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Antrag der Verwaltung - 0066/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Internat der Beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Kiel – Aussetzung Umsatzsteuerpflicht
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Mar 9, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 18, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 hat das Internat der Beruflichen Schulen den Betrieb im neuen Gebäude Campus Corner in der Hummelwiese 2 aufgenommen. Aufgrund der neuen konzeptionellen Ausrichtung sowie der teilweisen Vermietungsmöglichkeit, der Möglichkeit einer Gästeaufnahme bei freien Kapazitäten und einem Wäscheverleih zum Zwecke der Wirtschaftlichkeit, ist eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung notwendig geworden. Diese wurde am 16.01.2020 von der Ratsversammlung beschlossen (vgl. Drs. 1323/2019).
Bei Erstellung der Benutzungs- und Entgeltordnung stand bereits fest, dass die Landeshauptstadt Kiel für die o.g. Dienstleistungen ab dem 01.01.2021 umsatzsteuerpflichtig wird.
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 ist den Kommunen jedoch eine Verlängerung des Optionszeitraums beim § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) um zwei weitere Jahre eingeräumt worden. Damit besteht die Möglichkeit, das alte Umsatzsteuerrecht noch bis zum 31. Dezember 2022 weiter anzuwenden.
Von dieser Verlängerungsmöglichkeit macht die Landeshauptstadt Kiel Gebrauch (vgl. hierzu Drs. 0462/2020 vom 29.05.2020).
Aus diesem Grund erfolgen steuerrechtliche Anpassungen an der geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung für das Internat der Beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Kiel. Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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215,5 kB
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