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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0226/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

1. Allgemeines

 

Die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel erstreckt sich zurzeit auf ein Straßennetz von ca. 850 km. Sie umfasst 19.623 Leuchtstellen mit 21.645 Leuchten und einem Anschlusswert von ca. 1,44 Megawatt. Damit sinkt trotz Ausweitung der Beleuchtung der Anschlußwert durch Effizienzgewinne jedes Jahr. Die fortlaufende Erschließung neuer Wohn-/

Gewerbegebiete und Velorouten sst das Straßen-/Radnetz und die Zahl der Leuchtpunkte ständig wachsen. Entsprechendes gilt für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung aufgrund der Wünsche aus der Bevölkerung und der Ortsbeiräte nach besserer Ausleuchtung der Straßen und Wege.

 

Gesteuert wird die Straßenbeleuchtung von 266 Schaltstellen über einen Dämmerungsschalter, der ein Funksignal auslöst. In der Zeit von 23:00 05:00 Uhr wird ein Teil der Straßenbeleuchtung abgeschaltet bzw. alle neuen LED-Leuchten werden mit einer 50 % Leistungsreduzierung betrieben.

 

Der Betrieb der Straßenbeleuchtung in der Landeshauptstadt Kiel wurde nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren 2007 an die swb Beleuchtung GmbH für 20 Jahre vergeben (Drs. 0370/2007). Der vorliegende Jahresbericht informiert über den aktuellen Sachstand und ist mit einer umfassenden Statistik hinterlegt.

 

2. Erneuerung der Leuchten und Masten

 

Wie dem detaillierten Bericht der swb Beleuchtung Jahresabschlussbericht Kiel Straßenbeleuchtung 2020 (Anlage 1) zu entnehmen ist, hat die swb in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit erheblich in die Erneuerung von Masten und Leuchten investiert. Im Jahr 2020 wurden 400 Masten ausgetausch und das Durchschnittsalter der Beleuchtungsmasten beträgt etwa 25 Jahre. Ebenfalls wurden 527 Leuchten getauscht oder neu aufgebaut. Somit beträgt das Durchschnittsalter aller Leuchten etwa 11 Jahre.

 

3. Erneuerung von Erdkabeln

 

In den zurückliegenden Jahresberichten wurde mehrfach auf die Altersstruktur der Anlagen und die damit auch hier verstärkt auftretenden Schäden hingewiesen. Der Sanierungsbedarf für das Leitungsnetz der Straßenbeleuchtung ist wegen der Überalterung der Erdkabel relativ hoch. Die bisher erfolgten, eher geringen Investitionen der Stadt haben daher nichts am grundlegenden Sanierungerfordernis geändert. Zuzeit hlt sich swb nicht in der Lage, in dem gewünschten Tempo eine Kabelerneuerung vorzunehmen. Die Verwaltung ist in intensiven Gesprächen mit swb, um Lösungen zur schnelleren Umsetzung zu finden.

 

Im Betriebsführungsvertrag für die Straßenbeleuchtung sind jährliche städtische Mittel in Höhe von mindestens 120.000 € festgelegt. Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 130.000  zur Verfügung gestellt. Damit es in Zukunft nicht zum Ausfall der Beleuchtung in ganzen Straßenzügen kommt und steigende Unterhaltungskosten vermieden werden, müssten im Sinne eines wirtschaftlichen Handelns weitere Mittel bereitgestellt werden. Auch in diesem Jahr liegen bereits diverse Kabelstörungen im Stadtgebiet vor, deren Reparatur häufig nur provisorisch möglich ist. Die swb Beleuchtung investiert selbst gemäß dem Betriebsführungsvertrag 100.000 zur Störungsbeseitigung von Kabelfehlern. Die Liste der durchgeführten Maßnahmen ist als Anlage 2 angefügt.

 

r die Erneuerung von Erdkabeln und Sicherungsmaßnahmen am Kabelnetz standen im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 250.000  zur Verfügung.

 

Eigene swb-Kabelerneuerungsmaßnahmen konnten aus den o. g. Gründen 2020 nicht umgesetzt werden. Im Vorwege wurde bei Baumaßnahmen von Leitungsträgern im Stadtgebiet die Mitverlegung eines Leerrohres für die Straßenbeleuchtung veranlasst. Es ist geplant, das noch weiter zu intensivieren.

