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Antrag der Verwaltung - 0174/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Büro des Stadtpräsidenten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 18, 2021
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Antrag
Antrag:
Der nachfolgenden Ergänzung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.
Eingefügt wird folgender dritter Absatz in § 45:
(3) Zur Anwendung dieser Geschäftsordnung in Videokonferenzen nach § 35a GO erstellt der Stadtpräsident in Abstimmung mit dem Ältestenrat einen Leitfaden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach dem Beschluss über die Neufassung der 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel gemäß der Maßgabe in der Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration kann diese nach Ausfertigung und Bekanntmachung in Kraft treten. Mit dem neu eingefügten § 14a wird dann die Möglichkeit bestehen, dass in Fällen von höherer Gewalt notwendige Sitzungen als Videokonferenzen stattfinden können.
Wegen der näheren Regelungen verweist die Hauptsatzung auf die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse sowie die Geschäftsordnungen und Satzungen der Beiräte.
Bei der Durchführung der Videositzungen nach §14a wird festzulegen sein, inwieweit die bestehenden Geschäftsordnungsregelungen auch in digitalen Sitzungen anwendbar sind und für welche Abläufe gesonderte Regelungen gefunden werden müssen. Der Ablauf einer digitalen Sitzung und die Handhabung der Regelungen in der Geschäftsordnung innerhalb einer solchen digitalen Sitzung werden sich erst nach ersten praktischen Erfahrungen komplett herausbilden und auch zukünftig an neue Entwicklungen anpassen.
Die Beschlussfassung über eine Ergänzung der Geschäftsordnung mit detaillierten Regelungen erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass der Ablauf und die Handhabung der Geschäftsordnung bei Videokonferenzen in Form einer Gegenüberstellung der geltenden Regelungen für analoge Sitzungen und der ggf. notwendigen Abweichungen bei Videositzungen dargestellt werden. Bei Bedarf kann diese dann noch kurzfristig geändert, korrigiert oder ergänzt werden.
Mit der nun vorgeschlagenen Ergänzung der Geschäftsordnung um einen pauschalen Verweis auf diesen Leitfaden wird die formale Vorgabe des § 14a der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel erfüllt und eine Durchführung von Videositzungen in kommunalverfassungsrechtlicher Hinsicht ermöglicht. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die IT-spezifischen Lösungen befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.
Hans-Werner Tovar
Stadtpräsident