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Antrag der Verwaltung - 1140/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreff: Städtebauförderungsmaßnahme Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf –Verfügungsfonds-
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Feb 25, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 18, 2021
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Sachverhalt/Begründung
- Begründung:
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt können Mittel für einen jährlichen Verfügungsfonds in Anspruch genommen werden. Mit Beschlussvorlage 0247/2019 hat die Ratsversammlung der Einrichtung eines Verfügungsfonds im Städtebaufördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf zugestimmt und die Mitglieder des Gremiums Verfügungsfonds zur Vergabe von Fördermitteln gemäß Punkt 5 der Richtlinie benannt.
Aufgrund eines Wechsels im Vorstand des Büchereivereins Dietrichsdorf e.V. ist eine Nachwahl für ein Mitglied des Gremiums erforderlich. Die Verwaltung schlägt als Nachfolger für Herrn Peter Schümann Herrn Alfons Fliß als Mitglied des Vorstands im Büchereiverein Dietrichsdorf e.V. vor.
- Bezug zu den strategischen Zielen
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Verfügungsfonds entsprechen den wesentlichen Zielstellungen für Neumühlen-Dietrichsdorf, die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Stadtteil zu erhöhen und die Chancengleichheit für alle Kieler Einwohner*innen durch Stärkung der sozialen Infrastruktur zu erhöhen. Unter diese Ziele fällt auch, Neumühlen-Dietrichsdorf als kinderfreundlichen und innovativen Stadtteil zu stärken, indem die Lebensqualität durch verstärkte Möglichkeiten im Bildungs- und Gesundheitsbereich erhöht wird.
III. Weiteres Verfahren
Herr Alfons Fliß wird in der nächsten Sitzung des Gremium Verfügungsfonds im Gremium aufgenommen. Das Gremium tagt in der Regel max. 3x jährlich.
IV. Kosten/ Folgekosten
Das Budget des Verfügungsfonds beträgt jährlich max. 30.000,- €. Die finanziellen Anteile von Bund, Land und Landeshauptstadt Kiel belaufen sich jeweils auf 1/3. Die städtischen Anteile sind im Treuhandvermögen bereits eingestellt.
Gerwin Stöcken
Stadtrat