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Antrag der Verwaltung - 0101/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Feb 24, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 18, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Frühjahr 2022 ist der Jahresabschluss 2021 des ABK zu prüfen. Hierfür ist dem Landesrechnungshof eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen, die von dort mit der Prüfung beauftragt wird.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATN Allgemeine Treuhand Nord prüft die Jahresabschlüsse des ABK seit dem Geschäftsjahr 2015. Gemäß § 9 Abs. 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) soll nach sechs Jahren fortlaufender Prüfung des Betriebes, ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen werden. Dies wäre für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erforderlich.
Der ABK hat dem Landesrechnungshof abweichend hiervon vorgeschlagen, ATN auch für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 noch ein letztes Mal zu beauftragen. Der ABK nimmt im ersten Halbjahr 2021 einen Wechsel der ERP-Software von Microsoft Dynamics NAV 2009 R2 auf Microsoft Business Central vor. Der Jahresabschluss 2021 wird somit in zwei unterschiedlichen Systemen erstellt.
Der Einarbeitungsaufwand einer erstmalig beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in die betrieblichen Spezifika (Gebührenkalkulation, Deponierückstellungen, Kostenstellenstruktur etc.) wäre dadurch erheblich erschwert.
Da außerdem weiterhin davon ausgegangen werden muss, dass im Jahr 2021 Kontaktbeschränkungen gelten werden, ist die Auswahl eine Prüfungsgesellschaft mit den notwenigen persönlichen Gesprächen nur sehr eingeschränkt möglich.
Der Landesrechnungshof hat am 08.01.2021 dem Vorschlag des ABK zugestimmt.
Dr. Ulf Kämpfer
Der Oberbürgermeister