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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0200/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Geschäftlichen Mitteilung die Rahmenbedingungen darzulegen, was ein Einsatz von Luftreinigungsanlagen mit Hochleistungsschwebstofffiltern (HEPA-Filterklassen H13 oder H14) für die Klassenräume in den Kieler Schulen bedeutet. Dabei sollten unterschiedliche Belange berücksichtigt werden.

 

Die Geschäftliche Mitteilung soll die folgenden Punkte beantworten:

- Wie viele Klassenräume sind „schwer zu lüften“?

- Was genau bewirken diese Luftfilter?

- Welche Empfehlungen geben zurzeit die relevanten Experten wie z.B. das Umweltbundesamt, das städtische Gesundheitsamt u.a.?

- Was kosten diese Geräte?

- Mit welchen Geräten lassen sich evtl. die sog. Dunkelsporthallen aufrüsten und wieder nutzbar machen?

- Kann die Immobilienwirtschaft bei jeder Sanierung von Schulen prüfen, ob ein Klimasystem (raumlufttechnische (RLT-)Anlagen) umgesetzt werden kann?

 

Als Ergebnis sollte neben der Beantwortung der genannten Punkte eine Prioritätenliste der aufgelisteten Räume, die nicht bzw. schwer zu lüften sind, mit definierten Kosten pro Schule erstellt werden.

 

Da die Erkenntnisse der Maßnahmen bzgl. der Pandemie-Bekämpfung sich momentan sehr schnell erweitern, wird gebeten auch die Frage zu beantworten, ob sich die Erkenntnisse seit dem von der Ratsversammlung abgelehnten Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE (Drs. 0926/2020) relevant geändert haben.

 

Diese Geschäftliche Mitteilung soll zur Beratung dem Ausschuss für Schule und Sport vorgelegt werden.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Präsenz-Unterricht wird demnächst wieder in einigen Klassenstufen aufgenommen. Die Entscheidung der Lock-Down-Strategie wird auf Landes-Ebene auf Basis der unterschiedlichen Belange wie Infektionsschutz, Recht auf Bildung etc. getroffen. Natürlich muss auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Lernenden und Lehrenden dabei abgewogen werden. Es sollte bei der Umsetzung von Maßnahmen die momentane Erkenntnislage einbezogen werden. Diese Landes-Strategie sollte mit begleitenden Maßnahmen wie Schnelltests und/oder Einsatz von weiteren Hilfsmitteln, wie ggf.  Luftreinigungsgeräten, begleitet werden. Die Kommune kann diesen Prozess nur konstruktiv ergänzen.

 

In unterschiedlichen Quellen, z.B. Umweltbundesamt (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall.de), Berichterstattung NDR, Stand: 03.12.2020 21:17 Uhr (Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-und-Schulen-Sind-Lueftungsanlagen-die-Loesung,schule2408.html ) oder Berichterstattung der KMK (Quelle https://www.news4teachers.de/2020/10/vier-bundeslaender-foerdern-mobile-luftfilter-fuer-schulen-kmk-praesidentin-redet-bedarf-aber-klein-und-den-aufwand-gross), gibt es heterogene Aussagen bzgl. der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, wobei der Tenor bislang lautet, dass die Lüftung das Mittel der Wahl ist, die Gesundheit an der Schule aufrecht zu erhalten. Diese bisherigen Erfahrungswerte können durch neuere Erkenntnisse sich laufend ändern.

Weiterhin gilt, dass das Land Schleswig-Holstein, wahrscheinlich aufgrund dieser heterogenen Wissenslage, keine spezielle Förderung der Luftreinigungsgeräte aufgelegt hat. Eine Umsetzung durch die Kommunen alleine kann bei einer Installation in allen Schulräumen momentan aufgrund der voraussichtlichen Kosten nicht erwartet werden.

 

Die Datenlage ist zu unsicher, um derzeit eine Entscheidung zu treffen. Erst wenn eine solide Datenbasis vorliegt, können weitere Schritte geplant werden.

 

 

gez. Ratsfrau Antje Möller-Neustock  f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsfrau Andrea Hake   f.d.R.

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

gez. Ratsfrau Annkathrin Hübner  f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

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Beschlüsse

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Feb 18, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen