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Geschäftliche Mitteilung - 0212/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrags der KITZ - Kieler Innovations- und Technologiezentrum GmbH (KITZ GmbH)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
|
|
|
Mar 10, 2021
|
Antrag
Im September 2020 (Drs. Nr. 0704/2020) hat die Ratsversammlung Änderungen des Gesellschaftsvertrags der KITZ GmbH gemäß § 102 Abs. 5 der Gemeindeordnung beschlossen. Der entsprechende Beschluss der Gesellschafterversammlung der KITZ GmbH wurde im Dezember 2020 gefasst.
In dieser Gesellschafterversammlung haben die anderen Gesellschafter aus gegebenen Anlass kurzfristig beschlossen, zusätzlich zu den bereits abgestimmten Änderungen (gem. § 102 Abs. 5 GO) Regelungen hinsichtlich Beschlussfassungen in Videokonferenzen in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Der Geschäftsführer der KITZ GmbH hat den Auftrag erhalten, zusammen mit dem Notar eine rechtsichere Lösung zu erarbeiten und formell umzusetzen. Zu diesem Punkt hat sich der EBK wegen der fehlenden Vorbereitungszeit und des fehlenden Votums der städtischen Gremien der Stimme enthalten. Eine Einholung eines Beschlusses der Ratsversammlung war aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Der EBK möchte jedoch die Selbstverwaltung mit dieser geschäftlichen Mitteilung informieren, da weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrags durchgeführt worden sind. Nach den Mehrheitsverhältnissen ist die Stimme der LH Kiel für den Ausgang der Abstimmung nicht ausschlaggebend.
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrags hinsichtlich Videokonferenzen sind in der Anlage dargestellt.
Das Rechtsamt der Landeshauptstadt Kiel ist mit den Änderungen Einverstanden.
Die Gesellschafter der KITZ GmbH sind:
- Landeshauptstadt Kiel 10,77%
- Förde Sparkasse 44,17%
- Kieler Volksbank 18,91%
- Industrie- und Handelskammer 10,77%
- Christian-Albrechts-Universität 8,09%
- Fachhochschule Kiel 4,04%
- Heidelberger Druckmaschinen AG 3,24%
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlage:
Sachverhalt/Begründung
Im September 2020 (Drs. Nr. 0704/2020) hat die Ratsversammlung Änderungen des Gesellschaftsvertrags der KITZ GmbH gemäß § 102 Abs. 5 der Gemeindeordnung beschlossen. Der entsprechende Beschluss der Gesellschafterversammlung der KITZ GmbH wurde im Dezember 2020 gefasst.
In dieser Gesellschafterversammlung haben die anderen Gesellschafter aus gegebenen Anlass kurzfristig beschlossen, zusätzlich zu den bereits abgestimmten Änderungen (gem. § 102 Abs. 5 GO) Regelungen hinsichtlich Beschlussfassungen in Videokonferenzen in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Der Geschäftsführer der KITZ GmbH hat den Auftrag erhalten, zusammen mit dem Notar eine rechtsichere Lösung zu erarbeiten und formell umzusetzen. Zu diesem Punkt hat sich der EBK wegen der fehlenden Vorbereitungszeit und des fehlenden Votums der städtischen Gremien der Stimme enthalten. Eine Einholung eines Beschlusses der Ratsversammlung war aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Der EBK möchte jedoch die Selbstverwaltung mit dieser geschäftlichen Mitteilung informieren, da weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrags durchgeführt worden sind. Nach den Mehrheitsverhältnissen ist die Stimme der LH Kiel für den Ausgang der Abstimmung nicht ausschlaggebend.
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrags hinsichtlich Videokonferenzen sind in der Anlage dargestellt.
Die Gesellschafter der KITZ GmbH sind:
- Landeshauptstadt Kiel 10,77%
- Förde Sparkasse 44,17%
- Kieler Volksbank 18,91%
- Industrie- und Handelskammer 10,77%
- Christian-Albrechts-Universität 8,09%
- Fachhochschule Kiel 4,04%
- Heidelberger Druckmaschinen AG 3,24%
Das Rechtsamt der Landeshauptstadt Kiel ist mit den Änderungen Einverstanden.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlage:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217,5 kB
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