Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0073/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schüler*innen im Vorgriff auf die vom Land angekündigte Nachfinanzierung für das "Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm" (Digitalpakt 2.0)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 21, 2021
|
Antrag
Antrag:
Einer Bestellung von mobilen Endgeräten, im Wert von bis zu 800.000 €, für Schüler*innen im Vorgriff auf die vom Land angekündigte Nachfinanzierung für das "Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm" (Digitalpakt 2.0) wird zugestimmt.
Sofern das Schulträgerbudget der Landeshauptstadt Kiel 800.000 € übersteigt, wird einer nachträglichen Bestellung bis zur Höhe der Fördersumme zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Aufgrund des verlängerten Lockdowns und der damit einhergehenden Betretungsverbote müssen die Schüler*innen weiterhin im Distanzunterricht unterrichtet werden.
Im letzten Jahr wurden bereits 2.727 Geräte aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ im Rahmen des „DigitalPakt Schule“ bestellt und an die allgemeinbildenden Schulen ausgeliefert. Diese decken jedoch nur ca. die Hälfte des im Sommer 2020 ermittelten Bedarfs (Drs. 0721/2020).
Weitere Fördermittel in Höhe von 14 Mio. € sind vom Land avisiert.
Nach der Ankündigung des Landes, zusätzliche Mittel für die Ausstattung unversorgter Kinder bereitzustellen, erfolgte eine erneute Bedarfsabfrage in den Schulen. Diese hat einen ungedeckten Bedarf in Höhe von 4.121 Geräten ergeben.
Dieser setzt sich aus 3.095 Tablets sowie 1.026 Laptops zusammen. Finanzielle Mittel wären voraussichtlich in Höhe von 1,7 Mio. € notwendig, um die restlichen Geräte zu finanzieren.
Das Land hat angekündigt, in den nächsten Tagen mitzuteilen, wie hoch die Schulträgerbudgets ausfallen werden.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn soll, lt. Bürgermeisterbrief des Städteverbandes vom 14.01.2021, zugelassen werden, so dass bereits jetzt eine Beschaffung in die Wege geleitet werden kann.
Die Bestellung der mobilen Endgeräte muss jetzt erfolgen, damit sie unter Berücksichtigung der aktuellen Liefer- und Einrichtungszeiten zeitnah von den Schüler*innen genutzt werden können und da diese Geräte schnellstmöglich für die Teilhabe am Unterricht auf Distanz benötigt werden.
Die Haushaltsmittel stehen unter der Investition 2430010200 Digitalisierung der Schulen zur Verfügung.
Renate Treutel
Bürgermeisterin