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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0257/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Auf Grundlage des vorgelegten Ergebnisberichtes der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Konversionsgebiets Holtenau Ost (Anlage) wird die Variante B3 als Vorzugsvariante zur weiteren Bearbeitung festgelegt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Die sechs betrachteten Varianten B3, H1, H2, H1_2, H2E und HB sind als Auswahlvarianten aus dem vorangegangenen Variantenvergleich von 17 Varianten hervorgegangen (vgl. Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie, Drs. 0385/2017).

 

Die verkehrliche Weiterentwicklung der hier aufgezeigten Varianten hat auf Grundlage und in Abstimmung mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung Holtenau Ost stattgefunden.

 

Alle sechs Varianten verlaufen im Kern südlich des Verkehrslandeplatzes und nutzen östlich der Lilienthalstraße die gleichen Trassen. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen in der Art der Anbindung an die B 503: die Variante B3 bietet als einzige einen vollständigen, direkten Anschluss. Die Varianten H2E und HB führen den Verkehr in einer Richtung an Holtenau vorbei, in der anderen Richtung wird der Verkehr durch Erschließungsstraßen (Immelmannstraße bzw. Lilienthalstraße) geführt. In den Varianten H1, H2 und H1_2 wird der gesamte Verkehr von Holtenau Ost und perspektivisch aus dem geplanten Wohngebiet südlich des Verkehrslandeplatzes über Erschließungsstraßen (Immelmannstraße und/oder Lilienthalstraße) zum Holtenauer Knoten geführt.

 

 

Im Folgenden sind die sechs Varianten stichpunktartig beschrieben:

 

Variante H1

Verlauf über Immelmannstraße und zwischen Holtenau und Verkehrslandeplatz, Erschließung Holtenau Ost nördlich des Sportplatzes (Eekbrook) und über die Feuerwehrrampe, Immelmannstraße wird zur Vorfahrtsstraße.

 

Variante H2

Verlauf über Lilienthalstraße und zwischen Holtenau und Verkehrslandeplatz, Erschließung Holtenau Ost nördlich des Sportplatzes (Eekbrook) und über die Feuerwehrrampe, Lilienthalstraße wird zur Vorfahrtsstraße.

 

Variante H2E

Verlauf zwischen Holtenau und Verkehrslandeplatz, Anbindung an Holtenauer Knoten über neue Spange westlich von Holtenau (Richtung Holtenau Ost) und Lilienthalstraße (Richtung Zentrum) mit Kreisverkehr am Knotenpunkt Lilienthalstraße/Richthofenstraße und Erschließung Holtenau Ost nördlich des Sportplatzes (Eekbrook) und über die Feuerwehrrampe,

Lilienthalstraße wird zur Vorfahrtsstraße.

 

Variante H1_2

Verlauf zwischen Holtenau und Verkehrslandeplatz, Anbindung an Holtenauer Knoten über

Immelmannstraße und Lilienthalstraße (jeweils eine Richtung) und Erschließung Holtenau Ost rdlich des Sportplatzes (Eekbrook) und über die Feuerwehrrampe, Lilienthalstraße wird zur Vorfahrtsstraße.

 

Variante HB

Verlauf zwischen Holtenau und Verkehrslandeplatz, Erschließung über Immelmannstraße (Richtung stadteinwärts) und Verflechtungsstreifen an der B 503 (stadtauswärts) mit planfreier Querung des Flughafenradwegs sowie Erschließung Holtenau Ost nördlich des Sportplatzes (Eekbrook) und über die Feuerwehrrampe.

 

Variante B3

Brücke über die B 503 mit Anbindung an die B 503 aus und in Richtung Süden und Erschließung Holtenau Ost nördlich des Sportplatzes (Eekbrook) und über die Feuerwehrrampe, Gemeinde Altenholz kann angebunden werden.

 

Verkehrlich bietet die Variante B3 den größten Nutzen, da sie nicht auf das Erschließungsstraßennetz Holtenaus zurückgreift, sondern den Verkehr um Holtenau herumführt. Hiervon profitieren nicht nur die Kfz-Verkehre von Holtenau Ost, sondern auch alle Verkehre innerhalb der Ortslage von Holtenau, da keine zusätzliche Belastung und teilweise auch eine Entlastung erreicht wird.

 

Die in verkehrlicher Hinsicht zweitbeste Variante ist Variante HB. Sie bleibt hinter B3 zurück, da sie die Verkehre in eine Richtung durch die Immelmannstraße führt. Sie wird gefolgt von den Varianten H1, H1_2 und H2_E. Die verkehrlich ungünstigste Variante ist Variante H2, da sie den Verkehr über die längste Strecke durch die Ortslage von Holtenau führt.

 

Im Zielfeld Naturhaushalt und Landschaft ist die Variante H2 am besten bewertet. Die Führung des Verkehrs auf langer Strecke durch die Ortslage, wodurch sie im Zielfeld Verkehr das Schlusslicht bildete, ist der Grund für die beste Bewertung bei Naturhaushalt und Landschaft. Sie nimmt die geringsten Flächen außerorts in Anspruch und beeinträchtigt das Landschaftsbild am geringsten. Spürbar schlechter zu bewerten sind die Varianten H1 und H1_2E, gefolgt von den Varianten H2E und HB. Die Variante B3 ist am ungünstigsten zu bewerten, im Wesentlichen wegen der deutlichen Überformung des Landschaftsbildes und der größten Flächeninanspruchnahme.

 

Im Zielfeld Städtebau und Siedlungsraum ist wieder die Variante B3 am besten zu bewerten, gefolgt von Variante HB. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass der Verkehr nicht bzw. nur teilweise durch den Siedlungsraum geführt wird und entsprechend geringe Belastungen durch Lärm und Schadstoffe entstehen. Im Mittelfeld der Bewertung liegt die Variante H2E, gefolgt von den Varianten H1 und H1_2E. Am schlechtesten zu bewerten ist Variante H2, da sie zu einer sehr deutlichen Zusatzbelastung mit Lärm und Schadstoffen führt.

 

Die Anbindung eines neuen Stadtteils über bestehende Erschließungsstraßen eines angrenzenden Stadtteils ist aus verkehrsplanerischer Sicht nur im Ausnahmefall denkbar. Sämtliche Varianten mit Ausnahme der Variante B3 führen den neu entstehenden Verkehr von Holtenau Ost und perspektivisch auch des geplanten Wohngebiets südlich des Verkehrslandeplatzes teilweise oder vollständig durch die Erschließungsstraßen Immelmannstraße und

Lilienthalstraße. Dies würde zu dann unvermeidlichen, neuen Beeinträchtigungen in diesen Straßen führen.

 

Fazit:

Die Variante B3 wird als Vorzugsvariante empfohlen.

Sie bietet die beste verkehrliche Wirkung, nimmt für die Erschließung von Holtenau Ost nicht den Stadtteil Holtenau in Anspruch und bietet damit auch städtebaulich die größten Vorteile. Die Nachteile im Zielfeld Naturhaushalt und Landschaft erscheinen hinnehmbar, da es sich bei den beeinträchtigten Flächen nicht um besonders sensible Flächen handelt und die Vorteile im Hinblick auf die Wohnnutzung gegenüber den Nachteilen im Hinblick auf die Erholungsnutzung überwiegen. Die Variante B3 führt zwar zu den höchsten Kosten, stellt aber auch die nachhaltigste Lösung sowohl für die Anbindung von Holtenau Ost als auch für die Anbindung des Ortsteils Stift der Nachbargemeinde Altenholz dar.

 

In das weitere Vorgehen mit der entsprechenden Bearbeitung wird die Selbstverwaltung gesondert eingebunden. Auf die den Antrag der Verwaltung „B 503, kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: „Abschluss eines Letters of Intent“ zur Realisierung der bestehenden Vorplanung“ (Drs. 0258/2021) wird verwiesen.

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhält der Ortsbeirat Holtenau zur Kenntnis.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 25, 2021 - Bauausschuss - vertagt

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May 6, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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May 20, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen