Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 0237/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitale Sitzungen für alle Beiräte ermöglichen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 18, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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May 12, 2021
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Sachverhalte zu prüfen und eine Geschäftliche Mitteilung zur nächstmöglichen Ratsversammlung vorzulegen, in der die daraus resultierenden Kosten dargestellt werden:
● Welche Möglichkeiten bestehen für eine digitale Live-Übertragung von Ausschusssitzungen/Ortsbeiratssitzungen im Internet?
● Welche Kosten entstehen in dem Fall, dass Ortsbeiratsmitglieder mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden?
● Welche Kosten entstehen, wenn ein “Bring your own device” Ansatz verfolgt wird?
● Welche Möglichkeiten und Kosten entstehen, wenn in allen Tagungsräumen, in denen die Beiräte tagen, WLAN zur Verfügung zu gestellt wird oder vorhandenes WLAN nutzbar gemacht wird?
● Welche Fördermittel können ggf. in Anspruch genommen werden?
Die Ergebnisse sollen der Selbstverwaltung zusammen mit den notwendigen Schritten für die Umsetzung (wie z.B. ggf. Anpassungen von Hauptsatzung oder Geschäftsordnung) in der nächstmöglichen Sitzung der Ratsversammlung vorgestellt werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Möglichkeiten für die Teilhabe an Ausschusssitzungen sind für die Öffentlichkeit derzeit stark eingeschränkt. Die Teilnahme vor Ort im Sitzungsraum ist einerseits auf wenige Besucher*innen beschränkt und andererseits für viele Menschen auch mit der Angst vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko verbunden.
Aber auch unabhängig von der Pandemie haben sich die Informations- und Partizipationsgewohnheiten der Menschen in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich geändert und in Richtung digitaler Onlineangebote verschoben.
Wenn Politik transparent und attraktiv für Wähler*innen bleiben bzw. (wieder) werden will, muss sie diesen Entwicklungen Rechnung tragen und die Möglichkeit schaffen, online erlebbar zu werden.
Die Ratsversammlung hat sich nun aufgemacht, eine erste digitale Sitzung durchzuführen, um damit eine sichere und zeitgemäße Kommunalpolitik zu ermöglichen; der § 35a GO bietet dazu die rechtliche Grundlage. Die Ratsversammlung ist das Gremium, welches in letzter Instanz Entscheidungen trifft. Allerdings übernehmen die vielen vorgeschalteten Gremien wie die Ausschüsse, die Ortsbeiräte, der Kinder- und Jugendrat, der Beirat für Senior*innen sowie der Beirat für Menschen mit Behinderung eine sehr wichtige Aufgabe. In diesen Gremien finden der offene Austausch und die Einbringung verschiedener Akteur*innen auf kommunaler Ebene statt. Dies muss selbstverständlich auch in solch besonders schweren Zeiten wie der jetzigen gewährleistet sein. Demokratische Prozesse dürfen nicht eingeschränkt werden.
gez. Ratsfrau Svenja Bierwirth f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE
gez. Ratsfrau Gesa Langfeldt f.d.R.
gez. Ratsherr Matthias Treu
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Constance Prange f.d.R.
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Sven Krumbeck f.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Ratsfrau Annkathrin Hübner f.d.R.
FDP-Ratsfraktion
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60 kB
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