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Antrag der Verwaltung - 0251/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalstraße - Fahrbahnerneuerung zwischen Gravensteiner Straße und Tiessenkai
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 25, 2021
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May 6, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 20, 2021
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Antrag
Antrag:
Der Sanierung der Fahrbahn in der Kanalstraße zwischen Gravensteiner Straße und
Tiessenkai, bestandsorientiert in Asphaltbauweise, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten, den Bau vorzubereiten und vorbehaltlich der Finanzierung durchzuführen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Kanalstraße ist als Teilstück der geplanten Premiumradroute 1 rund um die Förde vorgesehen (vgl. Drs. 1070/2020). In der Geschäftlichen Mitteilung heißt es hierzu:
„Das Gutachten zum Premiumroutenradnetz sieht hier eine Fahrradstraße vor. Die dafür notwendigen Straßenbauarbeiten erfolgen unter gutachterlicher Begleitung, um den denkmalgeschützten Baumbestand nicht zu gefährden.“
In der November-Sitzung 2020 des Ortsbeirates Holtenau wurden durch die Verwaltung verschiedene Querschnittsaufteilungen und Befestigungsarten der Fahrbahn vorgestellt. Der Ortsbeirat hat sich nach intensiver Diskussion und unter Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte für eine Wiederherstellung der bisherigen Fahrbahn in Asphalt entschieden. Die Ausweisung als Fahrradstraße, wie gemäß Gutachten vorgesehen, ist damit weiterhin möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vorgaben der VwV zur StVO für die Anordnung von Fahrradstraßen eingehalten werden. Ein denkbarer Zeitpunkt für die Ausweisung als Fahrradstraße wäre nach der Realisierung der o. g. Sanierungsmaßnahme bzw. mit Inbetriebnahme einer neuen NOK-Fähre mit erhöhter Fahrradmitnahmekapazität.
Anhand der anliegenden Präsentation informierte das Tiefbauamt in der Ortsbeiratssitzung über Belange und Aspekte denkbarer Verkehrsführungs-, Querschnitts- und Oberflächenvarianten.
Es wurden sieben theoretisch vorstellbare Varianten der Fahrspuraufteilung und Fahrtrichtungen sowie acht theoretisch mögliche Varianten der Oberflächengestaltung vorgestellt und die jeweiligen Vor- und Nachteile beschrieben. Es schloss sich eine intensive Diskussion der Vor- und Nachteile der Varianten an.
Im Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat wurden Varianten mit Einbahnstraßenführung verworfen, weil diese u. a. durch dabei erforderliche Umwegfahrten negative Auswirkungen auf die umliegenden Straßen zur Folge hätten, zahlreiche Bushaltestellen zu verlegen wären und bis zu 126 Parkplätze entfallen würden.
Gestaltungsvarianten mit Pflaster wurden letztlich aus mehreren Gründen verworfen:
- Lärmentwicklung,
- zu unebene, unattraktive Oberfläche für die Premiumradroute,
- langwierig in der Herstellung.
Hinsichtlich einer zum Teil gewünschten historisch anmutenden Gestaltung dieses Bereichs wurde auf Möglichkeiten für eine entsprechende Gestaltung der Nebenflächen hingewiesen.
Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass die Fahrbahnbreite bei der Variante Fahrbahnerneuerung, bestandsorientiert in Asphaltbauweise, eine Ausweisung als Fahrradstraße auch zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen würde.
Bei entsprechender Beschlusslage soll die Maßnahme weiter geplant sowie in die mittel-
fristige Finanzplanung aufgenommen werden.
Der Ortsbeirat beschloss mit Mehrheit, dass die Variante Fahrbahnerneuerung, bestands-
orientiert in Asphaltbauweise, wie im Bestand mit Asphalt umgesetzt werden soll.
Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhält der Ortsbeirat Holtenau zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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567,7 kB
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