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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0112/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Ausgangslage:

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat in den vergangenen Jahren den Ausbau der Regelschulen zu Ganztagsschulen stark vorangetrieben. Ganztagsschulen bilden die zentrale Grundlage für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und stellen vor allem für jüngere Kinder im Anschluss an den Unterricht ein verlässliches und vielfältiges Betreuungsangebot bereit.

 

Durch die veränderten schulischen Bedarfe werden die vorhandenen Flächen intensiver und vielfältiger genutzt, als es bei der Konzeption und dem Bau der Gebäude ursprünglich geplant war. Bei den meisten Kieler Schulen handelt es sich um ältere Gebäude.

 

Spürbar ist, dass der akustischen Raumausstattung eine immer größer werdende Bedeutung zukommt. Erhöhte Nachhallzeiten können bei längerem und jahrelangem Aufenthalt in den Klassenräumen mit unterrichtsbedingter Geräuschentwicklung zu Gesundheitsstörungen führen.

 

Die Ausstattung der Unterrichtsräume mit geeigneter Akustik ist zudem auch ein wesentlicher Faktor beim Ausgleich von Benachteiligungen. Im Rahmen der Inklusion muss es Schüler*innen mit Hörschädigungen ermöglicht werden, ohne Einschränkungen am Unterricht teilzunehmen.

Ebenso ist in umen für den Unterricht von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) eine gute Akustik von großer Bedeutung, da beim Erlernen einer neuen Sprache das störungsfreie Verstehen des Gesagten elementar wichtig ist.

 

Die Akustik in den Kieler Schulgebäuden entspricht häufig nicht dem aktuell geforderten Standard der gesetzlichen Unfallversicherung. Inzwischen haben Messungen, die durch die Unfallkasse Nord und das Akustikbüro Busch durchgeführt wurden, gezeigt, dass die Nachhallbelastung in vielen Unterrichtsräumen so hoch ist, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Daher sind weitere bauliche Maßnahmen erforderlich, die zur Optimierung der räumlichen Rahmenbedingungen in den Kieler Schulen beitragen.

 

 

Bereits erfolgte Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik in Kieler Schulgebäuden:

 

Bisher wurden Unterrichtsräume für hörgeschädigte oder anderweitig beeinträchtige Schüler*innen bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens der zuständigen Förderzentren schnellstmöglich akustisch ertüchtigt.

Seit 2015 konnte das Amt für Schulen mit der Immobilienwirtschaft auf dieser Grundlage insgesamt 46 Unterrichtsräume an 16 Schulen für hörgeschädigte Schüler*innen entsprechend herrichten lassen. Hierfür wurden rd. 420.000 Euro aufgewendet.

 

An 21 Schulstandorten wurden zudem insgesamt 39 DaZ-Unterrichtsräume vollständig mit Akustikdecken ausgestattet. Die Gesamtkosten hierfür lagen bei rd. 160.000 Euro.

 

An der Klaus-Groth-Schule erfolgte im Jahr 2017 die vollständige Ausstattung der Unterrichtsräume mit Akustikdecken auf Grundlage eines entsprechenden Gutachtens. Insgesamt wurden an dem Schulstandort 36 Unterrichtsräume ausgestattet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen rd. 206.000 Euro.

 

Das Amt für Schulen hat die hohe Nachfrage von Schulen zum Anlass genommen, ein Konzept zu erarbeiten, perspektivisch alle Unterrichtsräume mit Akustikmaßnahmen auszustatten.

 

 

Konzept und Priorisierung:

 

Das Amt für Schulen hat, um sich einen Überblick über den zusätzlichen Bedarf zu verschaffen, zunächst eine Bestandsaufnahme in 2018/2019 durchgeführt, bei der erhoben wurde, wie viele Räume der Schulen bereits mit Akustikdecken ausgestattet sind. Diese ergab, dass zu diesem Zeitpunkt 48 % der Unterrichtsräume an den Kieler Schulen mit Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik ausgestattet waren.

 

Anschließend wurden Kriterien erarbeitet, nach denen der Einbau von Akustikdecken an Schulen zu priorisieren ist.

 

Als erste Priorität wurde der Einbau von Akustikdecken in umen für hörgeschädigte Schüler*innen, nach Vorlage eines entsprechenden Gutachtens vom Landesförderzentrum Hören und Kommunikation, festgelegt. Diese Einbauten sollen weiterhin unabhängig von einem zu erstellenden Akustik-Programm schnellstmöglich durchgeführt werden und werden laufend nach Bedarf umgesetzt.

 

Als zweite Priorität wurden Schulen und Räume identifiziert, die sehr stark frequentiert werden (multifunktionale Räume).  Diese Schulen leiden unter einem sehr hohen Raumfehlbedarf (m²). Die bestehenden Unterrichtsräume werden in Doppel- und Mehrfachnutzungen am stärksten beansprucht. Deshalb ist hier eine akustische Aufwertung besonders wichtig.

 

Als dritte Priorität wurden Grundschulen mit sog. Raumdoppelnutzungen festgelegt. Diese Räume werden ebenfalls besonders stark beansprucht, da sie sowohl am Vormittag als auch während des Nachmittags genutzt werden. Insbesondere bei den Angeboten der Betreuung ist eine ausreichende Akustik von großer Bedeutung, damit die Schüler*innen sich nach dem Unterricht in der Betreuung wohlfühlen und entspannen können.

 

Schulen mit einem Grundschulteil (Förderzentren oder Gemeinschaftsschulen) werden der Priorität vier zugeordnet, da die Räume im Grundschulbereich ebenfalls ganztägig genutzt werden.

 

Der Priorität fünf werden alle Schulen zugeordnet, die sich nicht in der Kategorie eins bis vier wiederfinden und deren individuelle Gebäudesituation aufgrund des Alters bzw. der Gebäudestruktur eine akustische Aufwertung dringend erforderlich machen.

 

 

 

 

 

 

 

Diese Priorisierung (Anlage 1) wurde im vergangenen Jahr erarbeitet und zwischen dem Amt für Schulen und der Immobilienwirtschaft abgestimmt. Im Rahmen der in der Immobilienwirtschaft vorhandenen personellen Ressourcen sind die Haushaltsmittel des Amtes für Schulen auf Grundlage der Erfahrungswerte bereits für die Maßnahmen der nächsten Jahre eingestellt worden. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden im Zuge der Vorbereitung über die geplanten Maßnahmen informiert.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 11, 2021 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen