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Antrag der Verwaltung - 0118/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel gemäß der Maßgabe in der Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Büro des Stadtpräsidenten
- Beteiligt:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 18, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Ratsversammlung hat am 19. November 2020 die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel beschlossen.
Dabei wurden auch die Regelungen des § 18 (Bekanntmachungen) neu gefasst, um für Kiel die Erfordernisse der am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Änderung der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung umzusetzen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein stellte sich heraus, dass die Regelungen der neuen Fassung der schleswig-holsteinischen Bekanntmachungsverordnung zu den nach dem Baugesetzbuch erforderlichen örtlichen Bekanntmachungen der Stadt unterschiedlich interpretiert werden können. Das Ministerium hat dies zum Anlass genommen, hierzu am 5. Januar 2021 einen Runderlass mit klarstellenden Erläuterungen und Satzungsmustern an die Kommunen zu verschicken.
Die am 19. November 2020 beschlossene Fassung des § 18 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel weicht von diesem Satzungsmuster ab. Mit den nun als Maßgabe auferlegten Formulierungen wird auch die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel an dieses Satzungsmuster angepasst.
Mit dem erneuten Beschluss über die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel mit den vorgeschlagenen Änderungen des § 18 wird die Maßgabe in der Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 25. Januar 2021 umgesetzt, womit die aufschiebende Bedingung erfüllt wird und die Genehmigung der Hauptsatzung nach Ausfertigung und Bekanntmachung in Kraft tritt.
Das Rechtsamt hat mitgezeichnet.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,3 kB
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