Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0172/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Mit der Drucksache 1054/2019 ist seitens des Ortsbeirates Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook nachfolgender Antrag gestellt worden:

 

Die Landeshauptstadt Kiel startet im Jahr 2020 ein Pilotprojekt für die Geschäfte und Restaurants der Holtenauer Straße. Eigentümer*innen von Ladengeschäften und Inhaber*innen der jeweiligen Betriebe werden dabei unterstützt, die stufenlose Erreichbarkeit ihrer Geschäfte zu ermöglichen und so einen Beitrag zur Barrierefreiheit zu leisten.

Dafür wird ein Förderbudget in Höhe von 5.000 Euro eingeplant, aus welchem Zuschüsse in Höhe von 10% für die Anschaffung von mobilen Rampen bzw. bauliche Maßnahmen oder einheitlichen Klingeln (falls eine Rampe nicht umsetzbar ist) finanziert werden können.

 

Kriterien und Rahmenbedingungen (z.B. maximale Höhe) für diese Zuschüsse werden von der Verwaltung erarbeitet und dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit sowie federführend dem Bauausschuss zur Freigabe der Mittel vorgelegt. Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist bei der Erarbeitung der Kriterien zu beteiligen.“

 

Der Antrag ist in verschiedenen Fachausschüssen beraten worden (Wirtschaftsausschuss am 27.11.2019, Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit am 28.11.2019, Finanzausschuss am 03.12.2019, Bauausschuss am 05.12.2019). In allen Gremien ist der Beschluss gefasst worden, diesen Antrag bis zur Erstellung einer Geschäftlichen Mitteilung (GM) zurückzustellen. Inhaltlich sollte in dieser GM u.a. auf die Problematik der Bevorzugung einer Straße eingegangen werden sowie über die Realisierungsmöglichkeit von Rampen im öffentlichen Raum.

 

Aus dem Beschlusstext wird deutlich, dass bei der Durchdringung der Thematik eine Vielzahl von städtischen Organisationseinheiten und Gremien betroffen sind. Da die in dem Antrag des Ortsbeirates verfolgte Idee zu einer Attraktivitätssteigerung der innerstädtischen Einzelhandelsgeschäfte - zunächst in der Holtenauer Straße - und gleichzeitig zu einer Wohnumfeldverbesserung für Menschen mit Behinderung führen könnte, hat die Ansprechstelle Barrierefreies Bauen die Koordination der verschiedenen Fragestellungen übernommen.

 

Die Vorgehensweise zu den einzelnen Gesprächen mit unterschiedlichen Akteur*innen wurde mit dem Vorsitzenden des Ortsbeirates und dem Amt für Soziale Dienste abgestimmt; die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst.

 

Vorab wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Landesbauordnung und den einschlägigen DIN-Normen zur Barrierefreiheit rechtlich keine Verpflichtung zu einer nachträglichen Herstellung eines barrierefreien Zugangs bei bestehenden Gewerbeeinheiten ableiten lässt. Insbesondere die Holtenauer Straße ist von altem Gebäudebestand geprägt. Die Landeshauptstadt Kiel hat somit rechtlich keine Möglichkeit, ein Anpassungsverlangen für eine stufenlose Erreichbarkeit bei Bestandsgebäuden durchzusetzen. Der Antrag des Ortsbeirates mit der Idee eines Pilotprojektes zur stufenlosen Erreichbarkeit von den und Restaurants zielt auf eine rein freiwillige Umsetzung ab.

 

Mobile Rampen stellen eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar und sind daher genehmigungspflichtig. Einige Betriebe - u.a. in der Holtenauer Straße - haben bereits eine mobile Rampe vor ihrem Geschäft und sind somit barrierefrei erreichbar. Diese Sondernutzungsgenehmigungen würden auch in Zukunft im Rahmen einer Einzelfallprüfung ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dabei dürfen keine verkehrsrechtlichen oder straßenrechtlichen Gründe dagegensprechen. Bei der Einzelfallprüfung sind vor allem die Größe der Rampen, die Einfriedung und die Restgehwegbreite entscheidend. Der Begegnungsverkehr für geheingeschränkte Menschen, Kinderwagen und andere Verkehrsteilnehmer*innen muss gegeben sein. Es dürfen z.B. keine „Stolperfallen“ entstehen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich nichts gegen die Aufstellung mobiler Rampen spricht, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

 

Der öffentliche Raum ist bereits seitens des Tiefbauamtes barrierefrei hergestellt, so dass eine direkte Betroffenheit im Zusammenhang mit der stufenlosen Erreichbarkeit der Geschäfte nicht besteht. Durch die geplanten reversiblen Maßnahmen werden keine neuen, dauerhaften Barrieren für Passanten entstehen.

