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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0187/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Drucksache 0128/2021 "Beförderung von Seniorinnen und Senioren sowie anderer Hochrisikogruppen mit dem Taxi statt mit dem ÖPNV während der Pandemie"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 18, 2021
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Antrag
Antrag:
Der Antrag erhält folgende Fassung:
„Die Verwaltung wird gebeten, spätestens bis Ende März ein Konzept zur Beförderung von Senior*innen mit Taxen zum jeweils geltenden Preis einer Fahrt mit dem ÖPNV, wobei die Stadt die Differenz zum regulären Taxifahrpreis trägt, zu entwickeln und umzusetzen.
Dabei sollen folgende Punkte berücksichtig werden:
Diese Maßnahme soll auf den Zeitraum der Pandemie beschränkt werden. Sie soll auf die Personengruppe der Senior*innen über 70 Jahre sowie Angehörige anderer anerkannter Hochrisikogruppen beschränkt werden. Sie soll Anwendung finden für die Beförderung zwischen regulären Haltestellen des ÖPNV oder, unter der Voraussetzung, dass die Entfernung mehr als 500 Meter beträgt, von der Haustür zum Zielort. Für die Taxibestellung im Rahmen der Maßnahme soll eine zentrale Rufnummer eingerichtet werden. Die üblichen für Taxifahrten geltenden Hygieneregeln sind einzuhalten.
Der Seniorenbeirat ist in die Konzeptentwicklung nach Möglichkeit einzubeziehen.“
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die von der CDU beantragte Unterstützungsmaßnahmen zum Personentransport für Angehörige einer Hochrisikogruppe mit dem Taxi statt dem ÖPNV erscheint geeignet, das Risiko einer Infektion für diesen besonders gefährdeten Personenkreis zusätzlich zu senken.
Allerdings ist Kiel mit einer solchen Maßnahme schon relativ spät dran. Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens und der Tatsache, dass die Stadt Kiel auf Vorbilder aus anderen Kommunen und Kreisen, in denen entsprechende Projekte bereits umgesetzt werden (Tübingen, Rensburg-Eckernförde), zurückgreifen kann, erscheint es sinnvoll, eine solche Maßnahme direkt nach der Konzepterstellung in die Umsetzung zu bringen, anstatt eine weitere Beschlussfassung der Ratsversammlung vorzuschalten. Eine Korrektur durch die Selbstverwaltung bleibt auch während der Umsetzungsphase der Maßnahme möglich.
Eine Beschränkung ausschließlich auf den Transport zwischen regulären Haltestellen des ÖPNV ist unnötig. Es gibt keinen Grund, betroffenen Personen den, möglicherweise beschwerlichen Weg zur Haltestelle und das Warten dort in einer möglicherweise größeren Gruppe von wartenden Fahrgästen abzuverlangen. Ab einer gewissen Mindeststrecke sollte auch die direkte Beförderung von der Haustür zum Zielort ermöglicht werden.
gez. Ratsfrau Margot Hein f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE