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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0184/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Folgende Maßnahmen werden in den Lärmaktionsplan aufgenommen und soweit sie Verwaltungsbereiche der Landeshauptstadt Kiel betreffen verbindlich innerhalb eines Jahres umgesetzt:

 

  • Tempo 30-Zonen in allen Wohngebieten. Die Tempo 30-Zonen sind auch verbindlich r die übergeordneten Straßen wie z.B. Kreisstraßen,r die das Land oder der Bund zuständig sind.
  • ckbau der 4spurigen Straßen mit Wohnbebauungen wie z.B. Westring, um den Abstand zwischen Fahrbahn und Wohngebäuden zu erweitern. Für eine kurzfristige Umsetzung reicht eine Umwidmung der jeweils an den Gebäuden liegenden Fahrspur zu einer Rad- oder Busspur. Mittelfristig sind entsprechende bauliche Maßnahmen umzusetzen.
  • Sicherung der Ruhigen Gebiete. Dazu gehört die vollständige Streichung des Baugebietes Suchsdorf West aus dem Wohnbauflächenatlas sowie ein Ratsbeschluss zum Planungsstopp der Südspange.
  • Aufnahme aller Kleingartengebiete als innerstädtische Erholungsgebiete.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen auch in Bereichen, die nicht der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel unterliegen, glichst zeitnah umgesetzt werden.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Lärmaktionsplan ist eine rechtsverbindliche EU-Richtlinie, die von Bund, Land und Kommunen gleichermaßen umzusetzen ist. Die Richtlinie dient der Vermeidung von lärmbedingten Gesundheitsschäden. Die Vermeidung von Gesundheitsschäden sollte für die Stadt Kiel selbstverständlich sein und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

Die EU Vorgaben den Lärm zu reduzieren wurde gem. der Beschlussvorlage bisher nur teilweise, aber nicht in einem befriedigenden Maße, umgesetzt. In 3 von 4 Kategorien kam es zu einer Zunahme der Lärmbelastung statt gem. der Vorgabe des Lärmaktionsplan 2013 zu einer Senkung von 5 % pro Jahr, d.h. 25 % in 5 Jahren. Und beim Nachtlärmindex kam es nur zu einer Reduzierung von 2 % an Stelle der im Lärmaktionsplan 2013 als Ziel gesetzten 25 %.

 

Die in der vorgelegten Beschlussfassung dargestellten Maßnahmen sind augenscheinlich weder ausreichend die EU Vorgaben umzusetzen, noch die Gesundheit der betroffenen Anwohner*innen ausreichend zu schützen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind schnelle und weitreichende Maßnahmen notwendig. Die im Antrag genannten Maßnahmen können zumindest soweit sie den Verwaltungsbereich der Landeshauptstadt Kiel betreffen   zeitnah binnen eines Jahres umgesetzt werden. Allerdings ist auch das Land hier in der Pflicht, da ein Teil der Straßen unter seiner Verwaltung liegt. Hier ist die Verwaltung gefordert, zur Umsetzung der r Kiel nötigen Maßnahmen, auf den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr einzuwirken.

 

 

 

gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber   f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

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Beschlüsse

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Feb 18, 2021 - Ratsversammlung - abgelehnt