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Antrag der Verwaltung - 0207/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NAH.SH GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Mar 10, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 18, 2021
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Antrag
Antrag:
Die Vertreterin der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der NAH.SH GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß den aus der beigefügten Synopse ersichtlichen Änderungen wird zugestimmt (Anlage 1).
- Der Veräußerung der Geschäftsanteile des Zweckverbandes ÖPNV des Kreises Steinburg an den Kreis Steinburg wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Kiel ist ebenso wie die anderen kreisfreien Städte und Landkreise jeweils mit 3,33 % an der NAH.SH GmbH (NAH.SH) beteiligt. Hauptgesellschafter der NAH.SH ist das Land Schleswig-Holstein mit einer Beteiligung von 50 %.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums und der NAH.SH hat die vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der NAH.SH erarbeitet und einen neuen Vertragsentwurf erstellt. Neben einigen redaktionellen Änderungen sind insbesondere folgende Anpassungen vorgesehen:
- Anpassung des § 3 „Gegenstand des Unternehmens“ im Zusammenhang mit der Einrichtung des „Kompetenzzentrums Mobilität“ bei der NAH.SH. Die Formulierung der im § 3 genannten Aufgaben entstammt noch aus der Zeit der Gründung der im Jahr 1997 gegründeten Vorgängergesellschaft LVS. Bei der Umwandlung der LVS zum Nahverkehrsverbund der Aufgabenträger (NAH.SH GmbH) in 2014 wurde die Beschreibung der Aufgaben zunächst unverändert beibehalten.
Bei dieser Änderung handelt es sich im Wesentlichen um eine Darstellung und Konkretisierung der bisher schon von der NAH.SH wahrgenommenen Tätigkeiten und Aufgaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Diese Konkretisierung ist auch deshalb sinnvoll und notwendig, da die NAH.SH künftig im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein ein „Kompetenzcentrum Mobilität“ (Arbeitstitel) einrichten und betreiben soll (nähere Erläuterungen siehe Anlage 2).
- Übertragung der Gesellschaftsanteile des „Zweckverbandes ÖPNV des Kreises Steinburg“ auf den Kreis Steinburg.
Der Zweckverband möchte seine Gesellschaftsanteile auf den Kreis Steinburg übertragen. Hierfür muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden und die Aufnahme des neuen Gesellschafters muss von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden (s. § 5 Abs. 2 i.V. mit § 26 Abs. 2).
- Die Anforderungen des Innenministeriums bzgl. der Umsetzung des § 102 Abs. 5 der Gemeindeordnung SH werden mit dieser Anpassung umgesetzt.
Beispielhaft sind hierbei die Regelungen zur Vergütungsoffenlegung angeführt (s. § 21 f.). Seitens des Landes SH wurde mit der Einfügung des neuen § 21 die Gültigkeit des Corporate Governance Kodex des Landes SH in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen.
- Mit den Anpassungen im § 15 wird die Voraussetzung für Bildung eines neuen Beirats geschaffen.
Der ursprüngliche NAH.SH-Beirat soll durch einen neuen Beirat, in dem die ÖPNV-Unternehmen vertreten sind, ersetzt werden.
Das Rechtsamt hat die vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrags geprüft und keine Einwendungen erhoben.
Die Änderung des Gesellschaftszwecks ist gemäß § 108 GO SH bei der Kommunalaufsicht anzeigepflichtig; diese hat die vorgeschlagenen Änderungen geprüft und auf ihr Widerspruchsrecht verzichtet.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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626,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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727,4 kB
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