Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1153/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Voraussetzungen zur Förderung privat verwalteter Fahrradhäuschen schaffen (Drs. 0477/2020), hier: Stellungnahme der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jan 7, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Antrag 0477/2020:
Die Stadt Kiel schafft die Voraussetzung dafür, dass gemeinschaftlich organisierte Privatpersonen (Anwohner) Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund errichten und eigenverantwortlich bewirtschaften sowie Instand halten können. Als Beispiel kann das Modell des Hamburger Fahrradhäuschens herangezogen werden, dass auch hinsichtlich der kommunalrechtlichen Voraussetzungen als Vorbild dient.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hamburger Fahrradhäuschen sind der Verwaltung hinlänglich bekannt. In der Sitzung des Fahrradforums am 27.08.2020 hat sich die Verwaltung bereits tendenziell ablehnend zu dem Antrag geäußert. Private Nutzungen im öffentlichen Raum bzw. auf öffentlichen (Straßen-)Flächen - egal welcher Art - werden kritisch gesehen. Durch privat verwaltete Fahrradhäuschen würden öffentliche Flächen privatisiert. Auch besteht die Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht seitens des Straßenbaulastträges (Tiefbauamt der Landeshauptstadt Kiel), die nicht an Dritte abgegeben werden kann. Gänzlich offen sind darüber hinaus die gestalterischen Fragen und die städtebauliche Integration.
Unstrittig ist, dass diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten für die steigende Anzahl wertiger Fahrräder (u. a. Pedelecs) durch geeignete Maßnahmen in den nächsten Jahren verbessert werden sollen. Die Nachfragen der Bürger*innen diesbezüglich sind deutlich. Angesichts der nicht vermehrbaren Flächen wird von Bürger*innen vielfach die Umwandlung von Verkehrsflächen insbesondere von Parkplatzflächen des Pkw-Verkehrs zugunsten von (diebstahlsicheren) Fahrradabstellanlagen vorgeschlagen. Mobilitätswende bedeutet auch Flächenumwandlung.
An den Mobilitätsstationen werden in den nächsten Jahren weitere Anlagen mit kostenpflichtigen überdachten abgeschlossenen Fahrradabstellanlagen entstehen. Das entsprechende Programm Mobilitätsstationen 2020 ff. mit Prioritätenliste (Drs. 0316/2020) gibt einen entsprechenden Ausblick. Am Haltepunkt Oppendorf und Russee wurden in 2020 Anlagen fertiggestellt, weitere Anlagen an den Haltepunkten Schulen am Langsee und Ellerbek sind in der Umsetzung. Bis auf Weiteres wird es, insbesondere in den Wohngebieten, primär eine private Aufgabe sein, das wertige Fahrrad entsprechend zu sichern.
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung und Konzeptionierung des Parkraumkonzeptes, der Quartiersmobilität (z. B. Stinkviertel, Französisches Viertel) und den Strategien zur digitalen Smart City (Drs. 0559/2019) wird das anforderungsgerechte Fahrradparken insbesondere bezüglich vernetzter Mobilitätssysteme eine Rolle spielen.
Erste wegweisende vorbildliche Beispiele bezüglich höherwertigen Abstellanlagen aus der privaten Immobilienwirtschaft sind bereits bei fertiggestellten Bauprojekten im Charles-Roß-Ring und der Holtenauer Straße (z. B. überdachte Doppelstockradparker à la Radstation) sowie bei geplanten Bauprojekten in der Sternstraße „Cycling Home“, der Christian-Kruse-Straße „Lieblingsplatz“ und der Hopfenstraße erkennbar.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin