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Antrag der Verwaltung - 0124/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) für einen Bereich in Kiel-Gaarden-Süd, südlich der Straße Tonberg, westlich der Eisenbahnstrecke Kiel-Altona, und östlich vom Sportplatz an der Flintbeker Straße und denKleingärten am Karlsburger FeldwegAufhebung Aufstellungsbeschluss und Aufhebung Entwurfsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 25, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 20, 2021
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Antrag
Antrag:
Der Aufstellungsbeschluss vom 20.10.2005 und der Entwurfsbeschluss vom 15.02.2007 für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) werden aufgehoben. Der bisher geplante Bereich in Kiel-Gaarden-Süd liegt südlich der Straße Tonberg, westlich der Eisenbahnstrecke Kiel-Altona, und östlich vom Sportplatz an der Flintbeker Straße und den Kleingärten am Karlsburger Feldweg.
Das Gebiet ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) umfasst die Fläche des ehemaligen Hauptgüterbahnhofes Kiel in Gaarden-Süd. Die Trasse des Anschlussgleises in südliche Richtung ist in den Änderungsbereich einbezogen.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche des ehemaligen Hauptgüterbahnhofes als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.
Kein Planungserfordernis
Im Jahr 2005 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 957 gefasst. Ziel der Planung war die Wiedernutzbarmachung der Flächen des ehemaligen Hauptgüterbahnhofes durch eine standortgerechte, hochwertige Nachnutzung. Erste Planungsüberlegungen sahen vor, an der Straße Tonberg ein Sondergebiet „Fachmärkte“ (mit Sortimentsbeschränkungen) und die westlichen und rückwärtigen Flächen als Gewerbegebiet darzustellen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 957 sollte der Flächennutzungsplan angepasst werden. Zusätzlich wurde in das Gebiet der geplanten Flächennutzungsplanänderung das in südlicher Richtung verlaufende Bahngleis aufgenommen.
Aufgrund des langwierigen Abstimmungsbedarfs bezüglich der Lage des Wanderweges und der Verhandlung mit der Deutschen Bahn AG über den dazu notwendigen Grundstückserwerb verzögerte sich das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 957.
Da der ehemals vorgesehene Planbereich inzwischen vollständig bebaut ist und keine Bestrebungen für neue Vorhaben, die den städtebaulichen Zielen der Landeshauptstadt Kiel widersprechen, bekannt sind, ist das Planerfordernis für den Bebauungsplan Nr. 957 entfallen. Zudem wurde die vorgesehene Umnutzung des vom Hauptgüterbahnhof in Richtung Süden führenden Anschlussgleises zu einem Fuß- und Radweg unabhängig von der Bauleitplanung umgesetzt. Die ehemalige Bahntrasse führt heute straßenunabhängig von der Innenstadt in den Kieler Süden.
Damit ist auch das Erfordernis für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes entfallen.
Vorgesehenes Verfahren
Da die Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 957 und zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchgeführt worden waren, sollen sowohl der vom Bauausschuss am 29.09.2005 gefasste Aufstellungs- und der am 01.02.2007 gefasste Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Nr, 957 als auch der von der Ratsversammlung am 20.10.2005 gefasste Aufstellungs- und der am 15.02.2007 gefasste Entwurfsbeschluss zur 16. Flächennutzungsplanänderung aufgehoben werden.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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