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Antrag eines Beirates - 1146/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltung der Fußwege
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag eines Beirates
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jan 7, 2021
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May 6, 2021
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Jun 3, 2021
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Aug 5, 2021
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Antrag
Beschlüsse:
03.12.2020 | Beirat für Seniorinnen und Senioren |
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Abstimmung: Einstimmig beschlossen. |
Antrag:
Bereits vor der endgültigen Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen (Mobilitätskonzept) muss zeitnah jeweils anhand des Fuß- und Kinderwegekonzeptes, der Beseitigung vorhandener Stolperfallen und den Notwendigkeiten für bewegungseingeschränkte und behinderte Menschen ein ausreichend breiter und nutzungssicherer Fußweg mit entschieden und entsprechend gehandelt werden.
Diese Maßnahmen sind nach § 47 e Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung SH in Verbindung mit Dehn zu § 47 e Abs. 2 Satz 1 Rn 1 für Seniorinnen und Senioren wegen des direkten Zusammenhangs mit der vom Beirat vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppe besonders relevant, um deren Mobilität, Teilhabe und Sicherheit zu erhalten.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der LHK für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 02.07.2014 vertritt er die Belange von älteren Menschen in allen Lebensbereichen, also auch für den öffentlichen Verkehrsraum.
Das Fuß- und Kinderwegekonzept der LH Kiel ist ein richtiger Ansatz zur sicheren Gestaltung der Fußwege.
In der Praxis werden die Notwendigkeiten nicht hinreichend berücksichtigt:
- Das ausgewiesene erlaubte Parken von Fahrzeugen darf nicht dazu führen, dass die Gehwegbreite eingeschränkt wird,
- Stolperfallen infolge von Witterungseinflüssen, Hochwachsen von Baumwurzeln, unsachgemäße Reparatur nach Bauarbeiten müssen zeitnah beseitigt werden,
- Grünbegrenzungen von Grundstücken, die in den Gehweg hineinwachsen, sind rechtzeitig von den Grundstückseigentümern zurück zu schneiden,
- Die Gehwege müssen hinreichend beleuchtet sein, die Bäume dürfen die Wirkung der Beleuchtungskörper nicht beeinträchtigen (Rückschnitt der Bäume oder Versetzung der Beleuchtungs-körper),
- die Straßenübergänge müssen für alle Verkehrsteilnehmer sicher gestaltet werden, Blindenleit- und Aufmerksamkeitsstreifen sowie die genormten Kantsteinhöhenregeln für die verschiedenen Behinderungsarten sind einzuhalten, die eingesetzten Poller zur Verhinderung von Falschparkern müssen im Interesse der Verkehrssicherheit für den Fußverkehr beseitigt werden,
- An Straßenkreuzungen mit Ampeln für Fahrradfahrer an einem normalen Ampelmast und wenn nur kurz davor eine Querung für die Fußgänger markiert ist, kommt es zu Gefahrensituationen. Wenn keine Fahrradampeln vorhanden sind, ist die Situation an solchen Stellen noch schwieriger, weil der Platz für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstuhlfahrer geringer ist als für Radfahrer. Solche Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen und sollten durch die Ortsbeiräte konkret benannt und dem Tiefbauamt gemeldet werden.
- An den von Seniorinnen und Senioren häufig genutzten Gehwegen müssen seniorengerechte Ruhebänke dafür sorgen, dass eine Pause eingelegt werden kann, um von der Unterkunft zu notwendigen und Teilhabe orientierten Einrichtungen und von ihnen zur Unterkunft zu gelangen.
gez. Karl Stanjek f. d. R. Maria Rudolph
Vorsitzender des Beirates Geschäftsführerin des Beirates
für Seniorinnen und Senioren für Seniorinnen und Senioren