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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0214/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

a)        Die von der Landeshauptstadt in den Aufsichtsrat der KiWi GmbH entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder werden mit Wirkung zum 01.09.2021 abberufen:

 

Mitglied      Ersatzmitglied

1. Ratsmitglied Christina Schubert  1. Ratsmitglied Antje Möller-Neustock

2. Ratsmitglied Wolfgang Homeyer  2. Ratsmitglied Ralph Roick

3. Ratsmitglied Jessica Kordouni  3. Ratsmitglied Daniela Sonders

4. Ratsmitglied Alena Kühnhold   4. nicht benannt

5. Ratsmitglied Daniel Pollmann   5. Ratsmitglied Phllip Schüller

6. Ratsmitglied Constance Prange  6. Ratsmitglied Erica Diehr

7. Ratsmitglied Dirk Scheelje   6. Ratsmitglied Arne Langniß

 

b)        An ihrer Stelle entsendet die Landeshauptstadt Kiel folgende neue Mitglieder und Vertreter*innen in den Aufsichtsrat der KiWi GmbH:

 

Mitglied      Vertreter*in

 

1. Ratsmitglied Christina Schubert  1. Ratsmitglied Antje Möller-Neustock

 

2. Ratsmitglied Nesimi Temel   2. Ratsmitglied André Wilkens

 

3. Ratsmitglied Sigrid Schröter   3. Ratsmitglied Constance Prange

 

4. Ratsmitglied Dirk Scheelje   4. Ratsmitglied Jessica Kordouni

 

c) Als Aufsichtsratsvorsitzende*r wird vorgeschlagen:

 

 ………………………………………………………

 

d) Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer und Stadträtin Doris Grondke als ständige Mitglieder kraft Amt im Aufsichtsrat sind.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Aufgrund der Änderung des Gesellschaftsvertrags der KiWi GmbH (Drs. Nr. 0202/2021) ist eine Neuentsendung in den Aufsichtsrat der KiWi GmbH notwendig. Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder werden abberufen (Antragspunkt a).

 

Der Aufsichtsrat der KiWi GmbH besteht gemäß § 9 Abs. 1 der neuen Fassung des Gesellschaftsvertrags aus 8 Mitgliedern. Gemäß § 9 Abs. 2 gehören kraft Amtes der Oberbürgermeister und ein/e von ihm genannte/r Dezernent/in für die jeweilige Dauer ihrer Amtszeit als ständige Mitglieder dem Aufsichtsrat an (Antragspunkt d). Vier weitere Mitglieder werden von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entsandt (Antragspunkt b). Für diese vier Personen ist gemäß § 9 Abs. 4 jeweils ein Vertreter*in zu entsenden. Die private Wirtschaft entsendet zwei Mitglieder und Vertreter.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags hat die Landeshauptstadt Kiel das Vorschlagsrecht für die/den Vorsitzende/n des Aufsichtsrats (Antragspunkt c).

 

Die Amtszeit des bestehenden Aufsichtsrats endet mit der Eintragung der Änderungen des Gesellschaftsvertrags ins Handelsregister. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrats weiter.

 

Das OVG Schleswig hat in dem Urteil vom 06.12.2017 (Az.: 3 LB 11/17) festgestellt, dass für die Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in den Aufsichtsrat einer GmbH § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden ist und dementsprechend Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Vertreter*innen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, sofern es sich um einen atypischen Fall handelt, der regelmäßig nur dann gegeben wäre, wenn bei Beachtung der Geschlechterparität geeignete Bewerberinnen und Bewerber nicht oder nicht in ausreichender Zahl gefunden werden könnten. Sofern ein Benennungs- oder Entsendungsrecht für eine ungerade Anzahl von Mitgliedern besteht, sind hier gem. § 15 Abs. 1 S.3 GstG Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen.

 

Das bedeutet, dass zwei Frauen und zwei Männer zu bestimmen sind. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des*der Vertreter*innen die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

May 12, 2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 20, 2021 - Ratsversammlung - geändert beschlossen