Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0245/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Ratsversammlung vom 10.12.2020 bzgl. Drucksache 0957/2020 Soziale Arbeit, Bildung und Kultur: Mit flexiblen Hilfen durch die Pandemie
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Mar 25, 2021
|
Sachverhalt/Begründung
Ausgangslage
Aus dem Beschluss der Ratsversammlung vom 10.12.2020 (Drs. 0957/2020):
- Die Verwaltung und freie Träger von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für benachteiligte Personen in der Landeshauptstadt Kiel werden aufgefordert, die Angebote ggf. so umzugestalten, dass die Ziele der Förderung auch unter den einschränkenden Bedingungen der Coronabekämpfung zumindest teilweise erreicht, bzw. Öffnungs- und Sprechzeiten aufrechterhalten werden können. Dabei sind Abweichungen von bestehenden vertraglichen Regelungen zulässig. Diese sind zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
- Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, zunächst für das Jahr 2021 entsprechend Anpassungen innerhalb bestehender von der Ratsversammlung beschlossener Zuwendungen an Vereine und Verbände im Bereich soziale Arbeit, Bildung und Kultur im Einvernehmen mit den Vertragspartner*innen vorzunehmen.
- Für Zuwendungen auf der Basis von Zuwendungsbescheiden gilt das Verfahren entsprechend. Ausgenommen sind Leistungsvergütungen, die durch Bundes- und Landesrecht normiert sind. Der Oberbürgermeister wird jedoch aufgefordert, sich beim Land für entsprechende Regelungen in den Bereichen SGB VIII, IX und XII einzusetzen. Hierzu wird auf die Kulanzregelung in der Eingliederungshilfe verwiesen.
- Die Verwaltung wird einmal im Quartal im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit berichten, welche Anpassungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus wird auch berichtet, ob und in welchem Umfang sich Finanzierungsbedarfe ergeben haben und ob diese durch Umschichtungen in den einzelnen Verträgen gedeckt werden konnten. Sollten mögliche Finanzierungsbedarfe entstehen, die nicht durch Umschichtungen gedeckt werden können, ist die Entscheidung über die Gewährung dieser Gelder der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung berichtet entsprechend im ersten Quartal 2021:
Sachstand
Erwartungsgemäß zeigt sich, dass das Gros der Vertragspartner*innen mit gleichartigen Problemen zu kämpfen hatte und weiterhin kämpft: Gerade in den beratungsintensiven Feldern der Suchthilfe, der psychosozialen Beratung und in den Frauenfacheinrichtungen mussten einige Maßnahmen durchgeführt werden, um die Beratungsintensität und -qualität aufrechtzuerhalten.
Diese Maßnahmen umfassen die Erarbeitung und Umsetzung von Hygienekonzepten, Ergänzung der persönlichen Beratungen durch telefonische Beratungen oder Beratungen per Mail. Die Mitarbeiter*innen arbeiten, wenn möglich, aus dem Home-Office und mussten daher überplan mit entsprechender Hard- und Software ausgestattet werden. Im Großen und Ganzen haben uns die Vertragspartner*innen berichtet, dass diese ihr Angebot, wenn auch sehr flexibel, aufrechterhalten konnten.
Im Jahr 2020 nutzten zudem einige Vertragspartner*innen die Möglichkeit, von den Corona-Sondermitteln des Landes Schleswig-Holstein Gebrauch zu machen. So haben einige Frauenfacheinrichtungen sowohl Gelder für technische Ausstattung als auch für die personelle Aufstockung erhalten. Auch wurden z. B. die Kieler Tafel e.V. und das Medibüro Kiel e.V. mit Geldern unterstützt.
Im Zuge des Rücklaufes einer Anfrage zu dem Beschluss der Ratsversammlung vom 10.12.2020 an die Vertragspartner*innen haben wir Kenntnis von weiter benötigten Mitteln in Höhe von ca. 8.000 EUR erhalten, welche u. E. nach zumindest zum Teil aus den Corona-Sondermitteln des Landes Schleswig-Holstein, die auch im Jahr 2021 wieder zur Verfügung stehen sollen, gedeckt werden können.
Aufgrund der dynamischen Lage stellt es sich aus unserer Sicht als nicht zielführend dar, in den einzelnen Verträgen bzw. Bescheiden Anpassungen vorzunehmen, die die derzeitige vertragliche Situation zwischen der Landeshauptstadt Kiel und einzelnen Vertragspartnern*innen optimal abbildet. Ohnehin wird den Vertragspartnern*innen ein gewisses Maß an Flexibilität gewährt (so sind z. B. Personal- und Sachkosten untereinander deckungsfähig).
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, die Vertragspartner*innen in der Mitteilungspflicht zu belassen, sollten sich Änderungen in deren Angebotsspektrum ergeben. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten ausschöpfen, flexible Lösungen anzubieten. Zudem wird der Verwendungsnachweis, dem ein Sachbericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres beiliegt, jährlich geprüft.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
