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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0155/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung hat im Dezember 2020 (Drs. 0959/2020) gebeten, einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der folgende Schritte für eine Attraktivierung der Tarife im Kieler ÖPNV umsetzt:

  1.      Reduzierung des Einzeltickets im Stadtgebiet um mindestens 30 Cent (2,70 auf höchstens 2,40 Euro)
  2.      Einführung eines attraktiven Schüler*innentickets zu höchstens 360 Euro/Jahr, 35 Euro/Monat

 

 

Auf dieser Basis stimmt die Ratsversammlung den tariflichen Maßnahmen für den Kieler ÖPNV zu:

 

- Reduzierung von Barfahrscheinen und

- Reduzierung von Monatszeitkarten für Schüler*innen

 

für einen Zeitraum von 3 Jahren mit Einführung zum 01.08.2021 bis 31.07.2024 gemäß der anhängenden Preisübersicht (Anlage 1), sofern die beteiligten Verkehrsunternehmen der Kiel Region zustimmen.

 

Durch die Herabsetzung der Preise in Kiel für die Zone 4000 und Überlappungsgebiet Schilksee sind folgenden Mittel im Haushalt der entsprechenden Jahre voraussichtlich nötig:

 

 

 

 

Mit Drs. 0959/2020 sind für den Haushalt 2021 3 Mio. Euro vorgesehen. Diese Summe reicht nach den Berechnungen somit voraussichtlich aus. Für die kommenden Jahre sind die entsprechenden Haushaltmittel in den oben genannten Höhen einzustellen, da diese bisher nicht in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen sind. Für den Gesamtmittelbedarf von ca. 17 Mio. Euro soll eine Evaluation zu den erzielten Effekten durchgeführt und mit den von der Selbstverwaltung zu definierenden Erfolgsparametern abgeglichen werden.

 

Mit diesem Beschluss verpflichtet sich die Landeshauptstadt Kiel, die Mindereinnahmen - insbesondere die Ausgleichsleistungen der beteiligten Verkehrsunternehmen (KVG, Autokraft, DB Regio, SFK und VKP) – für den Zeitraum bis 2024 zu zahlen.

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Sachverhalt/Begründung

 - 1 -

 

 

Begründung:

 

Hintergrund

Im Zusammenhang mit einer Verkehrswende in Kiel und Schleswig-Holstein soll durch die Reduzierung der Fahrpreise der ÖPNV an Attraktivität nachhaltig gewinnen. Da eine landesweite einheitliche tarifliche Anpassung seitens der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) erst nach Einführung SH Tarif 2.0 und nach Auswertung des Tarifentwicklungplans (TEP) zu erwarten ist, wünscht die Ratsversammlung bereits eine Herabsetzung der Fahrpreise im Jahr 2021. Die angehängten Fahrpreise sind gemäß der bestehenden Fahrpreis-Logik, die sich über die Preise der Einzelfahrkarte in bestimmten Verhältnissen errechnet, aufgestellt. Als Grundlage für die Preisaufstellung dient die Reduzierung des Erwachsenen-Fahrscheins um 30 Ct. (zurzeit regulär 2,70 €) zum regulären Tarif (Zone 4000 plus Schilksee) und die Schülermonatskarte im Abonnement zum Preis von 30 € bzw. 35 € (zurzeit 42,52 € im Abo bzw. 48,30 €). Weitere Zeitkarten wurden nicht berücksichtigt. Die übrigen Barfahrscheine, die 4-er Karte und auch die Schüler*innen Wochenkarte wurden an die bestehende Fahrpreislogik angepasst (siehe Anlage 1). Die Kurzstreckentickets sind nach Empfehlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) anhand der Preisstruktur nicht verändert worden, da ansonsten der Preis der Kurzstreckenkarte unter den Referenzpreis der Einzelkarte in der Preisstufe 1 sinken würde, dies sollte jedoch aus Gründen der Tarifgerechtigkeit vermieden werden. Der Preis der Kleingruppenkarte soll sich nach den Wünschen vieler Interessengruppen bereits ab der ersten Nutzung mit 5 Personen rentieren, so dass die Empfehlung für die Preisreduzierung statt 11% auf 15 % Reduzierung steigt.

 

Laufzeit

Eine tarifliche Maßnahme sollte für einen längeren Zeitraum eingeführt werden, auch damit sich die Nachfrage an die neuen Rahmenbedingungen (wie hier die neue Preisstruktur) einstellen kann. Aus diesem Grund ist als Zeitraum zunächst 3 Jahre gewählt worden (ab Einführungszeitpunkt).

 

Voraussetzung für Umsetzung

Aufgrund der landeseinheitlichen Tarifstruktur müssen vor Umsetzung eines neuen tariflichen Angebotes bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auch bei einem regionalen Tarif, der nur für Kiel gilt, müssen die kooperierenden Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger informiert werden und zustimmen. Sobald die Zustimmung der betroffenen VRK-Unternehmen (KVG, Autokraft, DB Regio, SFK und VKP) vorliegt, wird die NSH einen Tarifantrag beim Land stellen. Allerdings wird bei Nichtvorliegen der Zustimmung die tariflichen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.

 

Die Zustimmung der beteiligten Verkehrsunternehmen wird nur erfolgen, wenn die Landeshauptstadt Kiel für den vorgenannten Zeitraum des regionalgültigen Tarifangebotes die Mindereinnahmen trägt. Diese Mindereinahmen sind vor allem die Differenz zwischen regulären und vergünstigten Tarif, die als sogenannten Ausgleichsleistung nach Rechnung der NSH von der Landeshauptstadt Kiel zu zahlen ist. Des Weiteren können als Nebeneffekt auf Folgeprodukte Tarife wegbrechen oder sich reduzieren, aus denen die beteiligten Unternehmen Einnahmen erhalten. Dazu gehört z.B. das Semesterticket. Sollte sich aufgrund der reduzierten Fahrpreise in Kiel der Betrag zum Semesterticket reduzieren, ist auch dieser Ausgleich an die NSH zu zahlen. Analog zur Reduzierung des Einzelfahrscheins von ca. 11 % ist mit einer entsprechenden Reduzierung zu rechnen. Das entspricht ca. 360.000 € (11% von 3,28 Mio. €) jährlich.

 

Nach Vorliegen der Tarifgenehmigung wird die NSH der KVG die Vertriebsdaten liefern. Anschließend kann die KVG die Vertriebsdaten verarbeiten und umsetzen. Eine Einführung kann zum 01.08.2021 erfolgen. Sollten die Voraussetzungen bis zum 09.04.2021 nicht vorliegen, verschiebt sich der Einführungszeitpunkt auf den folgenden Versionstermin zum 01.01.2022.

 

Voraussichtliche Kosten

Als voraussichtliche Kosten wird insbesondere die Ausgleichsleistung, die die Landeshauptstadt Kiel an die NSH zahlen muss, den Haushalt der Landeshauptstadt Kiel belasten. Diese ist in Anlage 2, Seite 4 als Jahresbeitrag ermittelt. Dabei werden die tatsächlichen Fahrscheinverkäufe aus dem Jahr 2019 mit dem angepassten Tarif bewertet. Die Differenz zwischen regulären und reduzierten Tarif pro Fahrscheinart entspricht dabei die Ausgleichsleistung (Anlage 2, Seite 4, Spalte 6).

 

Die verringerten Fahreinnahmen erhöhen das ÖPNV-Defizit und belasten dann somit auch den Haushalt nach den bisherigen Berechnungen um rund 2,8 Mio. € pro Jahr Anlage 2, Seite 4, Spalte 3 unten). Da eine Prüfung des Fahrgastes, ob es sich um einen Kieler Bürger*in handelt oder nicht, nicht dem Busfahrer abzuverlangen ist, muss hingenommen werden, dass nicht nur Kieler Bürger*innen von der Tarifmaßnahme profitieren.

Die Fahreinnahmen werden den beteiligten Verkehrsunternehmen über das Fahreinnahmenpooling der NSH zugeschieden. Das wird in der Gesamtbetrachtung auf Seite 1 der Anlage 2 berücksichtigt. Damit ergeben sich in der Nettobetrachtung geringere Kosten, die aus den mit Zeitverzögerung zugeschiedenen Fahreinnahmen resultieren. Dennoch ist der höhere Betrag für den Haushalt zu berücksichtigen.

 

Kosten für eine Fahrzeugbeschaffung sind ebenso in der Gesamtbetrachtung auf Seite 1 der Anlage 2 berücksichtigt. Da eine Fahrzeugbeschaffung und auch die Ausbildung von Fahrpersonal erst mit einer Vorlaufzeit erfolgen, werden diese Mehrkosten erst nach 18 Monaten zum 1.1.2023 berücksichtigt. Eine Untersuchung der Nachfrageströme gem. Drs. 0959/2020 war nicht vorgesehen. Der Mehrbedarf an Fahrzeugen wird durch eine in Deutschland übliche Nachfrage-Elastizität von ε=-0,3 angenommen. Durch eine errechnete Angebotsänderung von +2,75 % wird mit einem Mehrbedarf an 2 Fahrzeugen gerechnet (siehe Anlage 2, Seite 1 Spalte 4 und Spalte 7). Es ist keine Untersuchung der Nachfrageströme modellartig erfolgt. Die Kosten aus der Mehrbeschaffung der Fahrzeuge bleiben zunächst auch nach dem 31.7.2024 bestehen, auch wenn die Maßnahme eingestellt werden sollte. Günstigenfalls hat die Maßnahme eine Nachfrageerhöhung erzeugt, die den Mehrbedarf an Fahrzeugen nach wie vor notwendig macht und die Fahreinnahmen dauerhaft erhöht.

Somit ergeben sich für jedes Haushaltsjahr zwei Beträge: Kosten, die haushaltsrelevant sind und ein Betrag, der die zugeschiedene Fahreinnahmen enthält und somit die Netto-Betrachtung widerspiegelt.

 

Folgende Komponenten konnten noch nicht in die finanziellen Auswirkungen aufgenommen werden:

Sollten Wohnortüberprüfungen der Kieler Schüler*innen durchgeführt werden, ist dieser Aufwand bei den Vorverkaufsstellen und beim Abo-Vertrieb zusätzlich zu berücksichtigen. Kosten können dazu nicht genannt werden, da insgesamt die Fahrgaststeigerung noch nicht klar ist.

 

Zusammenfassend sind in der Anlage 2 (Seite 1) die Kosten pro Jahr ab dem Einführungszeitpunkt für die Jahre 2021 (zeitanteilig), 2022, 2023 und 2024 (zeitanteilig) berechnet. Der Mehrbedarf an Fahrzeugen wird rechnerisch ermittelt. Unter den Folgen der Corona Pandemie geschwächte Nachfrage im ÖPNV ist mit einer abweichenden (geringeren) Nachfrage zu rechnen.

Daraus ergeben sich voraussichtliche Kosten für die Jahre (siehe Anlage 2, Seite 1):

 

Haushaltsjahr

 

Kosten insg.
haushaltsrelevant *)

2021

ab Aug. (5 Monate)

      2.170.216,58  

2022

 

      5.208.519,79  

2023

 

      5.968.519,79  

2024

bis Ende Juli (7 Monate)

      3.481.636,54  

 

 

 

*) Haushaltsrelevante Kosten berücksichtigen die Ausgleichsleistung sowie die Fahrzeugkosten, die ein erhöhtes Verkehrsentgelt verursachen.

 

Weitere tarifliche Maßnahmen im ÖPNV

Mit der Geschäftlichen Mitteilung Drs. Nr. 0264/2019 hat die Verwaltung im Auftrag der Ratsversammlung dargestellt, welche Auswirkungen verschiedene andere tarifliche Maßnahmen haben.

 

Dargestellt wurden Seniorensozialticket, 1 € Ticket, zusätzliche Zeitkarten für Kiel-Pass-Inhaber*innen, verschiedene Tarifreduzierungen der Barfahrscheine bzw. das gesamte Sortiment um 10%, 20%, 25% (2 € Fall) und 30 %, sowohl mit und ohne Kiel-Pass-Inhaber*innen.

Ggf. weiter ausführen. Insbesondere Sozialticket.

Aus diesen Prüfaufträgen sind bisher keine Umsetzungen beschlossen worden.

 

Die Stadt Kiel hat aufgrund von Ratsbeschlüssen die Einführung eines Senior*innen-Ticket im Abonnement auf Probe seit März 2017 umgesetzt (Drs. 973/2020). Jährlich führt diese Maßnahme zu einer Erhöhung des ÖPNV Defizits von zurzeit 220.000 €.

 

In Drs. 0842/2020 hat die Verwaltung im Auftrag der Ratsversammlung neben weiteren Maßnahmen zur Attraktivierung des Kieler ÖPNVs auch die Kosten zur Einführung eines Sozialtickets zu 365 € dargestellt.

 

Eine Maßnahme aus der Drs. 0842/2020 betrifft auch die Rabattierung des Jobtickets im SH-Tarif (bisher unter dem Namen „NAH.SH-Firmenabo“ bekannt) als gemeinsame landesweite Lösung. Mit der Einführung des neuen Jobtickets in Schleswig-Holstein ist ab dem 01.05.2021 ein weiterer Meilenstein erreicht, um eine attraktive Tarifgestaltung im ÖPNV anzubieten. Die Landeshauptstadt Kiel hatte sich für die Einführung eines attraktiven Jobtickets eingesetzt, wird selbst als Vorbild agieren und für ihre Beschäftigten das neue Jobticket ab dem 01.05.2021 anbieten. Die Vorbereitungen für den Start zum 01. Mai 2021 laufen bereits.

 

In der Diskussion ist zudem die Einführung der ÖPNV Nutzung touristischer Übernachtungsgäste (OSTSEECARD), die sich zurzeit noch in Prüfung befindet. Diese stellt ein touristisches Angebot dar, welches das Gesamtbild der Tarifgestaltung in Kiel und im Ostseeraum attraktiviert. Zunächst ist die Einführung als Modell auf die Ostseeregion für drei Jahre beschränkt. Damit können die Touristen den Nahverkehr in Schleswig-Holstein nutzen. Die Finanzierung erfolgt als Solidarmodell über die Kurabgabe. In Städten und Gemeinden ohne die Möglichkeit der Erhebung der Kurabgabe erfolgt die Finanzierung pro Übernachtungsgast über kommunale Mittel.

 

Finanzierung der Maßnahmen

Wie dargestellt, belasten die Maßnahmen den städtischen Haushalt zusätzlich um 6,0 Mio € pro Jahr. Da die Mittel bisher nicht in der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant sind, sind diese vorzusehen. Hinzu kommen die erforderlichen Mittel für bereits bestehende Tarifmaßnahmen oder weitere Maßnahmen zur Tarifsenkung, z.B. für bestimmte Zielgruppen.

Aufgrund des Genehmigungsvorbehaltes, unter dem sich der Haushalt der Landeshauptstadt Kiel befindet, sind diese Maßnahmen gegebenenfalls mit anderen freiwilligen Ausgaben abzuwägen.


Mögliche Fördermaßnahmen

Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt, sich um eine Förderung im Rahmen eines bundesweiten Förderaufrufes (ÖPNV-Modellprojekte) zu bewerben. Mit der NAH.SH hat man sich bereits über die Möglichkeiten einer gemeinsamen Antragstellung ausgetauscht. Der Schwerpunkt liegt allerdings bei der NAH.SH auf der Weiterentwicklung des S-H Tarifs. Zu dem Förderaufruf soll Ende März eine Förderskizze eingebracht werden. Förderfähig sind allerdings nur Projekte, die erst nach der Antragstellung für den Förderaufruf beginnen. Die Einschätzung der Verwaltung ist aktuell, dass diese Tarifmaßnahmen isoliert betrachtet nicht unter die Förderbedingungen fallen. Derzeit kann noch nicht abschließend bewertet werden, ob diese Maßnahmen im Gesamtkontext eines Modellvorhabens förderfähig sein können.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlage 1: Preisübersicht ÖPNV Tarif Kiel Preisstufe 2Ki

Anlage 2: Berechnung Kosten für Tarifmaßnahme

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 24, 2021 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 18, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen