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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion - 0117/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Kleine Anfrage:

 

Vorbemerkung des Fragestellers:

Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben steht und fällt nahezu unabhängig von Alter und Beeinträchtigung mit einem barrierefreien Öffentlichen Personenverkehr. Aus diesem Grund wurde vom Bund zum 01. Januar 2013 das PBefG diesbezüglich novelliert.

Die novellierte Vorschrift des § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG verlangt u.a., dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Von dieser Frist kann gemäß § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG nur abgewichen werden, wenn im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.

Ein barrierefreier ÖPNV bietet mehr Komfort und Zugänglichkeit für alle Fahrgäste, unabhängig von besonderen Bedürfnissen, temporären oder dauerhaften Behinderungen. Ältere Menschen profitieren ebenso wie Personen mit Gehhilfen, Kinder- oder Bollerwagen. Barrierefreiheit bezieht sich hier auf Stufenlosigkeit sowie taktile Leithilfen etwar Sehbehinderte.

 

Daher frage ich:

 

  1. Wie viele der Bushaltestellen in Kiel sind zum jetzigen Zeitpunkt barrierefrei (bitte Anzahl der gesamten Bushaltestellen nennen und die Anzahl der barrierefreien)?

 

  1. Wie viele der Bushaltestellen in Kiel sollen zum 01.01.2022 barrierefrei sein (bitte Anzahl der gesamten Bushaltestellen nennen und Anzahl der barrierefreien)?

 

  1. Falls nicht alle Bushaltestellen bis zum 01.01.2022 barrierefrei sein werden welche Gründe liegen dafür vor?

 

 

gez. Ratsherr Florian Weigel     f.d.R.

CDU-Ratsfraktion

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 18, 2021 - Ratsversammlung - vertagt

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Mar 18, 2021 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen