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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0125/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2005 und der Entwurfsbeschluss vom 01.02.2007 r den Bebauungsplan Nr. 957 werden aufgehoben. Das bisher geplante Baugebiet in Kiel-Gaarden-Süd liegt zwischen der Straße Tonberg im Norden, der Eisenbahnstrecke Kiel-Altona im Osten und dem Sportplatz an der Flintbeker Straße im Westen.

 

Das Gebiet ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

umlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist begrenzt durch die Straße Tonberg im Norden, der Eisenbahnstrecke Kiel-Altona im Osten und dem Sportplatz an der Flintbeker Straße im Westen. Das Gelände war ehemals als Kieler Hauptgüterbahnhof genutzt. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 5,5 ha.

 

Kein Planungserfordernis

Der ehemalige Hauptgüterbahnhof am Tonberg südlich des Theodor-Heuss-Ringes wird seit ca. 20 Jahren nicht mehr von der Deutschen Bahn als Bahnfläche genutzt. Ein eisenbahnrechtliches Entwidmungsverfahren wurde abgeschlossen. Das Hauptgebäude mit seinen angrenzenden Schuppen und Lagerhäusern wurde unter Denkmalschutz gestellt. Die Gleisanlagen, Lagergebäude und Nebenanlagen wurden entfernt.

 

Um städtebaulichen Fehlentwicklungen an dieser Stelle vorzubeugen, wurde am 29.09.2005 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 957 vom Bauausschuss gefasst. Die Bauleitplanung wurde bis zum Entwurfsbeschluss am 01.02.2007 und der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 27.02.2007 bis zum 27.03.2007 betrieben.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 957 sollte das Gebiet am Tonberg aufgrund der günstigen Lage als Sondergebiet „Einzelhandel, Fachmärkte mit Sortimentsbeschränkungen“ festgesetzt werden. Um weitere standortgerechte Nutzungen zu ermöglichen, sollten auf den südlichen Teilen des Plangebietes Flächen für Sondergebiete „Einzelhandel mit Sortimentsbeschränkungen“ und für Gewerbe festgesetzt werden.

 

Aufgrund des langwierigen Abstimmungsbedarfs bezüglich der Lage des Wanderweges und der Verhandlung mit der Deutschen Bahn AG über den dazu notwendigen Grundstückserwerb hatte sich das weitere Verfahren verzögert.

 

Der ehemals vorgesehene Planbereich ist inzwischen vollständig erschlossen und bebaut. Da keine Bestrebungen für neue Vorhaben, die den städtebaulichen Zielen der Landeshauptstadt Kiel widersprechen, bekannt sind, werden der Aufstellungsbeschluss und der Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 957 aufgehoben. Falls wider Erwarten an dieser Stelle zentrenrelevanter Einzelhandel angesiedelt werden sollte, kann umgehend mit einem einfachen Bebauungsplan gegengesteuert werden.r diesen Fall würde zur Steuerung ein neuer Antrag der Verwaltung eingebracht werden.

 

Die im Bebauungsplan vorgesehene Umnutzung des vom Hauptgüterbahnhof in Richtung Süden führenden Anschlussgleises zu einem Fuß- und Radweg wurde unabhängig von der Bauleitplanung umgesetzt. Die ehemalige Bahntrasse führt heute straßenunabhängig von der Innenstadt in den Kieler Süden.

 

Vorgesehenes Verfahren

Parallel zum Bebauungsplan Nr. 957 wurde r die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes am 20.10.2005 ein Aufstellungsbeschluss und am 15.02.2007 ein Entwurfsbeschluss von der Ratsversammlung gefasst. Diese Beschlüsse werden ebenfalls aufgehoben.

 

Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 25, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen