Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 0166/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Corona-Hilfe für Kliniken
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 18, 2021
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Antrag
Antrag:
Der OB wird aufgefordert, sich über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen,
dass den kommunalen Krankenhäusern eine auskömmliche Vergütung für das Corona-bedingte Vorhalten von Klinikkapazitäten gezahlt wird. Dazu ist die Beschränkung auf Leistungen nur bei hoher Inzidenz aufzuheben.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die geltende Vergütungsregel bedingt, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Land- oder Stadtkreis über 70 je 100.000 Einwohner liegt und gleichzeitig die Quote frei verfügbarer Intensivbetten unter 25% gesunken ist, bevor ein Anspruch ausgelöst wird. Bekanntermaßen gibt es in Schleswig-Holstein kaum Landkreise, die zu bestimmten Zeiten die entsprechende Inzidenz aufwiesen. Dennoch müssen die Krankenhäuser laufend Corona-Patienten versorgen. Es geht vollkommen an der Realität vorbei, die Grenze für die Inzidenz so hoch zu setzen, bzw. überhaupt eine zu definieren. Fakt ist, dass die Krankenhäuser, um ihren Verpflichtungen in der Versorgung von Corona-Patienten nachzukommen, Stationen stilllegen und damit auf Umsätze verzichten müssen. Wegen des extrem hohen Aufwands bei der Versorgung von Corona-Patienten ist es erforderlich, Pflegepersonal freizusetzen, damit eine auch nur geringe Anzahl von Corona-Patienten versorgt werden kann - völlig unabhängig von der Inzidenz. Niedrige Inzidenzzahlen werden angestrebt, aber Krankenhäuser in einem Gebiet mit niedriger Inzidenz werden finanziell in die Verschuldung getrieben. Kommunale Krankenhäuser belasten damit zusätzlich die sie tragenden Kommunen.
gez. Ratsfrau Elisabeth Pier f.d.R.
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
SSW-Ratsfraktion