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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0108/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.Der neuen Berechnungssystematik des Schulbudgets wird zum 01.01.2021 zugestimmt

  (s. Anlage 1).

2.Der Herauslösung der finanziellen Mittel für die Digitalisierung der Kieler Schulen aus

  dem Schulbudget wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Mit Beginn des Haushaltsjahres 1996 wurde die Budgetierung in den Kieler Schulen eingeführt (Drs. 644/1995 vgl. Anlage 2). Das damalige Konzept für die Schulbudgets verfolgte vorrangig das Ziel, die Schulen in ihrer Eigenverantwortung zu stärken, für die Schulen eine größere Flexibilität durch eine Deckungsfähigkeit der Mittel untereinander und eine Übertragbarkeit in das nächste Haushaltsjahr zu erzielen.

 

Mit der Drs. 0348/2011 wurde der Beschluss von 1995 auf die GemHVO-Doppik angepasst. Eine inhaltliche Veränderung des Schulbudgets ist nicht erfolgt.

 

In diesem Antrag der Verwaltung wird weiterhin an dem bewährten System des Schulbudgets festgehalten. Es erfolgt zum einen eine Verschlankung der Berechnungssystematik, zum anderen eine Herauslösung der finanziellen Mittel für die Digitalisierung der Kieler Schulen.

 

Seit 1996 bis heute wurde das Budget für jede Schule anhand diverser Kriterien berechnet (bspw. Kopfpauschale, Schul- oder Schulartpauschale, abhängig von der Klassenstufe, der Raumanzahl oder weiteren Sonderfaktoren). In der Anlage 3 ist das aktuelle Berechnungssystem für die Mittelverteilung dargestellt.

 

 

 

 

 

 

Digitalisierung

 

Bislang werden den Schulen im Rahmen ihres Schulbudgets auch Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass dies nicht zielführend für eine planvolle und nachhaltige Weiterentwicklung der schulischen IT-Infrastruktur ist. Das Amt für Schulen hat im Jahr 2018 mit der Drs. 0739/2018 auf das Erfordernis hingewiesen, die Mittel für die Digitalisierung der Kieler Schulen aus dem Schulbudget zukünftig herauszulösen, um eine zentrale Steuerung zu ermöglichen.

 

Durch detaillierte Auswertungen des Amtes für Schulen war die heterogene Schwerpunktsetzung der Kieler Schulen, u.a. im Bereich der Digitalisierung in den Schulen deutlich erkennbar (s. Anlage 4).

 

Die Corona-Krise hat in den letzten Monaten eindrucksvoll verdeutlich, dass die Digitalisierung der Schulen eine geradezu existenzielle Dimension für die schulische Bildung haben kann.

 

Mit den Schulschließungen und dem plötzlichen Umstieg auf Home-Schooling wurden die Unterschiede in der Umsetzung der Digitalisierung der Kieler Schullandschaft von einem Tag auf den anderen deutlich sichtbar. Die Notwendigkeit eines professionellen digitalen Mindeststandards für alle Kieler Schulen hat sich aufgrund der täglich zu bewältigenden Herausforderungen bestätigt.

 

hrend einige Schulen problemlos ihre Schüler*innen zuhause unterrichten konnten, war es anderen aufgrund fehlender oder veralteter technischer Ausstattung schlicht unmöglich. Durch den Lockdown stiegen bspw. die Anforderungen an die Server in den Schulen „über Nacht“ exponentiell an. Ältere Server stießen an ihre Grenzen, die unter normalen Bedingungen noch eine gewisse Laufzeit erfüllt hätten.

An diesen Schulen wurde deutlich, dass digitaler Unterricht und Lernen auf Distanz nur gelingen kann, wenn eine flächendeckende, professionelle und supportbare IT-Infrastruktur zur Verfügung steht und sie stets sukzessive erneuert wird.

 

Sowohl die Vorgaben der Förderrichtlinie zum DigitalPakt 1.0 als auch die Erkenntnisse der letzten Monate haben verdeutlicht, dass die notwendigen Investitionen in die digitale Infrastruktur, das den Schulen zur Verfügung stehende Schulbudget bei Weitem übersteigen.

 

Allein im Jahr 2020 hat die Landeshauptstadt Kiel über 300.000,00 € zusätzlich zum Schulbudget für die Anschaffung, Einrichtung und Inbetriebnahme von neuen IServ-Servern und die Neuanschaffung von unzähligen Computern in zahlreichen Schulen investiert, um das Lernen auf Distanz in zahlreichen Schulen überhaupt zu ermöglichen.

 

Die gewonnenen Erkenntnisse verdeutlichen weiterhin, dass es bei dieser Mammutaufgabe zielführender ist, sowohl die Umsetzung als auch die Finanzierung zentral zu steuern.

 

Aus diesem Grund werden die Mittel für die Digitalisierung aus dem Ergebnis- und Investitionshaushalt des Schulbudgets herausgelöst und ab dem Haushaltsjahr 2021 zentral vom Amt für Schulen verwaltet. Dadurch soll mittelfristig ein digitaler Mindeststandard in allen Kieler Schulen ermöglicht werden.

 

 

Anpassung der Verteilungsschlüssel des Schulbudgets

 

Zur Neustrukturierung des Schulbudgets wurden Arbeitsgruppen mit den Schulen aller Schulformen initiiert. Ziel war es, die bisherigen Schwerpunkte zu überprüfen, diese an aktuelle Gegebenheiten anzupassen und eine transparentere Berechnung herzustellen (Drs. 0739/2018).

 

Allerdings bestand die größte Herausforderung zunächst darin, gemeinsam mit den Schulen ein einheitliches Verständnis sowie die Akzeptanz für eine Neuausrichtung des Schulbudgets zu erarbeiten.

 

Die neue Berechnungssystematik beruht auf den bisher bewährten Schulbudgets, da deren Höhe (mit Ausnahme der Mittel für die Digitalisierung) nach den Rückmeldungen der Schulen angemessen ist. In diesem Zusammenhang wurden durch das Amt für Schulen umfangreiche Testberechnungen durchgeführt, die die ursprünglichen Budgets mit einer einfacheren Berechnungssystematik ohne nennenswerte Schwankungen abbilden. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

Wesentliche Änderungen im Überblick

 

Die wesentlichen Änderungen, die mit der neuen Berechnungssystematik des Schulbudgets einhergehen, sind (s. Anlage 5):

 

-          Herauslösung des Ansatzes für Digitalisierung aus dem Schulbudget

-          Herauslösung der Ansätze für Fernmeldegebühren und das Nutzungsentgelt Internet aus dem Schulbudget

-          Separate Betrachtung der rderzentren

-          Bereitstellung des Schulbudgets auf zwei Sachkonten

-          Berücksichtigung der Schüler*innen in den Ankerklassen

-          Differenzierung der Beträge für DaZ-Schüler*innen

-          Einführung eines Sozialfaktors im Schulbudget

-          Umstellung der Berechnungssystematik auf Kopf-/Schulpauschalen und einfachere Berechnungssystematik.

Im Ergebnis bleibt nach Herauslösung der o.g. Mittel das Schulbudget der Schulen für die verbleibenden Sachkonten weitgehend identisch. Der Vorteil der neuen Berechnungssystematik liegt in der für die Schulen deutlich besseren Planbarkeit ihres Schulbudgets.

 

 

Die Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) als Anstalten öffentlichen Rechts werden im Schulbudget nicht mehr betrachtet

 

Seit dem 01.01.2010 sind die Regionalen Bildungszentren rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts der Landeshauptstadt Kiel. Das bis zu diesem Zeitpunkt bereitgestellte Schulbudget wird den Regionalen Bildungszentren seitdem als jährlicher Zuschuss gewährt (Drs. 0311/2009).

 

 

Zustimmung der Schulleitungen

 

Die berücksichtigten Veränderungen sowie die neue Berechnungssystematik des Schulbudgets wurden gemeinsam mit den Schulleitungen aller allgemeinbildenden Kieler Schulen und Förderzentren erarbeitet. Die neue Berechnungssystematik des Schulbudgets ist auf eine breite Zustimmung gestoßen.

 

Auch zukünftig wird eine regelmäßige Austauschrunde zwischen dem Amt für Schulen und Vertreter*innen der allgemeinbildenden Schulen initiiert, um die Berechnung der Kopfpauschalen kontinuierlich evaluieren und ggf. weiterentwickeln zu können.

 

Ebenso wird die Budgetberechnung für die Förderzentren mit den Schulleitungen weiter optimiert und erörtert, ob eine differenziertere Budgetberechnung sinnvoll und zweckdienlich ist.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Mittel in Höhe von insgesamt ca. 3,1 Mio. € wurden im Haushaltsentwurf 2021 in den Teilplänen 211 Grundschulen, 217 Gymnasien, 218 Gemeinschaftsschulen, 2211 Förderzentren ohne Grundschulteil und 2212 Förderzentren mit Grundschulteil berücksichtigt und stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung zur Verfügung. Von diesen Mitteln verbleiben ca. 2,6 Mio. im Schulbudget.

 

Insgesamt werden ca. 540.000 € aus dem Schulbudget herausgelöst und zukünftig für die Digitalisierung zentral durch das Amt für Schulen verwaltet. Diese Mittel reichen allerdings für die Digitalisierung der Schulen bei weitem nicht aus, sodass das Amt für Schulen zusätzliche finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt hat. (Ergebnisplan 2021: 240.000€, Investitionen 2021: 1,3 Mio.€)

 

Zusätzlich zu den bereits für den Haushalt 2021 angemeldeten Mitteln werden für die Umsetzung dieses Beschlusses (Berücksichtigung der Ankerklassen, Differenzierung der DaZ-Schüler*innen sowie Einführung des Sozialfaktors) 43.500 € benötigt, welche im Ergebnishaushalt des Schulbudgets bereitgestellt werden.

 

 

Ausblick

 

Die Neustrukturierung des Schulbudgets verfolgt das Ziel, eine nachvollziehbare und planbare Berechnung für die Schulen sicherzustellen. Die Berechnungssystematik des Schulbudgets wird auf eine transparentere und pauschalere Budgetierung umgestellt, welche weiterhin die Bedürfnisse der einzelnen Schulen erfüllt.

 

Die schul- und klassenstufenabhängigen Kopfpauschalen sowie die Sonderfaktoren (z.B. DaZ, Ankerklassen) werden zukünftig regelmäßig evaluiert und ggf. angepasst. Sich ändernde Rahmenbedingungen können somit unkompliziert und transparent in die Berechnung implementiert werden.

 

Perspektivisch ist angedacht, auch das Budget für die Möbelausstattung aus dem Schulbudget herauszulösen, um auch hier ein homogenes Bild und einen Mindeststandard in der Kieler Schullandschaft zu erzielen, Vergaben in den Schulen zu reduzieren und weitere Synergieeffekte zu nutzen. Dieses wurde in den Arbeitsgruppen mit den Kieler Schulen bereits vorbesprochen.

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 11, 2021 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Mar 9, 2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 18, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen