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Geschäftliche Mitteilung - 0252/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über aktuelle denkmalrechtliche Unterschutzstellungen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 25, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Das Landesamt für Denkmalpflege nimmt im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel kontinuierlich weitere Eintragungen von Objekten in die Denkmalliste vor. In der Sitzung des Bauausschusses am 06.02.2020 wurde zuletzt über durchgeführte Unterschutzstellungen berichtet. In den letzten Monaten wurden einige größere Ensembles unter Schutz gestellt. Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung wird über einige aktuelle nennenswerte Einträge in die Denkmalliste des Landes Schleswig-Holstein informiert.
Unter anderem ist die Marinewohnsiedlung in der Paul-Fuß-Straße 4- 32 aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Mehrheit baulicher Anlagen in die Denkmalliste eingetragen worden. Sie besteht aus 15 Gebäuden und wurde als Wohnsiedlung für Marineangehörige ab 1938 als dreigeschossige backsteinsichtige Häuserzeile mit Satteldächern in zwei Fluchten angelegt. Ein weiträumiger Innenhof wird von dem Ensemble umschlossen. Ein sparsames Dekor in Form von Schmuckreliefs über den Eingängen, Durchgänge zum Hof und die bogenförmige straßenbegleitende Form zeichnen diese Wohnsiedlung als Ausdruck schnellen und kostengünstigen Städtebaus aus.
Außerdem wurde die Wohnbebauung Eichendorffstraße/ Uhlandstraße als Mehrheit baulicher Anlagen aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen in die Denkmalliste eingetragen. In diesem Ensemble befanden sich bereits mehrere Einzeldenkmale, die seit ca. zehn Jahren von der unteren Denkmalschutzbehörde betreut wurden. Auf eine besonders gelungene Gesamtsanierung mit Dachgeschossausbau und Erweiterung in der Uhlandstraße 4, die vorbildlich für das Ensemble ist, wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Wohnbebauung Eichendorffstraße/Uhlandstraße wurde um 1925 u. a. für die Wohnungsgesellschaft der Provinz Schleswig-Holstein mbH errichtet. Es handelt sich vorwiegend um zweigeschossige traufständige Doppelhäuser in rotem Backstein und mit rot gedeckten Ziegeldächern sowie expressionistischen Fassadenelementen. Bekannte Architekten gestalteten die Fassaden unter dem Eindruck der fortschreitenden Moderne künstlerisch ausdrucksvoll. Die Wohnbebauung entlang der Eichendorff- und Uhlandstraße ist somit auch ein wichtiges Zeugnis einer Geschichtsepoche, der Weimarer Republik, in der durch bedeutende Leistungen des Wohnungsbaus insbesondere der westliche Stadtrand Kiels eine neue städtebauliche Form erhielt.
Weiter wurde die Wohnbebauung am Schülper Baum, Prüne und Sandkuhle als Mehrheit baulicher Anlagen aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen unter Schutz gestellt. Das Gebiet wurde 1920 als Ganzes neu überplant und durch einen Wettbewerb vom städtischen Hochbau- und Siedlungsamt vorbereitet. Die Architekten Heinrich Hansen, Ernst Prinz und Heinrich Stav erbauten zwischen 1921 und 1926/27 drei- bis viergeschossige, traufständige Backsteinhäuser auf dem von Schülperbaum, Prüne und Sandkuhle umgebenen dreieckigen Grundstück in traditioneller Formgebung des Heimatstils. Der in sich geschlossene Baublock weist sich durch Hervorhebung der mit Ladeneinbauten ausgestatten Eckbauten und für die Zeit mit gut zugeschnittenen und fortschrittlichen Kleinwohnungen aus.
Das Landesamt für Denkmalpflege (Obere Denkmalschutzbehörde) ist für die Bewertung von Objekten in Schleswig-Holstein zuständig. Die Anzahl der in die Denkmalliste eingetragenen Kulturdenkmale im Kieler Stadtgebiet hat sich in den zurückliegenden Jahren fast auf das dreifache erhöht: Von Januar 2015 mit einer Anzahl von 622 Kulturdenkmale auf aktuell 1790 Kulturdenkmale (Stand Dezember 2020). Nach wie vor steht die Bewertung von ca. 580 Objekten in der Landeshauptstadt Kiel noch aus. Es ist daher absehbar, dass der Denkmalbestand der Stadt Kiel absehbar ca. 2.300 Objekte umfassen wird. Die Denkmallisten mit den unter Schutz gestellten Objekten werden durch das Landesamt laufend fortgeführt.
Mit der höheren Anzahl von formell unter Denkmalschutz gestellten Objekten steigt auch der personelle Bedarf in der unteren Denkmalschutzbehörde (UD), wenn es um den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes geht. Dieses ist immer dann der Fall, wenn es zu denkmalrechtlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen an Kulturdenkmalen und deren Umgebung kommt. Zum 01.03.2021 konnte die seit Sommer 2019 ausgeschriebene halbe Stelle in der UD besetzt werden. Absehbar werden die vorhandenen personellen Ressourcen in der UD mehr als ausgelastet sein, so dass ein weiterer Stellenbedarf nicht ausgeschlossen ist.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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