 

Es ist konkret geplant, den Ortsbeiratsantrag auf einer Sitzung des Vereins „Die Holtenauer e.V.“ den Gewerbetreibenden vorzustellen, wobei im Vorwege eine Ortsbegehung und eine Skizzierung möglicher baulicher Maßnahmen mit den betroffenen Abteilungen erfolgen soll. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie musste die Sitzung des Vereins und die Bestandsaufnahme mehrfach verschoben werden. Sobald die aktuelle Lage es zulässt, wird die Sitzung neu terminiert.

Gleichwohl ist über das Referat für Wirtschaft Kontakt zum Vorsitzenden des Vereins „Die Holtenauer e.V.“ aufgenommen worden. Das Thema barrierefreie Zugänge zu den Geschäften ist bereits mehrfach im Verein diskutiert worden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Geschäfte (bauliche Art, Eingangssituation, Vermieter*innen - Mieter*innen - Konstellation) bevorzuge die Mehrheit der Händler*innen eine Klingellösung.

 

Die Verwaltung sieht allerdings die vom Verein bevorzugte Klingellösung durchaus kritisch. Diese Variante führt nicht dazu, dass mobilitätseingeschränkte Menschen gleichberechtigt mit einbezogen werden. Es besteht die Gefahr der Ausgrenzung, da die Menschen im öffentlichen Fußwegbereich auf Hilfe oder Bedienung warten müssen.

 

Die Arbeitsgruppe Barrierefreiheit und Mobilität des Beirates für Menschen mit Behinderung beschäftigt sich derzeit ebenfalls mit diesem Thema. Die Beratungen innerhalb der Arbeitsgruppe als auch im Gremium bzw. Beirat für Menschen mit Behinderung sind - nicht zuletzt wegen der zahlreichen Sitzungsabsagen - noch nicht abgeschlossen.

 

Die sich bisher herauskristallisierten Maßnahmen für eine mittelfristige Umsetzung

      Aufstellung mobiler Rampen wie sie auch jetzt teilweise schon verwendet werden, unter der Voraussetzung, dass das Tiefbauamt im Einzelfall eine Sondernutzungserlaubnis erteilt

      Anbringung einer Klingel, so dass auch spontane Kontaktaufnahme bzw. Warenausgabe möglich ist

werden zeitnah mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung beraten.

 

Ebenso werden mögliche Kriterien für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung offen mit den Expert*innen diskutiert. Die Verwaltung schlägt vor, die als Förderbudget vorgeschlagene Summe in Höhe von 5.000 Euro vorbehaltlich der Zustimmung des Beirates aus dem Haushaltstitel „Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im städtischen Zuständigkeitsbereich“ - Konto 52111001 - zu decken. Konkrete Anträge von Eigentümer*innen bzw. Betreiber*innen von Ladengeschäften und Restaurants sollten stets mit den Beiratsmitgliedern erörtert werden.

 

Es wird folgendes Verfahren zur Vergabe der Fördermittel vorgeschlagen:

  • Jede*r Antragsteller*in hat den Antrag mit Plänen, Baubeschreibung und Kostenschätzung bis zu einer bestimmten Frist einzureichen.
  • Der Antrag ist vor Baubeginn einzureichen.
  • Jeder Antrag wird im Beirat für Menschen mit Behinderung beraten und beschieden.
  • Es erfolgt eine Bezuschussung von 20% pro Einzelmaßnahme, die Summe der Förderung ist jedoch maximal auf 1.000 Euro beschränkt.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises, der von der Verwaltung sachlich und rechnerischen freigezeichnet wird.
  • Danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

 

Aufgrund noch nicht abgeschlossener Beratungen stellt diese Geschäftliche Mitteilung lediglich einen Zwischenstand dar, die Beratungen des Beirates für Menschen mit Behinderung und seiner Arbeitsgruppen bleiben abzuwarten.

 

Die Problematik der bevorzugten Förderung eines Straßenzuges - Holtenauer Straße - wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Vielmehr könnte dieses Projekt bzw. die dargestellten Möglichkeiten, allen Menschen diskriminierungsfreien Zugang zu Geschäften und Restaurants zu verschaffen, Modellprojekt und Vorbild für andere Straßenzüge in der Landeshauptstadt Kiel sein. Entscheidend ist eine gute öffentliche Kommunikation der baulichen und betrieblichen Möglichkeiten, so dass weitere Betreiber*innen von Läden und Restaurants zum Nachahmen motiviert werden.

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtinr Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

  Seite: 1/3

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Mar 25, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Apr 28, 2021 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Apr 29, 2021 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 11, 2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen