Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0094/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Bademöglichkeiten an der Kiellinie
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Feb 10, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Feb 11, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 18, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2020 (Drs. 0729/2020) wurde die Verwaltung beauftragt:
a) Die Öffnungszeiten des Badestegs insbesondere in den Abendzeiten am Camp 24/7 auszuweiten. Außerdem soll auch eine Vergrößerung der Schwimmfläche an diesem Steg geprüft werden.
b) Die Legalisierung des Badens am Bellevue-Steg zu prüfen. Hierbei sind die Varianten zur vollständigen Nutzung sowie zur Teilnutzung (mit weiter anliegendem Fährverkehr) aufzuzeigen. Außerdem soll die Steigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Steg einbezogen werden.
zu a)
In Abstimmung zwischen Kiel-Marketing als Betreiberin des Camp 24/7 und der Kieler Bäder GmbH wird das Angebot des Badestegs an der Reventlouwiese in der Saison 2021 unter folgenden Rahmenbedingungen erweitert:
Die Kieler Bäder GmbH übernimmt den Aufsichtsbetrieb.
Die Badestelle wird je nach Witterungs- und Nutzungslage von 10-20 Uhr geöffnet sein.
Auf der Website des Camp 24/7 wurde ein eigener Bereich mit Informationen für die Badestelle eingerichtet:
https://www.camp24-7.de/meer-programm/schwimmsteg-an-der-kiellinie.html
Hier können neben den Informationen zu regelmäßigen Öffnungszeiten auch Hinweise zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten ergänzt werden. Zusätzlich können kurzfristige Anpassungen der Öffnungszeiten auch über Social-Media-Kanäle gestreut werden.
Aufsicht und Öffnungszeiten können koordiniert mit der möglichen „Badebrücke Bellevue“ (siehe weiter unten) erfolgen bzw. angepasst werden, um auf die Nachfrage durch die Nutzer*innen der Bademöglichkeit(en) zu reagieren.
Die in den ersten zwei Jahren des Betriebs des Badestegs an der Reventlouwiese geschaffene Infrastruktur wird verstetigt.
Dazu plant das Grünflächenamt neben weiteren Umkleiden die Aufstellung von Strandkörben mit dem Kieler-Woche-Logo als zusätzliches Angebot zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für alle Badegäste und Besucher*innen der Kiellinie.
Bereits 2020 wurden neue Stegelemente zur Verdopplung der Stegfläche beschafft. Diese können aufgrund der bislang ausstehenden Genehmigung erst ab der Saison 2021 eingesetzt werden.
Eine Toilettenanlage wurde in das Camp 24/7 integriert und ist barrierefrei.
Der erstmals im Jahr 2020 während der Saison aufgestellte ABK-Toilettenwagen als Ergänzung zu den bestehenden Anlagen hat sich grundsätzlich bewährt. Der Wagen soll auch zukünftig in der Saison in dem Bereich stehen. Es sollen jedoch alternative Aufstellorte geprüft werden.
Im Rahmen des nun auszulobenden Wettbewerbes zur Umgestaltung der Kiellinie werden die entsprechenden Vorgaben für dauerhafte Lösungen für neue Toilettenanlagen formuliert werden.
Seit Dezember 2020 liegt die erforderliche Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Ostsee zur Erweiterung der Schwimmfläche des Badestegs an der Reventlouwiese vor. Die entsprechenden Anträge waren bereits in den Sommerferien 2020 gestellt worden.
Damit ist in der Badesaison 2021 annähernd eine Verdoppelung der für den Schwimmbetreib nutzbaren Fläche möglich.
In Abstimmung mit den Anliegerinnen (diverse Kanu-/ Ruder-/ Segler-Vereine wie der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel [SFK] GmbH) werden die tatsächlichen Ausmaße und die Betonnung der Schwimmfläche festgelegt.
Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind durch eine zeitliche und räumliche Ausdehnung des Badebetriebs nicht zu erwarten, da damit keine baulichen Maßnahmen im Wasserbereich verbunden sein werden.
Zu b)
Eine zeitgleiche Nutzung der Bellevuebrücke sowohl als Anleger für die SFK als auch zur Nutzung für Badende kommt aus Sicherheitserwägungen nicht in Betracht.
Jedoch ist eine dann ausschließliche Nutzung der Bellevuebrücke als Badestelle („Badebrücke Bellevue“) für die nächsten Jahre (d.h. mit möglichst geringem Eingriff an der vorhandenen Infrastruktur und im Umfeld) denkbar. Es würde ein Anleger entfallen, der im Verhältnis zu anderen Anlegern weniger gut genutzt wird.
Der bauliche Zustand der Bellevuebrücke ist nach den im Herbst 2020 erfolgten Sanierungsmaßnahmen technisch wieder in Ordnung. In den nächsten Jahren sind keinerlei größeren/ aufwändigeren Baumaßnahmen notwendig. Allerdings wird aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit mittelfristig ein Ersatzneubau angestrebt. Im nun beginnenden Planungswettbewerb zur Kiellinie soll auch die Bellevuebrücke betrachtet werden - wenn auch noch nicht auf Realisierungsebene geplant.
Die bereits geplante Baumaßnahme an der Spundwand des Berthold-Beitz-Ufers soll ohnehin in den Wintermonaten/ der planmäßigen Fahrplanpause der SFK-Flotte durchgeführt werden.
Grundsätzlich möglich scheint die alternative Nutzung der Bellevuebrücke als Anlegestelle für die Fördeschiffe außerhalb der Badesaison. Dazu wären diese Zeiten exakt zu definieren und zu kontrollieren.
Unsicherheiten für alle Seiten müssen ausgeschlossen werden. Die SFK wäre gehalten, den Betrieb bei Sicherheitskonflikten sofort einzustellen.
Das Nichtanfahren der Bellevuebrücke durch die Fördeschifffahrt während der Sommersaison, die gleichzeitig die Hochsaison für das Baden ist, hat Auswirkungen auf den ÖPNV – es steht in Konkurrenz zur geplanten Ausweitung der Fördeschifffahrt. Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) spricht sich als ÖPNV-Aufgabenträger gegen eine Umwidmung aus, u. a. aufgrund des Wegfalls einer Anlegestelle auf diesem beliebten Kiellinien-Abschnitt und die zukünftig geplante Aufwertung der Kiellinie. Für den ÖPNV auf dem Wasser stellt der Wegfall des Anlegers eine Reduzierung des Angebotes dar und eine Verschlechterung der Erreichbarkeit des Bereiches auf dem Wasserweg.
Die Erreichbarkeit des Bereiches Bellevue und damit nördlich des Reventlou-Anlegers, ist allerdings über andere Verkehrsträger wie den straßengebundenen ÖPNV sowie Fuß- und Radwegeverbindungen und auch über den MIV gegeben.
Vor dem Hintergrund, dass ein in seinen Ergebnissen offener Überplanungsprozess der Kiellinie angestoßen wurde bzw. wird, ist auch die Frage des Anlegerstandortes zu betrachten.
Eine endgültige Entscheidung, ob an der Bellevuebrücke die Fördeschifffahrt oder das Baden Vorrang haben soll, muss später im Gesamtplanungsprozess für die Kiellinie und auch auf Grundlage einer Netzkonzeption für die Fördeschifffahrt getroffen werden. Darauf legt auch der EBK wert.
Den Aufsichtsbetrieb an der möglichen „Badebrücke Bellevue“ übernimmt die Kieler Bäder GmbH. Der Betrieb dieser Badestelle erfolgt abgestimmt – und ebenfalls je nach Witterungs- und Nutzungslage – mit dem Angebot Badesteg an der Reventlouwiese.
Auch aus Gründen der Badesicherheit ist die Anlage des Schwimmbereichs nach Süden hin vorgesehen.
Für die Betriebsausstattung ist von einem Investitionsbedarf von ca. 10 – 15 T EUR auszugehen. Dies beinhaltet alle notwendigen Anschaffungen von Notfallkommunikation über Sanitätsausstattung bis hin zur persönlichen Schutzausstattung des einzusetzenden Personals. Die laufenden Kosten für Verbrauchsmaterialien werden erfahrungsgemäß im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.
Für den Vollbetrieb vom 01.05 – 30.09 an beiden Stegen würden sich die Personalkosten auf ca. 225 TEUR belaufen. Um diese Beträge wird sich Wirtschaftsplan der Kieler Bäder entsprechend verändern.
Eine präzise Kalkulation lässt sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht erstellen, da der gesamte Saisonverlauf von Wetter- und Infektionslage abhängen wird.
Im Bereich des Anlegers Bellevue gilt im Flachwasserbereich die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, und es sind verbreitet gesetzlich geschützte Biotope vorhanden. Sofern bauliche Maßnahmen zur Ermöglichung eines Badebetriebs erwogen werden, ist eine frühzeitige Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zwecks Minimierung und ggf. Ausgleich des Eingriffs erforderlich. Eine schonende bauliche Ausführung, z.B. die Aufhängung eines Schwimmsteges, erscheint möglich und wäre sowohl der Umgebung als auch dem temporären Charakter der angestrebten Nutzung angemessen.
Die Kieler Bäder GmbH ist im Austausch und erwartet Vorschläge des Stahlbauers zur Erreichbarkeit der Wasserlinie, um dann die tatsächlichen Wege für Nutzende und die Bewachung/ Rettung planen zu können.
Auf der Badebrücke sollen Aufenthaltsmöbel aus dem Bestand der Freibäder zur Verfügung stehen. Umkleidemöglichkeiten können kurzfristig beschafft werden.
Die zum Betrieb der „Badebrücke Bellevue“ erforderlichen
Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, hier WSA Ostsee
Untersuchung des in Frage kommenden Bereiches des Meeresbodens sowie (falls vorhanden), Entfernung von Objekten die zu Gefährdungen führen können
Änderung der Hafenbenutzungsordnung (Erweiterung des § 17 um den entsprechenden Bereich)
Auflagen der Hafenbehörde (falls solche nicht ohnehin bei der Einrichtung einer Badestelle vorgeschrieben sind - würden sich auf Sicherheitsfragen wie z.B. Vorhandensein von Rettungsmitteln auf dem Steg, Kennzeichnung des Badebereiches usw. beziehen)
werden sukzessive beantragt bzw. veranlasst.
Zu klären sind zudem Fragen der Flächenverwaltung (inkl. der Wahrnehmung der Betriebssicherungspflicht, Haftungsfragen sowie der Klärung der Kostenübernahme für ggf. erforderliche Änderungen am Bestand aufgrund von Sicherheitsanforderungen) der im Eigentum des EBK befindlichen Anlegestelle für den Zeitraum der interimistischen Nutzung als Badestelle.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister