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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0066/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

Antrag:

 

Der als Anlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für das Internat der Beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt. Mit deren Inkrafttreten wird die bisher gültige Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12. Februar 2020 außer Kraft gesetzt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 hat das Internat der Beruflichen Schulen den Betrieb im neuen Gebäude Campus Corner in der Hummelwiese 2 aufgenommen. Aufgrund der neuen konzeptionellen Ausrichtung sowie der teilweisen Vermietungsmöglichkeit, der Möglichkeit einer Gästeaufnahme bei freien Kapazitäten und einem Wäscheverleih zum Zwecke der Wirtschaftlichkeit, ist eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung notwendig geworden. Diese wurde am 16.01.2020 von der Ratsversammlung beschlossen (vgl. Drs. 1323/2019).

 

Bei Erstellung der Benutzungs- und Entgeltordnung stand bereits fest, dass die Landeshauptstadt Kiel für die o.g. Dienstleistungen ab dem 01.01.2021 umsatzsteuerpflichtig wird.

 

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 ist den Kommunen jedoch eine Verlängerung des Optionszeitraums beim § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) um zwei weitere Jahre eingeräumt worden. Damit besteht die Möglichkeit, das alte Umsatzsteuerrecht noch bis zum 31. Dezember 2022 weiter anzuwenden.

Von dieser Verlängerungsmöglichkeit macht die Landeshauptstadt Kiel Gebrauch (vgl. hierzu Drs. 0462/2020 vom 29.05.2020).

 

 

 

 

 

Aus diesem Grund erfolgen steuerrechtliche Anpassungen an der geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung r das Internat der Beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Kiel. Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 9, 2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 18, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen