“ zielt darauf ab, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei einem professionellen Umgang mit den digitalen Herausforderungen der Corona-Pandemie zu unterstützen. Im Zentrum stehen die Verbesserung der technischen Ausstattung, die erforderliche Qualifizierung der Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang sowie Dolmetscherleistungen für die Beratung gewaltbetroffener Frauen.
Die „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ wurde erlassen[2].
Diverse Förderungen zielen auf den Wissenschaftsbetrieb. Die Landeshauptstadt hat aus diesem Grund allen Kieler Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie dem Studentenwerk Schleswig-Holstein das Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Kenntnis gegeben, mit dem Ziel, dass auch die Kieler Wissenschaft aus dem umfangreichen Katalog möglichst viele Mittel nach Kiel holen möge.
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Für den Projektaufruf 2020 stehen 400 Millionen € zur Verfügung. Dazu ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses im I. Quartal 2021 vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 2021 geplant.
Auf Drucksache 0783/2020 hat die Ratsversammlung die Verwaltung dazu ermächtigt, für im Sinne des genannten Bundesprogramms geeignete Vorhaben Projektskizzen beim Projektträger einzureichen. Bis zum „Einsendeschluss“ hat die Verwaltung zu insgesamt 17 Vorhaben entsprechende Projektskizzen eingereicht.
Entscheidungen, ob und wenn ja welche Vorhaben gefördert werden, liegen bislang noch nicht vor.
Aufgrund der Vielzahl allein der im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Pandemie initiierten Förderprogramme hat die Verwaltung mit der Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements begonnen. Mit dem Stellenplan 2021 wird dafür eine Stelle eingerichtet.
Ziel des Managements ist es, in einer unübersichtlich wirkenden „Förderlandschaft“ den Überblick zu erlangen und zu behalten, zielgerichtet geeignete Vorhaben zu identifizieren und letztlich Fördermittel zur Entlastung des städtischen Haushalts einzuwerben.
- „Sozialen Zusammenhalt weiter stärken“
Die Corona Pandemie hat sich deutlich in den Arbeitslosenzahlen der Landeshauptstadt Kiel bemerkbar gemacht. Viele Menschen haben in den vergangenen Monaten ihre Jobs verloren. Dabei sind alle Personengruppen vom zahlenmäßigen Anstieg betroffen.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt die Zahl der Arbeitslosen im September 2020 um 20 Prozent höher. Jedoch ist seit August 2020 wieder ein leichter Rückgang der Arbeitslosenzahlen zu vermelden. Im November 2020 lag die Arbeitslosenquote bei 8,4%.
Das Instrument der Kurzarbeit ist dabei ein wichtiges Hilfsmittel, um viele Menschen vor der drohenden Arbeitslosigkeit zu bewahren und den Betrieben ihre eingearbeitete Mitarbeiterschaft zu erhalten. Seit März 2020 haben 2.836 Kieler Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Von Kurzarbeit waren dadurch 48.100 Arbeitnehmer*innen betroffen.
Die durch die Bundesregierung angedachte Verlängerung des Bezugsrahmens der Kurzarbeit wird deshalb begrüßt. Ebenso die finanzielle Unterstützung von Betrieben, die weiterhin ausbilden oder ihre Ausbildungsplätze sogar in Zeiten der Pandemie erhöhen. Diese können eine sogenannte „Ausbildungsprämie“ beantragen.
Erfreulich ist angesichts der ernüchternden Arbeitsmarktzahlen jedoch die Situation auf dem Sozialen Arbeitsmarkt. Seit Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft, mit dessen Förderprogramm „MitArbeit“ in der Landeshauptstadt Kiel eine erfolgreiche Integration von Langzeitarbeitslosen gelungen ist. Knapp 400 Personen haben dadurch seit 2019 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden. Einen corona-bedingten Einbruch beziehungsweise Verlust von Stellen innerhalb des Förderprogramms gab es erfreulicherweise nicht, da aufgrund der Struktur der Fördergelder eine betriebsbedingte Einschränkung nicht notwendig war und alle teilnehmenden Arbeitgeber*innen so ihre Angestellten weiterbeschäftigen konnten und können.
In den Schuldnerberatungsstellen besteht z.B. durch Kurzarbeit oder durch den corona-bedingten Wegfall von Minijobs eine erhöhte Nachfrage an Beratungen. In dieser angespannten finanziellen Situation gerät schnell ein sensibles Gleichgewicht aus dem Lot. In der Folge können oft Kredite nicht mehr bedient werden.
Zahlungsrückstände berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung - für die Dauer von 24 Monaten. Diese Einschränkung gilt für die Fälle, in denen die Rückstände auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Erst, wenn Mieter*innen oder Pächter*innen die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen hat, kann ihm wieder gekündigt werden. Mit den Regelungen wird verhindert, dass infolge vorübergehender Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie Wohnraummieter ihr Zuhause und Mieter oder Pächter gewerblicher Räume und von Grundstücken die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit verlieren. Die Regelungen sind zum 1. Juli 2020 ausgelaufen, sie wurden nicht verlängert. Denn es hat sich gezeigt, dass sich Mieter *innen und Vermieter*innen in sehr vielen Fällen auf privater Basis einigen konnten“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/miete-und-verbraucherschutz-1734914).
Auch in Kiel wurde kein Anstieg der Fälle festgestellt, die sich allein auf Corona zurückführen ließen.
Die Landeshauptstadt Kiel hat gemeinnützige Einrichtungen informiert und beraten, um pandemiebedingte Härten für diese möglichst gering zu halten. Exemplarisch sei hier das Jugenddorf Falckenstein genannt, das ursprünglich eine gute Buchungslage für 2020 hatte und auf ein gutes Jahr zählte, bevor 2021 größere Sanierungen anstehen, die die Erträge deutlich schmälern dürften. Immer wieder wurde über neue bundes- und landesweite Förderprogramme informiert und der Träger berichtete, dass Kredithilfen gesichert werden konnten (für weitere Informationen zum aktuellen Stand sei auf Drucksache. 0904/2020 verwiesen).
Im Bereich der Grundsicherung war für zwei bis drei Monate ein leichter Anstieg der Bedarfe aufgrund des Wegfalls von Nebenjobs zu merken.
Arbeitslohnausfälle für Menschen mit Behinderung in Werkstätten wurden dort ebenfalls aufgefangen. So ist für eine überschaubare Zeit ein Mehrbedarf an Zahlungen entstanden, der aber durch die Grundsicherung abgefangen werden konnte.
Anders sieht die Situation bei Studierenden aus: Es hat sich gezeigt, dass circa zwei Drittel der Studierenden ihr Studium ausschließlich über einen Job finanzieren (in der Touristikbranche oder Gastronomie), der im „Lockdown“ weggefallen ist. Ferner kam es durch die Bindung des BAföG an die Regelstudienzeit zu Finanzierungslücken, wenn diese aufgrund des „Lockdowns“ nicht eingehalten werden konnte. Um diese Härte zu vermeiden, wurde das Sommersemester 2020 nicht der regulären Studienzeit zugerechnet und als „Nichtsemester“ gezählt. Da die Bearbeitung der Anträge stockt und ein Wohngeldanspruch nicht vorliegt, blieb vielen Studierenden als einziger Ausweg die Aufnahme eines Studienkredites.
Ein deutlicher Anstieg ist bei den Wohngeldanträgen festzustellen. Der Grund dafür ist sowohl in einem erleichterten Zugang zum Wohngeld aufgrund einer gesetzlichen Änderung Anfang des Jahres 202,0 als auch corona-bedingt durch Kurzarbeit und den Wegfall von Minijobs zu sehen.
Die Sportvereine haben durch die massiven Einschränkungen bei der Ausübung von Vereinssportarten sowie die anhaltende Schließung von Sporteinrichtungen mit zunehmenden Mitgliederschwund zu kämpfen. Ganze Ausbildungsjahrgänge z.B. im Schwimmsport drohen auszufallen. Wegbrechende Einnahmen und nur teilweise reduzierbare Ausgaben drohen viele Vereine in ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Das Land hat eine neue Fördertranche in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Abwendung finanzieller Notlagen bereitgestellt, Anträge werden allerdings erst nach dem 26. Februar 2021 bearbeitet und die in Aussicht gestellten 15 Euro pro Mitglied stehen unter dem Vorbehalt, dass die beantragten Hilfen die bereitgestellten Mittel nicht übersteigen. Stadt und Vereine setzten sich gemeinsam dafür ein, dass die Mittel ggf. aufgestockt werden. Die Stadt ist außerdem bereit, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für besondere Härtefälle oder andere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehende Förderbedarfe Fördermittel zur Verfügung zu stellen.
Um die Sportvereine während und nach dem Lockdown bestmöglich zu unterstützen, hat ein Austausch zwischen der Stadtverwaltung und Kieler Vereinen und Verbänden stattgefunden, der im Januar 2021 fortgesetzt werden soll. Verschiedene Maßnahmen, wie die Unterstützung bei der Umsetzung von Hygienekonzepten, die Wiederöffnung von Trainingsplätzen und Sporthallen (insbesondere den sogenannten „Dunkelsporthallen“ mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten), einer Werbekampagne in 2021 unter dem Motto „Tritt wieder ein“ werden in den kommenden Wochen zwischen Stadt, Kreissportverband und Vereinen weiter diskutiert und konkretisiert werden. Unter Federführung des Kreissportverbands soll ein Stufenplan erarbeitet und mit den Gesundheitsbehörden auf Stadt- und Landesebene erörtert werden, wie und unter welchen Bedingungen der Trainings- und Wettbewerbsbetrieb schrittweise in 2021 wiederaufgenommen werden kann.
Im Rahmen der Kulturförderung werden die von der Stadt Kiel institutionell geförderten Kultureinrichtungen und Kreativzentren mit den zugesagten Mitteln unterstützt. Diese werden, auch wenn sie den Förderzweck aufgrund der Pandemie nicht erfüllen konnten, nicht gekürzt. Einige konnten von Bundes- und Landesprogrammen profitieren. Beschlossen wurden auch zwei investive Förderungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive Förderung) für das seit 2019 institutionell geförderte Kreativzentrum Anscharpark zum Aufbau nachhaltiger und inklusiver Strukturen im Stadtteil.
Für Soloselbstständige u.a. aus der Kultur und Kreativwirtschaft hat der Bund mittlerweile die sogenannten „Novemberhilfe“ eingerichtet, aus der unbürokratisch „Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019“ oder alternativ „zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019“ erhalten können. Aber: Nicht alle Kulturschaffenden können davon in ausreichender Höhe profitieren oder sind berechtigt, Grundsicherung zu beziehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Daher ist das Dezernat V mit Solo-Selbständigen im Gespräch, um im gemeinsamen Diskurs zielgerichtete strukturelle Unterstützungsmöglichkeiten, die die Kommune leisten kann, zu entwickeln. Dies können bspw. subventionierte Auftrittsmöglichkeiten, wie das bereits im August erfolgreich durchgeführte Kultur Pop-Up an der Kiellinie, sein. Darüber hinaus bietet das Referat Kreative Stadt für Kultur- und Kreativschaffende die Möglichkeit an, sich Beratungsgutscheine für bspw. Rechtsanwält*innen oder Steuerberater*innen, die bei der Antragstellung der Landes- und Bundeshilfen behilflich sein können, sowie eine externe Professionalisierungsberatung, z.B. um Geschäftsmodelle an eine digitale Praxis heranzuführen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Krise gerade in prekären Verhältnissen für eine Zunahme finanzieller Probleme sorgt, die allerdings weitestgehend durch die bestehenden sozialen Sicherungssysteme abgefangen werden können.
Corona-bedingten finanziellen Härten konnte im Einzelfall durch Stundungen begegnet werden:
bei den Grundbesitzabgaben durch Ratenzahlungen im Gesamtumfang von 13.395,03 € und Stundungen im Gesamtumfang von 42.467,08 €,
bei den „Sonstige Gemeindesteuern“ durch Stundungen im Gesamtumfang von 175.263,80 € und
bei der Gewerbesteuer im Gesamtumfang durch 231 Stundungen mit einem Volumen von 4.847.581,00 €.
- „Noch mehr Unterstützung für Familien“
Mit Blick auf unterschiedlichste Familienformen hat die Landeshauptstadt auf ganz verschiedene Arten und Weisen unterstützt. Zunächst sei in diesem Zusammenhang genannt, dass sowohl im direkten Kontakt z.B. im Kontakt mit dem Land Schleswig-Holstein, als auch medial immer wieder die Situation der Familien in den Fokus gerückt wurde.
So konnte erwirkt werden, dass das Land die Kinderbetreuungskosten für die Zeit, in der bedingt durch Landesverordnungen nur Notbetreuung angeboten werden konnte, vollständig übernommen und Familien somit zumindest finanziell stark entlastet hat.
Im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung von Kinderspielplätzen wurde immer wieder auf deren Bedeutung für die kindliche Entwicklung verwiesen und nach Genehmigung der Öffnung standen innerhalb kürzester Zeit die erforderlichen Hygienekonzepte bereit. Schilder wurden auf allen städtischen Spielplätzen verteilt, die landesweit als exemplarisch zur Verfügung gestellt wurden. Im Fokus der Arbeit standen hier insbesondere Familien, denen nur kleiner Wohnraum und oftmals keine eigene Außenspielfläche zur Verfügung steht.
Mit Blick auf die Kinder konnte auch durch Bestrebungen Kiels ermöglicht werden, dass Kinder von Alleinerziehenden, Kinder, die einen Förderbedarf Inklusion haben und jene aus besonders schwierigen, möglicherweise sogar kindeswohlgefährdenden Familienverhältnissen sehr frühzeitig wieder Notbetreuung in Anspruch nehmen durften. Durch den engen Austausch mit Kita- und Schulleitungen konnten viele Kinder zügig erreicht werden. Die Landeshauptstadt befand sich zudem im regelmäßigen Austausch mit den unterschiedlichen Trägern von Kindertagesbetreuung und Elternvertreter*innen, um Informationen weiterzugeben, Nachfragen zu beantworten und somit letztlich einen möglichst reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Ziel des Handelns war hier, stets unter schwierigen Bedingungen möglichst viel Unterstützung für Kinder und Familien zu leisten und hierbei insbesondere die besonders Belasteten in den Blick zu nehmen.
Eltern wurden über Änderungen und Erfordernisse gerade im Frühjahr regelmäßig und zeitnah durch auch mehrsprachig zur Verfügung gestellt Elternbriefe informiert, bis das Land eigene Elternbriefe zur Verfügung stellte.
Die Kieler Familien-App wurde zudem laufend mit neuen Inhalten gefüllt und somit neben aktuellen Informationen auch eine vielfältige Übersicht von Angeboten für Familien mit Kindern bis zwölf Jahren für diese Zeit zu Hause geboten. Neben vielen neuen Online- und Telefonangeboten der Kieler Bildungsträger, bekamen Familien unter dem Motto #stayathome, #allesstehtkopf und #survivalkit umfangreiche Infos in den Sprachen Deutsch und Türkisch für den neuen Familienalltag.
In Zusammenarbeit des Jugendamtes mit der Stabsstelle Digitalisierung konnte Familien zusätzlich zur regulären Beratung in Präsenz unter besonderen Hygienebedingungen in den Erziehungsberatungsstellen auch Online-Beratung ermöglicht werden. Dies erfolgte, um insbesondere Familien, die unter Pandemiebedingungen besondere Belastung erfahren mussten, einen niedrigschwelligen und freiwilligen Zugang zu entwicklungspsychologisch geschulten und psychotherapeutischen Fachkräften zu eröffnen. Auch die weiteren Hilfen zur Erziehung wurden kreativ an die Pandemiebedingungen angepasst, sodass der Kontakt zu Familien nicht abriss. Die Finanzierung der Träger zur Erbringung von Jugendhilfeleistungen lief weiter.
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit boten zunächst viele digitale Angebote, auch um den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufrecht zu erhalten, und passten direkt, nachdem eine Wiedereröffnung ermöglicht wurde, ihre Arbeit an die Erfordernisse an. Insbesondere hier wurde jedoch deutlich, dass viele Regeln, Grenzen und Beschränkungen nur teilweise mit der ansonsten sehr beteiligungsorientierten Arbeit zu vereinen ist.
Das Land Schleswig-Holstein hat in der Pandemie frühzeitig einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten eingerichtet, aus dem der Landeshauptstadt Kiel 439.500 Euro zur Verfügung standen. Ein Großteil der Mittel wurde besonders belasteten Familien zur Verfügung gestellt. Über städtische, stärker aber noch verschiedenste freie Träger wurden Familien diese Mittel zumeist in Form von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und weiteren Verbrauchsgegenständen zur Verfügung gestellt. Die Rückmeldungen dazu waren sehr positiv, die deutlich spürbare Solidarität mit den Schwächsten unserer Gesellschaft wurde gerne angenommen.
Die Vermeidung einer erneuten Schließung von Schulen hat hohe Priorität, gleichzeitig wurden Vorbereitungen für Unterricht im Schichtbetrieb, Hybridunterricht oder Distanzunterricht getroffen. Hierbei ging es als Schulträger insbesondere darum, Infrastruktur zu schaffen und Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Nachdem im Juni 2020 die Grundschule Russee als erste Kieler Schule nach den Vorgaben des Digitalpaktes Schule ausgestattet werden konnte, werden die daraus gewonnenen Erkenntnisse bereits an weiteren Schulen berücksichtigt.
Auch die Schulen, bei denen Gebäudesanierungen notwendig sind, werden die technischen Voraussetzungen durch Versorgung mit W-LAN auf bestmöglichen technischem Niveau geschaffen, um auch hier das digitale Arbeiten zu ermöglichen. Bei der Gemeinschaftsschule am Brook ermöglicht der „Fast Track“ WLAN (siehe Drucksache. 0503/2020) trotz noch zu behebendem Sanierungsstau den Einsatz digitaler Medien. Aus den Mitteln des Soforthilfeprogramms des Digitalpakts II[3] konnten 2727 Endgeräte beschafft und ausgeliefert werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel reichten allerdings nicht, um allen bedürftigen Schüler*innen den Zugang zu Endgeräten zu ermöglichen. Die Landesregierung hat daher beschlossen, weitere 14,0 Mio. Euro für ein (Landes-) Ergänzungsprogramm zur Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte bereitzustellen.
Mit Beginn der Maskenpflicht in Grundschulen Mitte November konnte das Amt für Schulen 17.000 bunte Masken für Grundschüler*innen und 55.000 einfarbige Masken für die Schüler*innen der weiterführenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren zur Verfügung stellen. Die gesamte Summe in Höhe von 141.500 € wurde über das „Hygieneprogramm“ des Landes Schleswig-Holstein zur Unterstützung von Schulträgern bei COVID-19-bedingten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Landeshauptstadt hatte sich entschieden, diese wiederverwendbaren Masken zu bestellen, um zusätzliches Müllaufkommen an den Kieler Schulen möglichst gering zu halten.
Zuletzt hat die Landeshauptstadt Kiel mit Zustimmung der Selbstverwaltung (Drucksache 0945/2020) eine befristete Erhöhung der Essenszuschüsse an Kieler Schulen als coronabedingter Mehraufwand beschlossen.
Aufgrund der Pandemiebedingungen ist der Aufwand für Caterer und Schulen für die Bereitstellung von Schulessen massiv gestiegen. Da aber das Essen insbesondere bei ganztägiger Beschulung und bei Kindern, deren Essen aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert wird, von großer Bedeutung ist, musste dieser Schritt gegangen werden, um den Fortbestand dieses Angebots zu sichern. Bereits zuvor hatte die Landeshauptstadt aus Gründen der Nachhaltigkeit Caterer dabei unterstützt, wiederverwertbare Essensbehältnisse anzuschaffen, um den Verzehr in anderen Räumen als den Mensen (zumeist in den Klassenräumen) ohne massive zusätzliche Müllproduktion zu ermöglichen. Zeitweise wurde zudem aus den im vorangegangenen Absatz erwähnten Landesmitteln Geschwisterkindern und Eltern von Kindern, die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, ebenfalls Zugang zu schulischen Mittagessen ermöglicht.
- „Gesundheitswesen“
Es liegt ein Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) –Stand 06.08.2020 vor. Allerdings ist in diesem Zusammenhang noch die derzeit strittige Frage einer Ko-Finanzierung durch die Kommunen zu klären.
Daneben haben Bund, Länder und Kommunen den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, woraus insbesondere eine bessere Personalausstattung und die Digitalisierung des ÖGD finanziert werden soll (s. a. o.).
Personalkostenerstattung (Stand 16.09.2020) –Entwurf- in den Haushaltsjahren 2021 – 2026:
2021 | 6,81 Mio. € |
2022 | 11,92 Mio. € |
2023 | 17,03 Mio. € |
2024 | 20,43 Mio. € |
2025 | 23,84 Mio. € |
2026 | 25,54 Mio. € |
Für die Stadt sind derzeit rd. 521 T € für 2021 vorgesehen und müssten entsprechend in den Folgejahren erheblich ansteigen, wenn es bei dem derzeit vorläufig zugrunde gelegten Verteilungsschlüssel bleibt.
Zuwendungen für Digitalisierung auf Basis des Erlassentwurfs (09/2020) „Förderung der technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 IfSG“:
Auf die Stadt entfällt ein Anteil von ca. 130 T € für das Jahr 2020, die übertragbar sind. Unklar sind die Zuwendungsbeträge für 2021 ff. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechende Beträge weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Sowohl die Personalkostenerstattungen als auch die Zuwendungen für die Digitalisierung sind noch nicht abschließend geregelt.
Die Stadt wird einen Organisationsentwicklungsprozess im Amt für Gesundheit durchführen. Das Amt soll bzw. muss in Krisenzeiten wie in dieser Pandemie kurzfristig auf die Anforderungen reagieren können, ohne andere wichtige Aufgaben zu vernachlässigen.
- „Bevölkerungs- und Katastrophenschutz“
Auf Drucksache 0901/2020 hat die Ratsversammlung am 19.11.2020 folgendes beschlossen:
- Die Erstellung eines Katastrophenschutz-Bedarfsplans durch das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz soll schnellstmöglich unter Einbindung der zuständigen Stellen im Land Schleswig-Holstein und der Hilfsorganisationen erfolgen.
- Dabei ist ein Katastrophenschutzzentrum zu berücksichtigen.
- Die bisher geplante neue Fahrzeughalle an der Hauptwache soll zu einem Technikzentrum an der Hauptwache erweitert werden.
- Das Konzept der Einsatzstellenhygiene und des Mitarbeiter*innenschutzes bei Brandeinsätzen sowie technischer Hilfe wird überprüft. In den Jahren 2021 und 2022 werden neue persönliche Schutzausrüstungen für die Freiwillige und die Berufsfeuerwehr beschafft.
- Die Realisierung eines Feuerwehr-, Bevölkerung- und Katastrophenschutzinformationszentrums („112-Info-Zentrum“) ist zu prüfen.
- „Transformationsfähigkeit der Kommune und Stadtgesellschaft“
Mit der Drucksache 0497/2020, „Moderne Verwaltung 2020 (erste Schlussfolgerungen aus der Corona-Pandemie)“, wurde umfassend über bereits eingeleitete oder geplante Maßnahmen in der oder für die Verwaltung informiert.
Auf das Papier wird insofern verwiesen.
Inzwischen wurde die Maßnahme zur Einstellungs-Offensive in Verbindung mit einem Trainee-Programm erfolgreich durchgeführt. Auf die Ausschreibung „Anheuern – 25 Stadt*TALENTE für Kiel“ haben sich mehr als 500 Menschen beworben. Zum 1. November 2020 haben 25 neue Mitarbeiter*innen mit verschiedensten Studienabschlüssen in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadtverwaltung ihren Dienst aufgenommen.
Als wesentliche Instrumente der Verwaltung zur Sicherstellung des Dienstbetriebes während der Pandemie haben sich zwischenzeitlich die verstärkte Arbeit im Home-Office bzw. flexible und mobile Arbeitsplätze und der Einsatz von Web- bzw. Video-Konferenzsystemen bewährt und etabliert. In diesem Zusammenhang wurde der Anteil der „Home-office-fähigen-Arbeitsplätze“ auf rund 30 Prozent erhöht.
Zur mobilen Arbeit steht der Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung über flexible Arbeitsformen bevor.
Für die digitale Transformation innerhalb der Stadt und im Interesse der Bürger*innen sollen die zwischenzeitlich bewilligten Mittel aus dem „Programm zur Förderung von Smart City Modellprojekten in Deutschland“ bei der Gestaltung des digitalen Wandels unterstützen. Auf die GM Drucksache 0999/2020 „Update zur Umsetzung der Digitalen Strategie 2019 und 2020“ wird verwiesen.
Zuletzt sei auf die Initiative aus dem Referat für Kreative Stadt verwiesen, um die Stadtverwaltung perspektivisch flexibler und moderner aufzustellen. Für die Woche vom 26. Oktober bis 30. Oktober 2020 wurde in Kooperation mit dem Anscharcampus ein sogenanntes Tiny Rathaus bestellt und zum Ausprobieren für die gesamte Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um ein mobiles Büro, das für unterschiedlichste Zwecke genutzt werden könnte, u.a. auch für eine höhere Flexibilität bei bürger*innennahen Dienstleistungen.
- „Regionale Produkte und Kreativität“ und 8. „Wirtschaftsstandort und Gründertum“
Der Oberbürgermeister hat u.a. in den Infobriefen Nr. 8 und Nr. 15 an die Ratsmitglieder über die sehr zeitnah nach Beginn der krisenhaften Entwicklung eingeleiteten Maßnahmen zur Stützung der lokalen und regionalen Wirtschaft berichtet. Zudem wird auf die Drucksache 0495/2020, „Corona-Krise – Weitere wirtschaftliche Maßnahmen und Planungen im Bereich der Landeshauptstadt Kiel“, verwiesen, die den Gremien im Juni 2020 zur Kenntnis gegeben wurde.
Über KIEL hilft KIEL werden weitere Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen und regionalen Wirtschaft entwickelt und zeitnah auf den Weg gebracht. Dabei sollen kurzfristige Hilfen organisiert werden, aber auch solche Maßnahmen, die mittel- und langfristig die Kieler Wirtschaft, und darunter vor allem die besonders stark betroffenen Branchen und Bereiche (Gastronomie, Einzelhandel, Kulturwirtschaft, Eventbranche), widerstandsfähig(er) gegenüber krisenhaften Entwicklungen machen.
Mit diesen Maßnahmen werden auch einige der im „Zehn-Punkte-Plan“ der Ratsversammlung „Für eine nachhaltige Wirtschaft in Kiel – innovativ, sozial und ökologisch aus der Corona-Krise“; Drucksache 0455/2020, sowie im Beschluss „Einkaufsstraße der Zukunft“; Drucksache 0455/2020, aufgeführten Punkte umgesetzt. Dafür sind Mittel in Höhe von einer Million Euro 2020 (97.500 Euro) und 2021 (902.500 Euro) zur Verfügung gestellt worden.
Die Folgen der Pandemie lasten weiter schwer auf der deutschen Wirtschaft. Viele Entwicklungen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht vorhersehen. Auch wenn sich die deutsche Wirtschaft zwischenzeitlich schon wieder auf dem Erholungspfad befand: Von einer Normalisierung kann noch längst nicht die Rede sein. In dieser Situation ist es nun zum erneuten Herunterfahren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens gekommen. Das trifft vor allem die Firmen und Gewerbetreibende besonders hart, die die Folgen der ersten Welle noch nicht einmal annähern verkraftet haben.
In Ergänzung zu den bestehenden Bundes- und Landeshilfen sieht sich daher die Landeshauptstadt Kiel in der Pflicht ergänzende Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln und anzubieten. Dabei ist ausdrücklich nicht an direkte Finanzhilfen für einzelne Betroffene gedacht. Vielmehr sollen Ideen, Konzepte und Hilfen entwickelt und umgesetzt werden, die die Kieler Wirtschaft möglichst breit stärken und die nachhaltig wirken.
Eine Ausrichtung an den von der Ratsversammlung formulierten Kriterien – innovativ, sozial und nachhaltig – ist dabei eine zentrale Vorgabe. Die Kieler Wirtschaftsförderung (KiWi), Kiel Marketing und die Verwaltung der Landeshauptstadt arbeiten mit den weiteren Partner*innen des Netzwerkes KIEL hilft KIEL eng zusammen und intensivieren den Austausch mit den Zielgruppen, um möglichst passgenaue Maßnahmen auf den Weg bringen zu können. Folgende Maßnahmen sind bereits in der Planung bzw. schon in der Umsetzung oder werden geprüft:
- ein Wettbewerb der Ideen, über den zu unterstützende Maßnahmen identifiziert und entwickelt werden sollen (Umsetzung 2021)
- Kommunikation + Marketing für lokale und regionale Angebote
- Aufbau eines digitalen Weihnachtsmarktes
- KIEL-hilft-KIEL-Gutschein als Soforthilfe für Handel und Gastronomie
- 1. Kieler Buddel Bingo und KIEL ISST ZUSAMMEN als Unterstützung für die regionale Klub-, Kultur und Gastroszene und digitale Veranstaltung, die Gemeinschaft, Solidarität und Zusammenhalt in der Vorweihnachtszeit stärkt
- Live-Streaming (Konzerte) der Kieler Clubs zu Silvester
- Unterstützung von Firmen beim Aufbau umweltschonender Lieferservices (Mobilität, Pfandsystem für Verpackungen, ...)
- Aufbau eines Kulturareals (Weiterentwicklung des Kultur-Popup 2020) im Frühjahr 2021
- Unterstützung von Betrieben der stark betroffenen Bereiche bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle
- Aufbau von WLAN-Infrastruktur (z.B. in Gaarden)
Im städtischen Haushalt 2020 (Nachtrag) und 2021 sind die entsprechenden Mittel eingestellt.
Über die oben genannten Maßnahmen hinaus sind die in den Drs. 0455/2020 („10-Punkte-Plan“) und 0754/2020 („Einkaufsstraße der Zukunft“) aufgeführten Punkte weitgehend in der Bearbeitung und Umsetzung. Beispielhaft und stichwortartig sei verwiesen auf:
- die Entwicklung des Gewerbegebietes Friedrichsort, bei der die Kriterien der Nachhaltigkeit in die Planungen integriert und durch Projekt- und Lenkungsgruppe abgestimmt werden; für Holtenau Ost sind die Kriterien Bestandteil des städtebaulichen Wettbewerbs
- die Unterstützung von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Geschäftstreibenden u.a. bei ihrer zukunftsorientierten Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit und Digitalisierung, die nicht nur im Rahmen von KIEL hilft KIEL forciert wird, sondern Teil der täglichen Arbeit der KiWi, von Kiel Marketing und des Referates für Wirtschaft ist; gleiches gilt für die Unterstützung hiesiger und gemeinwohlorientierter Strukturen und die Stärkung des lokalen Einzelhandels sowie der Innenstadt
- die weiterhin enge Begleitung der Kreativzentren als Innovations- und Entwicklungsorte durch die Verwaltung
- die Erarbeitung einer kommunalen Innovationsstrategie durch das Referat für Wirtschaft in Kooperation mit der KiWi und unter Einbeziehung der Akteure in Kiel und mit Hilfe externen Sachverstands
- die zielgerichtete Koordination der Unterstützung von Start-ups und Gründer*innen durch die Servicestelle für Gründungen und Start-ups der LHK und der Beauftragung eines Konzeptes, wie Kiel zur führenden Gründerstadt Norddeutschlands werden kann (Anm.: Beauftragung an das Deutsche Institut für Urbanistik ist gerade erfolgt, Arbeit an dem Konzept ist bereits 2020 aufgenommen worden)
- die Schaffung von Angeboten zur Vernetzung von Studierenden und Unternehmen durch Kiel.Works (KiWi)
- die Kooperation mit der School of Sustainability der CAU unter dem Motto „Wandel nachhaltig gestalten. Stadt und Hochschule in Kooperation“ sowie mit der Akademie für Social Entrepreneurship der CAU, mit dem Ziel, Studierende und Bürger*innen dazu zu befähigen, - unter anderem in Kooperation mit der Stadtverwaltung - gesellschaftliche Probleme in Kiel zu analysieren und Lösungsansätze zu entwickeln, die wirtschaftlich tragfähig, gesellschaftlich wirkungsvoll sowie vielfältig nachhaltig sind.
- die Stärkung von Städtepartnerschaften und -netzwerken mit wirtschaftlicher Ausrichtung durch das Referat für Wirtschaft (so ist z.B. der erste virtuelle Delegationsbesuch mit Aarhus in Vorbereitung; 1. Qu. 2021)
- die Intensivierung des Leerstandsmanagements und der Aufbau einer aktiven Ansiedlungsakquise durch Kiel Marketing in Abstimmung mit der KiWi und den zuständigen Stellen der LHK
Über die unter KIEL hilft KIEL laufenden Maßnahmen und Projekte wird weiter in den entsprechenden Ausschüssen und in der RV berichtet werden. Die Maßnahmen aus den beiden Drs. 0455/2020 und 0754/2020 haben verschiedene Zuständigkeiten und stark unterschiedliche Bearbeitungszeiträume. Eine regelmäßige und jeweils anlassbezogene Berichterstattung bzw. Beteiligung der Selbstverwaltung ist dabei Teil des Arbeitsprozesses.
- „Demokratie darf nicht stillstehen“
Auf Drucksache 0478/2020 hat die Ratsversammlung den Oberbürgermeister am 11.06.2020 beauftragt, über den Städteverband SH eine unverzügliche Änderung der Gemeindeordnung durch den Landesgesetzgeber anzuregen und schnellstmöglich herbeizuführen, um in besonderen Krisensituationen die Beratungen und Beschlussfassungen der Selbstverwaltung durch moderne Zusammenarbeitsformen, z.B. Videokonferenzen, sicherzustellen. Der Öffentlichkeitsgrundsatz muss dabei selbstverständlich berücksichtigt sowie die Rahmenbedingungen der Anwendungssituationen definiert sein. Die genaue Ausgestaltung bleibt den Selbstverwaltungen in ihren Geschäftsordnungen überlassen.
Darüber hinaus wurde um Prüfung gebeten, inwieweit eine Regelung ergänzt werden kann, die eine Onlineteilnahme einzelner Rats- und Ausschussmitglieder an Ratsversammlungen und Ausschüssen ermöglicht, wenn eine physische Anwesenheit begründet nicht möglich ist.
Zudem ist den Mitgliedern der Ratsversammlung und der Ausschüsse die erforderliche technische Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist auf eine zentrale Lösung in Schleswig-Holstein hinzuwirken, die gesichert betrieben werden kann. Eine Anwender*innenschulung ist anzubieten. Die individuellen Persönlichkeitsrechte sowie eine barrierefreie Teilnahme sind sicherzustellen.
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, erste eigene Schritte zu gehen. Besprechungen zwischen der Verwaltung und Mitgliedern der Selbstverwaltung sind zukünftig – bei Bedarf - als Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen.
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 7. September 2020 (GVOBI. Schl.-H. S. 514) wird die Durchführung von Sitzungen in Gestalt von Videokonferenzen ermöglicht. Von diesem Instrument kann aus Gründen des Infektionsschutzes Gebrauch gemacht werden, wenn der Zugang zu der Sitzung erschwert ist.
Das Land hat in diesem Zusammenhang Hinweise gegeben, wie entsprechende Regelungen etwa in der Hauptsatzung verankert werden könnten.
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2020 eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Demnach können bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren Notsituationen notwendige Sitzungen der Ratsversammlung und der Ausschüsse als Videokonferenz durchgeführt werden. Alles Nähere regelt die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse.
Allerdings stellt die technische, rechtssichere Umsetzung eine extrem große Herausforderung dar, weshalb bereits Kontakt zum schleswig-holsteinischen Städteverband und anderen Kommunen aufgenommen wurde.
Die IT des Personal- und Organisationsamtes und die Stabsstelle Digitalisierung (OB. D) arbeiten an der Umsetzung einer Webmeeting Lösung auf OpenSource-Basis.
Aktuell ist die Lösung ausschließlich für die Kommunikation und die Zusammenarbeit für die städtischen Beschäftigten vorgesehen. Natürlich ist es auch möglich mit Externen zu kommunizieren. Allerdings sind die spezifischen Anforderungen für die Gremienarbeit, z.B. bei Ratsversammlungen hierbei (noch) nicht berücksichtigt, da die Anforderungen noch nicht klar genug fassbar sind. Zu den Anforderungen steht die IT im engen Kontakt mit dem Rechtsamt, dem Datenschutzbeauftragten, der Stabsstelle Digitalisierung und mit dem Büro des Stadtpräsidenten. Ziel ist es, nach einem notwendigen Austausch mit der Selbstverwaltung, kurzfristig konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten.
[1] Die verschiedenen Hilfsmaßnahmen oder Programme zum Beispiel für private Unternehmen oder Selbstständige sind nicht Gegenstand der vorliegenden Berichterstattung.
[2] Die Immobilienwirtschaft befasst sich mit den Möglichkeiten der Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen. Sofern geeignete Maßnahmen identifiziert werden sollten, die auch zur Umsetzung kommen sollen, würde die Prüfung der Fördermöglichkeiten einbezogen werden.
[3] Der Digitalpakt I darf nicht für Endgeräte genutzt werden, so lange nicht alle Schulen ans Netz angebunden sind.