 

4. Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung

 

Die Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung erfolgt entsprechend der im Bauausschuss vorgelegten Prioritätenliste (Drs. 0050/2021 vom 04.02.2021). Die Ortsbeiräte wurden, als Grundlager die weitere Programmfortschreibung, um Stellungnahme gebeten. In der Aufforderung zur Meldung sollten Angsträume sowie subjektiv zu dunkel erscheinende Bereiche benannt, aber auch die Reduzierung von Lichtemissionen und die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden.

 

5. LED-Beleuchtung

 

Als der Betriebsführungsvertrag 2007 mit swb geschlossen wurde, war die rasante Entwicklung der Nutzung der LED als Straßenbeleuchtung noch nicht abzusehen. Die swb hat das vertraglich vereinbarte Programm zur Effizienzsteigerung in den Jahren 2008 bis 2011 mit dem Austauch von ca. 13.000 Leuchten auch ohne LED-Leuchten erfolgreich durchgeführt. Die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel besitzt somit bereits einen hohen Standard. Ein Austausch dieser neuwertigen Straßenbeleuchtung (z. B. mit Natriumdampf-Hochdrucklampen) gegen LED-Beleuchtung ist noch nicht wirtschaftlich. Die verbliebenen ca. 3.000 Leuchten, die vor dem Jahr 2007 mit einer älteren Lichttechnik montiert wurden, besitzen in der Zukunft das Potenzial, auf LED zu wechseln. Durch die technische Weiterentwicklung der LED-Beleuchtungstechnik mit weltweit steigenden Stückzahlen und reduzierten Preisen erfolgt durch die Verwaltung eine Prüfung für einen möglichen Leuchtenwechsel auf LED-Beleuchtungstechnik.

 

Für alle ab dem Jahr 2016 neu aufgebauten Straßenzüge mit Straßenleuchten werden nur noch LED-Leuchten eingesetzt. Auf Teststrecken und bei ersten Bauvorhaben hat die Landeshauptstadt Kiel mit den modernen LED-Straßenleuchten seit mehreren Jahren positive Erfahrungen gesammelt. Mit jedem Jahr wird die Lichtwirkung und Effizienz noch weiter gesteigert. Zurzeit sind in der Landeshauptstadt Kiel bereits 3.327 LED-Leuchten installiert, das entspricht einem Anteil von 14,2 % an der Gesamtbeleuchtung.

 

Straßenzüge mit neuer LED-Beleuchtung sind neben den schon erwähnten Freileitungsumstellungen im Jahr 2016 und 2017 auch die Baumaßnahmen am Wellseedamm, Preetzer Straße, Wiener Allee ,Werftstraße, Westring, Waitzstraße, Königsweg, Schützenwall, Holtenauer Straße-Radweg, in der Rendsburger Landstraße, Wellseedamm und der Neubau der Straße am Schwimmbad und Werftbahnkreisel. Ferner sind auch die neuen Velorouten an der rdestraße, auf der Veloroute 10 und der Radweg an der B 76 mit LED-Leuchten ausgerüstet worden.

 

Zur Reduzierung von negativen Auswirkungen der Straßenbeleuchtung (z. B. Stromkosten, Lichtsmog) wird in vielen Bereichen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf Teilnacht umgeschaltet. In Bereichen mit älterem Leuchtenbestand leuchtet dann in dieser Zeit nur jede zweite Leuchte. Diese Teilnachtabschaltung ist nicht mehr zeitgemaß. Daher werden die neuen LED-Anlagen der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr mit 50 % reduzierter Leistung betrieben. Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung verbleibt somit auf einem hohen Niveau.

 

6. Störungsdienst

 

Der mit der swb geschlossene Vertrag beinhaltet auch eine Störungsbehebung. Sollten Störungen der Straßenbeleuchtungen bekannt werden, können diese direkt an die 24 Stunden besetzte Entstörungsstelle der Firma swb Beleuchtung GmbH unter der Telefonnummer 0800/8876060 abgegeben werden.

 

Über die Internetseite der Stadt Kiel kann unter www.kiel.de oder www.stoerung24.de die Störung bzw. das Anliegen gemeldet werden.

 

Dabei sind wir auf die Mithilfe aller Bürger*innen angewiesen. r jede Meldung und Hinweis zur Störungsbeseitigung bedanken wir uns.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 25, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 4, 2021 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen